Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
15.000,00 € |
45420/4 |
x |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
x nein |
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Beschlussvorschlag:
a) Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen eine Familienservicestelle in Burgdorf mit einer halben Stelle einzurichten und die Tagespflege entsprechend auszubauen.
b) Der Verwaltungsausschuss fasst den unter a) genannten Beschluss.
Sachverhalt und Begründung:
Das
Land Niedersachsen hat ein Förderprogramm unter dem o.a. Titel aufgelegt.
Zielsetzung ist dabei die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes
insbesondere für die unter Dreijährigen und der frühkindlichen Bildung. Für das
Programm stehen für die Jahre 2007 bis 2010 jährlich 25.000.000,- Euro zur
Verfügung.
Vorgesehen
ist, die Mittel nach den Geburtenzahlen in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich
des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu verteilen. Die maximale Höhe
beträgt 269,- Euro je Geburt. Für das Jahr 2007 maßgebend ist die Geburtenzahl
für das Jahr 2005 nach Maßgabe des statistischen Landesamtes. Bei einer derzeit
bekannten Geburtenrate von rund 220 Kindern im Jahr 2005 stünden hier also
maximal 59.000,- Euro Fördersumme zur Verfügung. Bei den zu planenden Maßnahmen
wird eine 50 % ige Gegenfinanzierung erwartet. Die Kosten für die
Kindertagespflege können mit bis zu 20% des genannten Budgets gefördert werden.
Für
das Förderprogramm sind zwei Landesministerien zuständig. Für die Verbesserung
des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige und die Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie weitere Punkte ist das
Sozialministerium zuständig. Hier liegen mittlerweile der Richtlinienentwurf
und die Antragsformulare vor.
Das
Kultusministerium ist für die Thematik „Das letzte Kindergartenjahr als
Brückenjahr zur Grundschule“ zuständig. Außer dem Richtlinienentwurf liegt hier
derzeit nur ein Rundschreiben des Kultusministers vor. Danach ist vorgesehen,
gezielte Förder- und Bildungsangebote in Kindertagesstätten als Projekte zu
fördern.
In
Ergänzung der vorhandenen quantitativen und qualitativen Betreuungskapazitäten
soll daher in Burgdorf unter Einbeziehung des Landesprogramms eine
Familienservicestelle mit folgenden Schwerpunkten entstehen.
Einrichtung einer Familienservicestelle in Burgdorf
Angestrebt
wird eine engere Verzahnung zwischen der Jugendverwaltungsabteilung (zuständig
für Kitas) und der Jugendhilfeabteilung (zuständig für Kindertagespflege). Hier
soll eine gemeinsame „Familienservicestelle“ entstehen, die zukünftig
bedarfsgerechte und einzelfallorientierte Kindertagesbetreuung ausgestaltet.
Die
Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese
Entwicklung und Aufwertung wird von der Novellierung des SGB VIII
(Tagesbetreuungsausbaugesetz und Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz ) getragen. Die Kindertagespflege soll auf
dieser Grundlage zu einer verlässlichen, qualifizierten und flexibel auf die
Bedürfnisse von Familien reagierenden Angebotsform neben den
Kindertageseinrichtungen werden. In diesem Sinne leistet die Kindertagespflege
einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Kinder, zur Realisierung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist eine Möglichkeit, den individuellen
Rahmenbedingungen und Wünschen von Familien entgegenzukommen.
Durch
die gesetzlichen Neuregelungen ist die Kindertagespflege nunmehr durchgängig
erlaubnispflichtig. Grundsätzliche Voraussetzung ist hier die Qualifizierung
von Tagespflegepersonen.
An
einer Arbeitsgruppe, die derzeit für die gesamte Region Hannover einheitliche
Richtlinien und Arbeitsinhalte im Bereich der Tagespflege entwickelt, ist das
Jugendamt der Stadt Burgdorf beteiligt. Ein erster Schritt war hier der Vertrag
zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf über den
Jugendhilfekostenausgleich und die Vergütung im Bereich der Tagespflege. Der
Rat der Stadt Burgdorf hat diesem Vertrag in seiner Sitzung am 07.12.2006
zugestimmt.
Entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben und der Vereinbarungen innerhalb der Region Hannover
hat das Jugendamt Burgdorf bereits zwei Qualifizierungsmaßnahmen für
Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter durchgeführt.
Derzeit gibt es 25 qualifizierte Tagespflegestellen in Burgdorf, die insgesamt
60 Betreuungsplätze vorhalten. Derzeit sind 38 Betreuungsplätze belegt.
Mittelfristiges Ziel ist es, hier in Burgdorf die Anzahl auf 40 qualifizierte
Tagespflegestellen mit insgesamt ca. 80 Betreuungsplätzen zu erhöhen. Ein
weiteres Ziel hierbei ist eine möglichst große Ausdifferenzierung der
Betreuungszeiten. Im Augenblick steht der weitaus größere Teil der
Tagespflegepersonen nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Verfügung.
Um sog. Randzeiten besser abdecken zu können, ist hier die weitere Rekrutierung
und Qualifizierung von weiteren Tagespflegepersonen notwendig. Durch die
Novellierung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum KJHG ist es nunmehr
möglich, Tagespflegen auch in anderen geeigneten Räumen, beispielsweise
Kindertagesstätten, durchzuführen. Die o.a. geplante Ausdifferenzierung in der
Tagespflege soll uns daher auch befähigen, in Einzelfällen Randbetreuungszeiten
in Kindertagesstätten durch Tagespflegepersonen sicherzustellen.
Bei
der Aus- und Fortbildung von Tagespflegepersonen besteht regionsweit Konsens
darüber, dass 60 Stunden nachgewiesener Fortbildung ausreichend ist, um als
qualifizierte Tagespflegeperson anerkannt zu werden. Das Land geht
diesbezüglich von 160 Stunden aus. Dieser Dissens muss noch auf Regionsebene
mit dem Land geklärt werden.
Für
die Einrichtung einer Servicestelle ist die Schaffung einer zusätzlichen halben
Stelle mit der Qualifikation Erzieher / Erzieherin notwendig. Hierfür sind
jährliche Personalkosten i.H.v. 20.000,- Euro und Sachkosten i.H.v. 10.000,- Euro
zu veranschlagen. Für diese Kosten ist eine Landesförderung i.H.v. 50 % zu
erwarten, so dass der Stadt Burgdorf Kosten i.H.v. 15.000,- Euro jährlich
entstehen. Da das Landesprogramm auf 4 Jahre befristet ist, kann die zukünftige
Fachkraft nur für diesen Zeitraum eingestellt werden.
Die Förderanträge beim Land Niedersachsen sollten bis zum 30.04. d.J. gestellt werden.