Betreff
Niedersächsisches Förderprogramm "Familie mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen"
Vorlage
2007 0129
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

15.000,00 €

45420/4

x

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

x nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)                  Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen eine Familienservicestelle in Burgdorf mit einer halben Stelle einzurichten und die Tagespflege entsprechend auszubauen.

 

b)                  Der Verwaltungsausschuss fasst den unter a) genannten Beschluss.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Land Niedersachsen hat ein Förderprogramm unter dem o.a. Titel aufgelegt. Zielsetzung ist dabei die Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für die unter Dreijährigen und der frühkindlichen Bildung. Für das Programm stehen für die Jahre 2007 bis 2010 jährlich 25.000.000,- Euro zur Verfügung.

 

Vorgesehen ist, die Mittel nach den Geburtenzahlen in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu verteilen. Die maximale Höhe beträgt 269,- Euro je Geburt. Für das Jahr 2007 maßgebend ist die Geburtenzahl für das Jahr 2005 nach Maßgabe des statistischen Landesamtes. Bei einer derzeit bekannten Geburtenrate von rund 220 Kindern im Jahr 2005 stünden hier also maximal 59.000,- Euro Fördersumme zur Verfügung. Bei den zu planenden Maßnahmen wird eine 50 % ige Gegenfinanzierung erwartet. Die Kosten für die Kindertagespflege können mit bis zu 20% des genannten Budgets gefördert werden.

 

Für das Förderprogramm sind zwei Landesministerien zuständig. Für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie weitere Punkte ist das Sozialministerium zuständig. Hier liegen mittlerweile der Richtlinienentwurf und die Antragsformulare vor.

 

Das Kultusministerium ist für die Thematik „Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule“ zuständig. Außer dem Richtlinienentwurf liegt hier derzeit nur ein Rundschreiben des Kultusministers vor. Danach ist vorgesehen, gezielte Förder- und Bildungsangebote in Kindertagesstätten als Projekte zu fördern.

 

In Ergänzung der vorhandenen quantitativen und qualitativen Betreuungskapazitäten soll daher in Burgdorf unter Einbeziehung des Landesprogramms eine Familienservicestelle mit folgenden Schwerpunkten entstehen.

 

Einrichtung einer Familienservicestelle in Burgdorf

 

Angestrebt wird eine engere Verzahnung zwischen der Jugendverwaltungsabteilung (zuständig für Kitas) und der Jugendhilfeabteilung (zuständig für Kindertagespflege). Hier soll eine gemeinsame „Familienservicestelle“ entstehen, die zukünftig bedarfsgerechte und einzelfallorientierte Kindertagesbetreuung ausgestaltet.

 

Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese Entwicklung und Aufwertung wird von der Novellierung des SGB VIII (Tagesbetreuungsausbaugesetz und Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz ) getragen. Die Kindertagespflege soll auf dieser Grundlage zu einer verlässlichen, qualifizierten und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierenden Angebotsform neben den Kindertageseinrichtungen werden. In diesem Sinne leistet die Kindertagespflege einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Kinder, zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist eine Möglichkeit, den individuellen Rahmenbedingungen und Wünschen von Familien entgegenzukommen.

 

Durch die gesetzlichen Neuregelungen ist die Kindertagespflege nunmehr durchgängig erlaubnispflichtig. Grundsätzliche Voraussetzung ist hier die Qualifizierung von Tagespflegepersonen.

 

An einer Arbeitsgruppe, die derzeit für die gesamte Region Hannover einheitliche Richtlinien und Arbeitsinhalte im Bereich der Tagespflege entwickelt, ist das Jugendamt der Stadt Burgdorf beteiligt. Ein erster Schritt war hier der Vertrag zwischen der Region Hannover und der Stadt Burgdorf über den Jugendhilfekostenausgleich und die Vergütung im Bereich der Tagespflege. Der Rat der Stadt Burgdorf hat diesem Vertrag in seiner Sitzung am 07.12.2006 zugestimmt.

 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der Vereinbarungen innerhalb der Region Hannover hat das Jugendamt Burgdorf bereits zwei Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter durchgeführt. Derzeit gibt es 25 qualifizierte Tagespflegestellen in Burgdorf, die insgesamt 60 Betreuungsplätze vorhalten. Derzeit sind 38 Betreuungsplätze belegt. Mittelfristiges Ziel ist es, hier in Burgdorf die Anzahl auf 40 qualifizierte Tagespflegestellen mit insgesamt ca. 80 Betreuungsplätzen zu erhöhen. Ein weiteres Ziel hierbei ist eine möglichst große Ausdifferenzierung der Betreuungszeiten. Im Augenblick steht der weitaus größere Teil der Tagespflegepersonen nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Um sog. Randzeiten besser abdecken zu können, ist hier die weitere Rekrutierung und Qualifizierung von weiteren Tagespflegepersonen notwendig. Durch die Novellierung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum KJHG ist es nunmehr möglich, Tagespflegen auch in anderen geeigneten Räumen, beispielsweise Kindertagesstätten, durchzuführen. Die o.a. geplante Ausdifferenzierung in der Tagespflege soll uns daher auch befähigen, in Einzelfällen Randbetreuungszeiten in Kindertagesstätten durch Tagespflegepersonen sicherzustellen.

 

Bei der Aus- und Fortbildung von Tagespflegepersonen besteht regionsweit Konsens darüber, dass 60 Stunden nachgewiesener Fortbildung ausreichend ist, um als qualifizierte Tagespflegeperson anerkannt zu werden. Das Land geht diesbezüglich von 160 Stunden aus. Dieser Dissens muss noch auf Regionsebene mit dem Land geklärt werden.

 

Für die Einrichtung einer Servicestelle ist die Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle mit der Qualifikation Erzieher / Erzieherin notwendig. Hierfür sind jährliche Personalkosten i.H.v. 20.000,- Euro und Sachkosten i.H.v. 10.000,- Euro zu veranschlagen. Für diese Kosten ist eine Landesförderung i.H.v. 50 % zu erwarten, so dass der Stadt Burgdorf Kosten i.H.v. 15.000,- Euro jährlich entstehen. Da das Landesprogramm auf 4 Jahre befristet ist, kann die zukünftige Fachkraft nur für diesen Zeitraum eingestellt werden.

 

 

Die Förderanträge beim Land Niedersachsen sollten bis zum 30.04. d.J. gestellt werden.