Betreff
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf
Vorlage
2013 0287
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Vorlage 2013 0287 beigefügte Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf wurde letztmalig in Form der 2. Änderungssatzung vom 11.03.2004 geändert.

 

Nunmehr hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung am 11.12.2012 im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule die Einrichtung von zwei Schwerpunktschulen beschlossen. Die Astrid-Lindgren-Grundschule soll ab dem 01.08.2013 Schwerpunktschule für den Förderschwerpunkt Hören und die Gudrun-Pausewang-Grundschule Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, Sehen sowie geistige und motorische Entwicklung werden.

Der Beschluss über die Einrichtung zweier Schwerpunktschulen findet sich in der beigefügten Satzung wieder. Damit ist sichergestellt, dass in Burgdorf Schülerinnen und Schüler eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Schule besuchen.

 

Des Weiteren wurde die Überarbeitung der Satzung für eine Verschlankung genutzt. Die bisherige Festlegung von Schulbezirken im Sekundarbereich I ist entbehrlich geworden.