Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
15.000,- € 150.000,- € 47.000,- € 10.000,-
€ |
53800.787213 54100.787216 55100.787221 54501.787200 |
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Laufende Kosten: |
5.500,-
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau
der Straße und der Grünflächen im Baugebiet „Schilfweg“ erfolgt wie im
Ausbauprogramm in der Vorlage 2012 0281 dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Für
das Neubaugebiet "Schilfweg" in Schillerslage hat der Rat in seiner
Sitzung am 12.05.2011 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4-5
"Flachsfeld 2" gefasst.
Für
diesen Bereich, der sich nordöstlich der Straße „Flachsfeld“ befindet (s.
Anlage 1), habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und
Grünflächen erarbeitet.
Die
verkehrliche Erschließung des Baugebietes erfolgt von Südwesten über die Straße
„Flachsfeld“. Die nächstgelegene Bushaltestelle zur Anbindung an den
überörtlichen Busverkehr befindet sich in der Sprengelstraße/Ecke Rapsfeld, in
einer Entfernung von rund 500 m.
Zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist der öffentliche Verkehrsraum so zu gestalten, dass möglichst nur geringe Geschwindigkeiten gefahren werden können.
Die auf Grund des mit der Bebauung verbundenen Eingriffs erforderlichen Kompensationsflächen werden angrenzend an die Bebauung im Norden und Nordwesten durch Anlage von Gehölzpflanzungen sowie einer Streuobstwiese hergestellt.
2 Entwässerung
2.1 Schmutzwasserkanalisation
Das im Bereich
des Baugebiets anfallende Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser
abgeleitet und in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Straße „Flachsfeld“ entwässert.
Der Mischwasserkanal mündet im weiteren Verlauf am Pumpwerk „Heutrift“, von wo
aus das Mischwasser über eine Druckrohrleitung zum Mischwasserkanal „Vor dem
Celler Tor“ nach Burgdorf gepumpt und in der Kläranlage Burgdorf gereinigt wird.
Ausreichende Kapazitäten zur Reinigung des anfallenden Schmutzwassers stehen
auf der Kläranlage zur Verfügung.
2.2 Niederschlagswasserversickerung
Das
Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsfläche wird auf Grund des durch
Bodengutachten festgestellten geringen Grundwasserflurabstandes, der die
Versickerungsfähigkeit des Bodens reduziert, über Mulden-Rigolen-Systeme im
Straßenseitenraum versickert. Unterhalb der ca. 1,00 bis 2,00 m breiten und ca.
20 bis 30 cm tiefen Entwässerungsmulden sind Rigolen vorgesehenen, die einen
zusätzlichen Speicherraum schaffen. Das Niederschlagswasser aus den Mulden kann
hierdurch vor der letztendlichen Abgabe in tieferliegende Bodenschichten
zwischengespeichert werden. Hierdurch wird die Versickerungsleistung gegenüber
herkömmlichen Muldensystemen erhöht.
Zur
gleichmäßigen Beschickung der Mulden-Rigolen-Systeme sowie zur Erhöhung der
Sicherheit gegen Überflutung bei Starkregenereignissen werden die einzelnen
Mulden-Rigolenabschnitte miteinander verbunden und mit einem Notüberlauf
ausgestattet, der das überschüssige Wasser über eine Rohrleitung in der
nordöstlichen Wegeparzelle zum nördlich befindlichen Graben ableiten soll. Die Mulden-Rigolen-Systeme im Zufahrtsbereich
zum Baugebiet werden auf Grund der hierfür ungünstigen Höhenlage nicht mit
angebunden.
Das auf den
Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser ist gem. den Festsetzungen im
Bebauungsplan auf den Grundstücken zu versickern. Je nach Lage und Höhe der
Grundstücksoberfläche und hieraus resultierendem Abstand zum Grundwasser sowie
den Bodenverhältnissen bieten sich unterschiedliche Verfahren zur
Niederschlagswasserversickerung an.
Die Versickerung
des Niederschlagswassers bietet konkret und im Allgemeinen folgende
wesentlichen Vorteile:
- Entlastung
der vorhandenen Mischwasserkanalisation zum Pumpwerk „Heutrift“ sowie
Entlastung des Pumpwerkes mit einhergehenden geringeren Pumpkosten.
- Die
natürliche Grundwassererneuerung bleibt weitgehend erhalten. Es erfolgt eine
Entlastung der Vorfluter von Schmutzstoffen.
- Hydraulische
Entlastung der Vorfluter bei starken Niederschlagsereignissen, wodurch
Abflussverschärfungen reduziert werden können.
Die Erstellung
einer Regenwasserkanalisation ist nicht vorgesehen.
Die Versickerung
des Niederschlagswassers ist eine Alternative zu der noch vor wenigen Jahren
häufig praktizierten Ableitung über die Kanalisation. Bei jüngeren Planungen
wird, sofern der anstehende Boden eine ausreichende Versickerungsfähigkeit
aufweist, die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers angestrebt, um
die Grundwasserneubildungsrate nicht unnötig zu reduzieren. Durch die
vollständige Regenwasserversickerung wird dieser Reduzierung trotz zusätzlich
anfallender Verdunstungsverluste entgegengewirkt.
Bei einer flächenhaften
Versickerung über Mulden wird die Reinigungsleistung der bewachsenen Bodenzone
ausgenutzt. Hier erfolgt durch Mikroorganismen eine nicht unerhebliche
Reinigung.
3 Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt ausschließlich von Südwesten aus, über die Straße „Flachsfeld“. Das Baugebiet befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone.
Der öffentliche Verkehrsraum der Anliegerstraße „Schilfweg“ im Baugebiet verläuft von der Straße „Flachsfeld“ geradlinig über rund 170 m in nordöstliche Richtung. Der Zufahrtsbereich weist dabei auf den ersten rund 45 m eine Breite von 6,50 m auf, während die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche im weiteren Verlauf 9,00 m beträgt. Am Ende der Anliegerstraße befindet sich ein Wendehammer mit einem Radius von 9,00 m für die öffentliche Verkehrsfläche. Im Bereich des Wendehammers bindet auf nordwestlicher Seite ein Stichweg mit einer Breite von 6,00 m zur Erschließung von zwei Grundstücken im Nordwesten an. Weiterhin bindet nordwestlich bei 120 m von der Zufahrt zum Baugebiet aus, ein 4,00 m breiter Stichweg zur Erschließung des Grundstückes „Flachsfeld 13 A“ an (s. Anlagen 2a u. 2b).
Eine in etwa in der Verlängerung der Anliegerstraße vorhandene Wegeparzelle zum nordöstlich vorhandenen Graben ist nicht als Weg gewidmet. Sie dient ausschließlich der Unterhaltung der im Nordosten vorhandenen Kompensationsfläche und wird nicht ausgebaut.
4 Querprofile der Straße
4.1 Fahrbahn und Wendehammer
Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche ist aus den beigefügten Querschnitten A-A, B-B und C-C (Anlagen 3-5) zu entnehmen.
Die
Fahrbahn wird mit einer Breite von 4,50 m in Pflasterbauweise, in der
ortstypischen Farbe Braunbunt hergestellt. Zur optischen Auflockerung und zur
Geschwindigkeitsreduzierung „verspringt“ die Achse der Fahrbahn auf der
gesamten Länge insgesamt 3-mal. An 4 Stellen beidseitig der Fahrbahn ist die
Anlage von Doppel- oder Dreifachparkplätzen je nach Anordnung der
Grundstückszufahrten mit einer Parkflächenlänge von ca. 11,00 m oder 16,50 m längs
der Fahrbahn vorgesehen. Die Parkflächen werden 2,00 m breit und 1,00 m in die
Fahrbahn eingerückt, so dass die Fahrbahnbreite in diesem Bereich auf 3,50 m
reduziert wird, wodurch hier kein Begegnungsverkehr mehr möglich ist. Diese
Maßnahme trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Die Parkflächen werden mit braunem
Pflaster befestigt, wodurch sich diese von der übrigen Fahrbahn absetzen. Die genaue
Anordnung und Anzahl der Parkplätze kann erst während der Baumaßnahme, nach
Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken, ermittelt werden.
Die befestigten
Verkehrsflächen werden mit einer einseitigen Querneigung von 3,0 % hergestellt;
für den Wendehammer ist die Herstellung von zwei Dachprofilen mit einer zusätzlichen
„Mittelgosse“ vorgesehen. Die „Mittelgosse“ im Wendehammer wird mittels Ablauf
an das Mulden-Rigolen-System angeschlossen. Im Bereich der im Südosten
vorhandenen Grundstückszufahrten wird eine Gosse entlang der Fahrbahn
angeordnet, die das zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze zu den
Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser entsprechend dem
Straßenlängsgefälle ableiten soll, damit ein Abfluss in die Mulden erfolgen
kann. Die seitliche Einfassung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt mit Tiefborden.
Die
Oberflächenentwässerung erfolgt über seitlich auf der Südostseite angeordnete
und parallel zur Fahrbahn verlaufende Mulden mit Rigolen, die zur
gleichmäßigeren Auslastung größtenteils miteinander verbunden werden. Die ca.
2,00 m und im Zufahrtsbereich des Baugebietes 1,00 m breiten Mulden werden mit
Rasen begrünt. Zum Schutz gegen ein Überfahren der Mulden sind Poller
vorgesehen.
Auf der
Nordwestseite der Fahrbahn werden je nach Fahrbahnverlauf und Anordnung der
Parkflächen 1,00 m bis 2,00 m breite Grünflächen mit Rasen angelegt. Hier
verlaufen die Versorgungsleitungen einschließlich Straßenbeleuchtungskabel.
4.2 Stichweg Wendehammer
Die Fahrbahn des
Stichweges, die als verlängerte Grundstückszufahrt für die zwei westlich angeordneten
Baugrundstücke dient, wird mit einer Breite von 3,00 m und einem Quergefälle
von 3 % ausgeführt. Der Stichweg erhält auf der nördlichen Seite ein 1,50 m
breites Mulden-Rigolen-System, das in Abhängigkeit von der geplanten
Grundstückszufahrt für das Flurstück 47/29 im Bereich des Wendehammers
ausläuft. Auf der südlichen Seite des Weges wird eine ca. 1,50 m breite
Grünfläche angeordnet.
4.3 Stichweg „Flachsfeld 13A“
Der Stichweg
wird auf der gesamten Breite von 4 m mit Pflaster befestigt und mit einem
Quergefälle von 3 % ausgeführt. Im Bereich des Tiefpunktes, der sich in etwa
auf der halben Weglänge befindet, wird ein Ablauf angeordnet, der an das
Mulden-Rigolen-System angeschlossen wird. Das Oberflächenwasser wird mittels
Gosse und Hochbord zum Ablauf geführt.
4.4 Wegeparzelle Wendehammer
Die
in der Verlängerung der Anliegerstraße vorhandene Wegeparzelle zum nördlich vorhandenen
Graben wird nicht als Weg ausgebaut und dient ausschließlich der Unterhaltung
der Kompensationsfläche. Eine Befestigung der Wegeparzelle erfolgt nicht bzw.
die Parzelle wird als Grünfläche mit Rasen angelegt. Innerhalb der Wegeparzelle
wird die Notüberlaufleitung des Mulden-Rigolen-Systems zum Graben geführt. Je
nach Höhenlagen bzw. in Abhängigkeit von den benachbarten Grundstücksbebauungen
mündet das Notüberlaufrohr am oder bereits vor dem Graben.
5 Befestigungsarten der Straßen
Die
Befestigung der Fahrbahn, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer
Pflasterdecke gemäß RStO 01, Bauklasse IV.
Auf
die vorhandene Baustraße wird nach Ausbau der „verschlissenen“
Mineralgemischoberfläche eine Mineralausgleichsschicht in einer Dicke von bis
zu 15 cm neu eingebaut.
In
den Bereichen ohne Baustraße (z. B. Zufahrten) ist ca. 0,20 m bis 0,55 m tief
auszukoffern. Dieses richtet sich danach, ob der anstehende Boden als
Frostschutzschicht anrechenbar ist. Üblicherweise erfolgt der Einbau einer 0,15
m dicken Schottertragschicht auf einer 39 cm dicken Frostschutzschicht.
Der
weitere Fahrbahnaufbau erfolgt wie nachfolgend aufgeführt mit
Betonrechteckpflaster auf einem 3 cm dickem Pflasterbett aus
Splitt-Sand-Gemisch.
Der
Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:
Fahrbahn,
Stichwege und Grundstückszufahrten
Betonsteinrechteckpflaster,
braunbunt 0,08 m
Pflasterbett
aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03
m
Schottertragschicht 0/32 0,15 m
Frostschutzschicht 0,39
m
frostsicherer
Gesamtaufbau 0,65
m
Parkplätze
Betonfugenpflaster,
braun 0,08
m
Pflasterbett
aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03
m
Schottertragschicht
0/32 0,15
m
Frostschutzschicht 0,39
m
frostsicherer
Gesamtaufbau 0,65
m
Die
seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze und der
Grundstückszufahrten erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.
Für
die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit
erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100/50 cm eingebaut.
6 Ausleuchtung
Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die Durchführung eines
Erneuerungskonzeptes für den Austausch der letzten in Burgdorf vorhandenen
Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL). In diesem Konzept ist vorgesehen, die
alten Leuchten durch LED-Leuchten zu ersetzen. Die Auswahl des Leuchtentyps ist
zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht erfolgt. Um einen einheitlichen
und gleichwertigen Standard zu erhalten und den Unterhaltungsaufwand möglichst
gering zu halten, wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens, der für
Wohnstraßen standardisierte LED-Leuchtentyp mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m
ausgewählt.
Nach dem derzeitigen
Planungsstand werden die Leuchten voraussichtlich mit LED-Modulen mit einer
Leistung von rd. 20 W bestückt. Es ist vorgesehen, die Module in den
Nachtstunden (21:00 Uhr bis 6:00 Uhr) durch eine Leistungsreduzierung um 50 %
zu dimmen.
Die Leuchten werden auf dem nordwestlichen Seitenstreifen errichtet.
7 Grünflächen
7.1 Straßenbegleitgrün
Aufgrund von beengten
Verhältnissen, Leitungsverläufen und erforderlichen Sickermulden wird auf die
Pflanzung von Gehölzen im Straßenseitenraum vollständig verzichtet. Beidseitig
der Fahrbahn werden lediglich Rasenflächen entweder als Entwässerungsmulde oder
als Rasenstreifen hergestellt. Die Rasenflächen werden mehrmals im Jahr gemäht. Ein Ausmähen
um die Poller und Beleuchtungsmasten erfolgt einmal jährlich zum Abschluss der
Mähsaison.
Die
Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit
Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der
Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.
Die
Entwässerungsmulden werden mit einer Stichtiefe von ca. 20-30 cm profiliert und
mit Pollern gegen Überfahren und Beparken gesichert.
7.2 Kompensationsflächen
Aufgrund des mit der
Bebauung verbundenen Eingriffs wurden im Bebauungsplan auf Grundlage der
Eingriffs-Ausgleichsbilanz zwei Kompensationsflächen (A und B) festgesetzt.
Diese grenzen im Norden bzw. Nordwesten unmittelbar an die Wohnbebauung an. Der
Bebauungsplan enthält genaue Vorgaben für die Gestaltung der Flächen (s. Anlage
6). Über diese Vorgaben hinaus erfolgen keine Anpflanzungen.
Auf der Fläche A entsteht am westlichen Rand
als Abgrenzung zum Sportplatz eine dreireihige Hecke aus heimischen Gehölzen
wie z.B. Grauweide (Salix cinerea),
Heckenrose (Rosa corymbifera),
Schlehe (Prunus spinosa), Holunder (Sambucus nigra), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Kornelkirsche (Cornus mas) u.a.. Die Gehölzarten werden
aus der im Bebauungsplan vorgegebenen Auflistung ausgewählt (s. Anlagen 6 u. 7).
Auf der übrigen
Fläche wird eine Streuobstwiese mit elf Hochstammobstbäumen angelegt. Fünf der
Bäume werden Wildobstsorten sein, die übrigen sechs Bäume werden alte
Ertragsobstsorten (Kirsche und Birne) sein. Im Unterwuchs wird eine
Wiesenmischung mit Kräuteranteil angesät, die bis zu zweimal pro Jahr gemäht
wird.
Auf der Fläche B, die sich parallel zum
nördlich angrenzenden Graben und Wirtschaftsweg erstreckt, entstehen zum Graben
hin drei Gehölzflächen aus heimischen Gehölzen, die rund 40 % der Fläche
einnehmen. Die Gehölzarten entsprechen denen der Heckenpflanzung auf der Fläche
A. Zusätzlich werden elf Laubbäume als Hochstämme gepflanzt. Dieses werden
Feldahorn (Acer campestre),
Vogelkirsche (Prunus avium) und Erle
(Alnus glutinosa) sein. Die
freibleibenden Flächen werden mit einer kräuterreichen Ansaatmischung begrünt
und alle zwei Jahre einmal gemäht (s. Anlage 7).
8 Grunderwerb
Die
öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes "Flachsfeld II" befinden
sich im Eigentum der Stadt. Die Straße "Schilfweg" wurde mit
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.11.2011 für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
9 Kosten/Finanzierung
Haushaltsmittel
sind unter folgenden Produktkonten für das Jahr 2013 vorgesehen und beschlossen
worden; eine Genehmigung des Haushaltsplans steht noch aus:
53800.787213 für
die Entwässerung 15.000
€
54100.787216 für
den Straßenendausbau:
150.000 €
55100.787221 für
die Grünanlagen/Kompensationsflächen: 4.000
€
(zzgl.
Verpflichtungsermächtigung für 2014: 43.000 €)
54501.787200 für
die Straßenbeleuchtungsanlagen (Restkosten): 10.000
€
Für die
laufenden Kosten werden folgende Produktkonten herangezogen:
54100.421201
Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze, Bordsteinabsenkungen 600 €
54100.481100
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Bauhöfe 2.400 €
55100.421200
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 400 €
55100.481100 Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen Bauhöfe 1.500
€
54501.421200
Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen 510,00
€
54501.427100
Stromkosten Straßenbeleuchtung 90,00
€
Gesamtkosten
Unterhaltung 5.500,00
€
Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12.05.2011 müssen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn und Parkplätze), die Einrichtungen der Oberflächenentwässerung (Mulden-Rigolen), die Beleuchtungseinrichtungen, das Straßenbegleitgrün, die Kompensationsmaßnahmen sowie die Planungskosten.
Mit dem
Grundstückskaufpreis wurden die Erschließungskosten bereits abgelöst.
10 SCHLUSSBEMERKUNGEN
Durch
den Ausbau der Straße kommen rd. 1.250 m² befestigte Verkehrsfläche zum
derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen. Die zu
pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um rd. 3.120 m².
Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden
deshalb durch den Ausbau zunehmen.
Die
Arbeiten für den Straßenbau werde ich, vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltssatzung 2013 durch die Kommunalaufsicht, voraussichtlich im Frühjahr
2013 ausschreiben, so dass mit den Bauarbeiten im Frühsommer begonnen werden kann,
sofern mindestens 80 % der von der Stadt verkauften Grundstücke bebaut sind.
Die
Bepflanzung der Kompensationsflächen soll im Jahr 2014 erfolgen, wenn der
Straßenbau abgeschlossen ist.
Am 08.01.2013 hat eine Anliegerinformation stattgefunden; das Protokoll der Versammlung ist als Anlage 8 beigefügt. Leichte Planungsänderungen wie das Verschieben der zwei Parkflächen im Zufahrtsbereich um ca. 9,50 m in Richtung Baugebiet und eine zusätzliche Flächenbefestigung am Ende des Wendehammerstichweges auf Grund von drei geplanten Grundstückszufahrten, die während der Versammlung abgestimmt wurden, sind bereits berücksichtigt worden.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2a: Lageplan Straßenbau (mit Entwässerung), Blatt 1
Anlage 2b: Lageplan Straßenbau (mit Entwässerung),
Blatt 2
Anlage 3: Schnitt A-A Straße mit Zufahrten
Anlage 4: Schnitt B-B Straße mit Parkfläche
Anlage 5: Schnitt C-C Straße im
Baugebietszufahrtsbereich
Anlage 6: Kompensationsflächenvorgaben aus dem
Bebauungsplan
Anlage 7: Gestaltungsplan Kompensationsflächen
Anlage 8: Protokoll der
Anliegerversammlung