Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

15.000,- €

150.000,- €

47.000,- €

10.000,- €

53800.787213

54100.787216

55100.787221

54501.787200

Laufende Kosten:

5.500,- €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der Straße und der Grünflächen im Baugebiet „Schilfweg“ erfolgt wie im Ausbauprogramm in der Vorlage 2012 0281 dargestellt.

Sachverhalt und Begründung:

 

1          Allgemeines

 

Für das Neubaugebiet "Schilfweg" in Schillerslage hat der Rat in seiner Sitzung am 12.05.2011 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4-5 "Flachsfeld 2" gefasst.

Für diesen Bereich, der sich nordöstlich der Straße „Flachsfeld“ befindet (s. Anlage 1), habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.

 

Die verkehrliche Erschließung des Baugebietes erfolgt von Südwesten über die Straße „Flachsfeld“. Die nächstgelegene Bushaltestelle zur Anbindung an den überörtlichen Busverkehr befindet sich in der Sprengelstraße/Ecke Rapsfeld, in einer Entfernung von rund 500 m.

 

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist der öffentliche Verkehrsraum so zu gestalten, dass möglichst nur geringe Geschwindigkeiten gefahren werden können.

 

Die auf Grund des mit der Bebauung verbundenen Eingriffs erforderlichen Kompensationsflächen werden angrenzend an die Bebauung im Norden und Nordwesten durch Anlage von Gehölzpflanzungen sowie einer Streuobstwiese hergestellt.

 

 

 

2          Entwässerung

   

2.1      Schmutzwasserkanalisation

 

Das im Bereich des Baugebiets anfallende Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser abgeleitet und in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Straße „Flachsfeld“ entwässert. Der Mischwasserkanal mündet im weiteren Verlauf am Pumpwerk „Heutrift“, von wo aus das Mischwasser über eine Druckrohrleitung zum Mischwasserkanal „Vor dem Celler Tor“ nach Burgdorf gepumpt und in der Kläranlage Burgdorf gereinigt wird. Ausreichende Kapazitäten zur Reinigung des anfallenden Schmutzwassers stehen auf der Kläranlage zur Verfügung.

 

 

2.2      Niederschlagswasserversickerung

 

Das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsfläche wird auf Grund des durch Bodengutachten festgestellten geringen Grundwasserflurabstandes, der die Versickerungsfähigkeit des Bodens reduziert, über Mulden-Rigolen-Systeme im Straßenseitenraum versickert. Unterhalb der ca. 1,00 bis 2,00 m breiten und ca. 20 bis 30 cm tiefen Entwässerungsmulden sind Rigolen vorgesehenen, die einen zusätzlichen Speicherraum schaffen. Das Niederschlagswasser aus den Mulden kann hierdurch vor der letztendlichen Abgabe in tieferliegende Bodenschichten zwischengespeichert werden. Hierdurch wird die Versickerungsleistung gegenüber herkömmlichen Muldensystemen erhöht.

Zur gleichmäßigen Beschickung der Mulden-Rigolen-Systeme sowie zur Erhöhung der Sicherheit gegen Überflutung bei Starkregenereignissen werden die einzelnen Mulden-Rigolenabschnitte miteinander verbunden und mit einem Notüberlauf ausgestattet, der das überschüssige Wasser über eine Rohrleitung in der nordöstlichen Wegeparzelle zum nördlich befindlichen Graben ableiten soll.  Die Mulden-Rigolen-Systeme im Zufahrtsbereich zum Baugebiet werden auf Grund der hierfür ungünstigen Höhenlage nicht mit angebunden.  

 

Das auf den Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser ist gem. den Festsetzungen im Bebauungsplan auf den Grundstücken zu versickern. Je nach Lage und Höhe der Grundstücksoberfläche und hieraus resultierendem Abstand zum Grundwasser sowie den Bodenverhältnissen bieten sich unterschiedliche Verfahren zur Niederschlagswasserversickerung an.

 

Die Versickerung des Niederschlagswassers bietet konkret und im Allgemeinen folgende wesentlichen Vorteile:

 

-       Entlastung der vorhandenen Mischwasserkanalisation zum Pumpwerk „Heutrift“ sowie Entlastung des Pumpwerkes mit einhergehenden geringeren Pumpkosten.

-       Die natürliche Grundwassererneuerung bleibt weitgehend erhalten. Es erfolgt eine Entlastung der Vorfluter von Schmutzstoffen.

-       Hydraulische Entlastung der Vorfluter bei starken Niederschlagsereignissen, wodurch Abflussverschärfungen reduziert werden können.

Die Erstellung einer Regenwasserkanalisation ist nicht vorgesehen.

 

Die Versickerung des Niederschlagswassers ist eine Alternative zu der noch vor wenigen Jahren häufig praktizierten Ableitung über die Kanalisation. Bei jüngeren Planungen wird, sofern der anstehende Boden eine ausreichende Versickerungsfähigkeit aufweist, die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers angestrebt, um die Grundwasserneubildungsrate nicht unnötig zu reduzieren. Durch die vollständige Regenwasserversickerung wird dieser Reduzierung trotz zusätzlich anfallender Verdunstungsverluste entgegengewirkt.

Bei einer flächenhaften Versickerung über Mulden wird die Reinigungsleistung der bewachsenen Bodenzone ausgenutzt. Hier erfolgt durch Mikroorganismen eine nicht unerhebliche Reinigung.

 

 

 

3          Verkehrliche Erschließung

 

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt ausschließlich von Südwesten aus, über die Straße „Flachsfeld“. Das Baugebiet befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone.

Der öffentliche Verkehrsraum der Anliegerstraße „Schilfweg“ im Baugebiet verläuft von der Straße „Flachsfeld“ geradlinig über rund 170 m in nordöstliche Richtung. Der Zufahrtsbereich weist dabei auf den ersten rund 45 m eine Breite von 6,50 m auf, während die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche im weiteren Verlauf 9,00 m beträgt. Am Ende der Anliegerstraße befindet sich ein Wendehammer mit einem Radius von 9,00 m für die öffentliche Verkehrsfläche. Im Bereich des Wendehammers bindet auf nordwestlicher Seite ein Stichweg mit einer Breite von 6,00 m zur Erschließung von zwei Grundstücken im Nordwesten an. Weiterhin bindet nordwestlich bei 120 m von der Zufahrt zum Baugebiet aus, ein 4,00 m breiter Stichweg zur Erschließung des Grundstückes „Flachsfeld 13 A“ an (s. Anlagen 2a u. 2b).   

Eine in etwa in der Verlängerung der Anliegerstraße vorhandene Wegeparzelle zum nordöstlich vorhandenen Graben ist nicht als Weg gewidmet. Sie dient ausschließlich der Unterhaltung der im Nordosten vorhandenen Kompensationsfläche und wird nicht ausgebaut. 

 

 

 


4          Querprofile der Straße

 

4.1      Fahrbahn und Wendehammer

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsfläche ist aus den beigefügten Querschnitten A-A, B-B und C-C (Anlagen 3-5) zu entnehmen.

Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 4,50 m in Pflasterbauweise, in der ortstypischen Farbe Braunbunt hergestellt. Zur optischen Auflockerung und zur Geschwindigkeitsreduzierung „verspringt“ die Achse der Fahrbahn auf der gesamten Länge insgesamt 3-mal. An 4 Stellen beidseitig der Fahrbahn ist die Anlage von Doppel- oder Dreifachparkplätzen je nach Anordnung der Grundstückszufahrten mit einer Parkflächenlänge von ca. 11,00 m oder 16,50 m längs der Fahrbahn vorgesehen. Die Parkflächen werden 2,00 m breit und 1,00 m in die Fahrbahn eingerückt, so dass die Fahrbahnbreite in diesem Bereich auf 3,50 m reduziert wird, wodurch hier kein Begegnungsverkehr mehr möglich ist. Diese Maßnahme trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Die Parkflächen werden mit braunem Pflaster befestigt, wodurch sich diese von der übrigen Fahrbahn absetzen. Die genaue Anordnung und Anzahl der Parkplätze kann erst während der Baumaßnahme, nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken, ermittelt werden.

 

Die befestigten Verkehrsflächen werden mit einer einseitigen Querneigung von 3,0 % hergestellt; für den Wendehammer ist die Herstellung von zwei Dachprofilen mit einer zusätzlichen „Mittelgosse“ vorgesehen. Die „Mittelgosse“ im Wendehammer wird mittels Ablauf an das Mulden-Rigolen-System angeschlossen. Im Bereich der im Südosten vorhandenen Grundstückszufahrten wird eine Gosse entlang der Fahrbahn angeordnet, die das zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze zu den Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser entsprechend dem Straßenlängsgefälle ableiten soll, damit ein Abfluss in die Mulden erfolgen kann. Die seitliche Einfassung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt mit Tiefborden.

Die Oberflächenentwässerung erfolgt über seitlich auf der Südostseite angeordnete und parallel zur Fahrbahn verlaufende Mulden mit Rigolen, die zur gleichmäßigeren Auslastung größtenteils miteinander verbunden werden. Die ca. 2,00 m und im Zufahrtsbereich des Baugebietes 1,00 m breiten Mulden werden mit Rasen begrünt. Zum Schutz gegen ein Überfahren der Mulden sind Poller vorgesehen.

 

Auf der Nordwestseite der Fahrbahn werden je nach Fahrbahnverlauf und Anordnung der Parkflächen 1,00 m bis 2,00 m breite Grünflächen mit Rasen angelegt. Hier verlaufen die Versorgungsleitungen einschließlich Straßenbeleuchtungskabel. 

 

 

4.2      Stichweg Wendehammer

 

Die Fahrbahn des Stichweges, die als verlängerte Grundstückszufahrt für die zwei westlich angeordneten Baugrundstücke dient, wird mit einer Breite von 3,00 m und einem Quergefälle von 3 % ausgeführt. Der Stichweg erhält auf der nördlichen Seite ein 1,50 m breites Mulden-Rigolen-System, das in Abhängigkeit von der geplanten Grundstückszufahrt für das Flurstück 47/29 im Bereich des Wendehammers ausläuft. Auf der südlichen Seite des Weges wird eine ca. 1,50 m breite Grünfläche angeordnet.  

 

 

4.3      Stichweg „Flachsfeld 13A“

 

Der Stichweg wird auf der gesamten Breite von 4 m mit Pflaster befestigt und mit einem Quergefälle von 3 % ausgeführt. Im Bereich des Tiefpunktes, der sich in etwa auf der halben Weglänge befindet, wird ein Ablauf angeordnet, der an das Mulden-Rigolen-System angeschlossen wird. Das Oberflächenwasser wird mittels Gosse und Hochbord zum Ablauf geführt.  

 

 

4.4      Wegeparzelle Wendehammer

 

Die in der Verlängerung der Anliegerstraße vorhandene Wegeparzelle zum nördlich vorhandenen Graben wird nicht als Weg ausgebaut und dient ausschließlich der Unterhaltung der Kompensationsfläche. Eine Befestigung der Wegeparzelle erfolgt nicht bzw. die Parzelle wird als Grünfläche mit Rasen angelegt. Innerhalb der Wegeparzelle wird die Notüberlaufleitung des Mulden-Rigolen-Systems zum Graben geführt. Je nach Höhenlagen bzw. in Abhängigkeit von den benachbarten Grundstücksbebauungen mündet das Notüberlaufrohr am oder bereits vor dem Graben.   

 

 

 

5          Befestigungsarten der Straßen

 

Die Befestigung der Fahrbahn, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 01, Bauklasse IV.

 

Auf die vorhandene Baustraße wird nach Ausbau der „verschlissenen“ Mineralgemischoberfläche eine Mineralausgleichsschicht in einer Dicke von bis zu 15 cm neu eingebaut.

 

In den Bereichen ohne Baustraße (z. B. Zufahrten) ist ca. 0,20 m bis 0,55 m tief auszukoffern. Dieses richtet sich danach, ob der anstehende Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist. Üblicherweise erfolgt der Einbau einer 0,15 m dicken Schottertragschicht auf einer 39 cm dicken Frostschutzschicht.

 

Der weitere Fahrbahnaufbau erfolgt wie nachfolgend aufgeführt mit Betonrechteckpflaster auf einem 3 cm dickem Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch.

 

Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

Fahrbahn, Stichwege und Grundstückszufahrten  

 

Betonsteinrechteckpflaster, braunbunt                                  0,08 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                    0,03 m

Schottertragschicht 0/32                                                   0,15 m

Frostschutzschicht                                                            0,39 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                 0,65 m

 

Parkplätze

 

Betonfugenpflaster, braun                                                   0,08 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                    0,03 m

Schottertragschicht 0/32                                                   0,15 m

Frostschutzschicht                                                            0,39 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                 0,65 m

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze und der Grundstückszufahrten erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.

 

Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100/50 cm eingebaut.

 

 

 

6          Ausleuchtung

 

Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die Durchführung eines Erneuerungskonzeptes für den Austausch der letzten in Burgdorf vorhandenen Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL). In diesem Konzept ist vorgesehen, die alten Leuchten durch LED-Leuchten zu ersetzen. Die Auswahl des Leuchtentyps ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht erfolgt. Um einen einheitlichen und gleichwertigen Standard zu erhalten und den Unterhaltungsaufwand möglichst gering zu halten, wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens, der für Wohnstraßen standardisierte LED-Leuchtentyp mit einer Lichtpunkthöhe von 4 m ausgewählt.

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand werden die Leuchten voraussichtlich mit LED-Modulen mit einer Leistung von rd. 20 W bestückt. Es ist vorgesehen, die Module in den Nachtstunden (21:00 Uhr bis 6:00 Uhr) durch eine Leistungsreduzierung um 50 % zu dimmen.

 

Die Leuchten werden auf dem nordwestlichen Seitenstreifen errichtet.

 

 

 

7          Grünflächen

 

7.1      Straßenbegleitgrün

 

Aufgrund von beengten Verhältnissen, Leitungsverläufen und erforderlichen Sickermulden wird auf die Pflanzung von Gehölzen im Straßenseitenraum vollständig verzichtet. Beidseitig der Fahrbahn werden lediglich Rasenflächen entweder als Entwässerungsmulde oder als Rasenstreifen hergestellt. Die Rasenflächen werden mehrmals im Jahr gemäht. Ein Ausmähen um die Poller und Beleuchtungsmasten erfolgt einmal jährlich zum Abschluss der Mähsaison.

 

Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.

 

Die Entwässerungsmulden werden mit einer Stichtiefe von ca. 20-30 cm profiliert und mit Pollern gegen Überfahren und Beparken gesichert.

 

 

7.2      Kompensationsflächen

 

Aufgrund des mit der Bebauung verbundenen Eingriffs wurden im Bebauungsplan auf Grundlage der Eingriffs-Ausgleichsbilanz zwei Kompensationsflächen (A und B) festgesetzt. Diese grenzen im Norden bzw. Nordwesten unmittelbar an die Wohnbebauung an. Der Bebauungsplan enthält genaue Vorgaben für die Gestaltung der Flächen (s. Anlage 6). Über diese Vorgaben hinaus erfolgen keine Anpflanzungen.

Auf der Fläche A entsteht am westlichen Rand als Abgrenzung zum Sportplatz eine dreireihige Hecke aus heimischen Gehölzen wie z.B. Grauweide (Salix cinerea), Heckenrose (Rosa corymbifera), Schlehe (Prunus spinosa), Holunder (Sambucus nigra), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Kornelkirsche (Cornus mas) u.a.. Die Gehölzarten werden aus der im Bebauungsplan vorgegebenen Auflistung ausgewählt (s. Anlagen 6 u. 7).

Auf der übrigen Fläche wird eine Streuobstwiese mit elf Hochstammobstbäumen angelegt. Fünf der Bäume werden Wildobstsorten sein, die übrigen sechs Bäume werden alte Ertragsobstsorten (Kirsche und Birne) sein. Im Unterwuchs wird eine Wiesenmischung mit Kräuteranteil angesät, die bis zu zweimal pro Jahr gemäht wird.

Auf der Fläche B, die sich parallel zum nördlich angrenzenden Graben und Wirtschaftsweg erstreckt, entstehen zum Graben hin drei Gehölzflächen aus heimischen Gehölzen, die rund 40 % der Fläche einnehmen. Die Gehölzarten entsprechen denen der Heckenpflanzung auf der Fläche A. Zusätzlich werden elf Laubbäume als Hochstämme gepflanzt. Dieses werden Feldahorn (Acer campestre), Vogelkirsche (Prunus avium) und Erle (Alnus glutinosa) sein. Die freibleibenden Flächen werden mit einer kräuterreichen Ansaatmischung begrünt und alle zwei Jahre einmal gemäht (s. Anlage 7).

 

 

8          Grunderwerb

 

Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes "Flachsfeld II" befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Straße "Schilfweg" wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.11.2011 für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

9   Kosten/Finanzierung

 

Haushaltsmittel sind unter folgenden Produktkonten für das Jahr 2013 vorgesehen und beschlossen worden; eine Genehmigung des Haushaltsplans steht noch aus:

 

53800.787213 für die Entwässerung                                                             15.000 €

54100.787216 für den Straßenendausbau:                                                  150.000 €

55100.787221 für die Grünanlagen/Kompensationsflächen:                                 4.000 €

                   (zzgl. Verpflichtungsermächtigung für 2014: 43.000 €)

54501.787200 für die Straßenbeleuchtungsanlagen (Restkosten):                      10.000 €

 

Für die laufenden Kosten werden folgende Produktkonten herangezogen:

54100.421201 Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze, Bordsteinabsenkungen              600 €

54100.481100 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Bauhöfe            2.400 €

 

55100.421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens                    400 €

55100.481100 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Bauhöfe            1.500 €

 

54501.421200 Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen                                      510,00 €

54501.427100 Stromkosten Straßenbeleuchtung                                              90,00 €

Gesamtkosten Unterhaltung                                                                     5.500,00 €

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 in der Fassung der Änderungssatzung vom 12.05.2011 müssen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn und Parkplätze), die Einrichtungen der Oberflächenentwässerung (Mulden-Rigolen), die Beleuchtungseinrichtungen, das Straßenbegleitgrün, die Kompensationsmaßnahmen sowie die Planungskosten.

Mit dem Grundstückskaufpreis wurden die Erschließungskosten bereits abgelöst.

 

 

 

10       SCHLUSSBEMERKUNGEN

 

Durch den Ausbau der Straße kommen rd. 1.250 m² befestigte Verkehrsfläche zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen. Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um rd. 3.120 m². Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen.

 

Die Arbeiten für den Straßenbau werde ich, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 durch die Kommunalaufsicht, voraussichtlich im Frühjahr 2013 ausschreiben, so dass mit den Bauarbeiten im Frühsommer begonnen werden kann, sofern mindestens 80 % der von der Stadt verkauften Grundstücke bebaut sind.

 

Die Bepflanzung der Kompensationsflächen soll im Jahr 2014 erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.

 

Am 08.01.2013 hat eine Anliegerinformation stattgefunden; das Protokoll der Versammlung ist als Anlage 8 beigefügt. Leichte Planungsänderungen wie das Verschieben der zwei Parkflächen im Zufahrtsbereich um ca. 9,50 m in Richtung Baugebiet und eine zusätzliche Flächenbefestigung am Ende des Wendehammerstichweges auf Grund von drei geplanten Grundstückszufahrten, die während der Versammlung abgestimmt wurden, sind bereits berücksichtigt worden.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtslageplan

Anlage 2a: Lageplan Straßenbau (mit Entwässerung), Blatt 1

Anlage 2b: Lageplan Straßenbau (mit Entwässerung), Blatt 2

Anlage 3: Schnitt A-A Straße mit Zufahrten

Anlage 4: Schnitt B-B Straße mit Parkfläche

Anlage 5: Schnitt C-C Straße im Baugebietszufahrtsbereich

Anlage 6: Kompensationsflächenvorgaben aus dem Bebauungsplan

Anlage 7: Gestaltungsplan Kompensationsflächen

Anlage 8: Protokoll der Anliegerversammlung