Betreff
11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)
Vorlage
2012 0243
Aktenzeichen
32-891-03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf - Marktgebührensatzung -.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Grundsätzlich sollen Gebühren kostendeckend bemessen sein.

 

Seit dem 01.01.2012 beträgt das Standgeld je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge 4,25 € bei Barzahlung bzw. 2,88 € für einen Dauerstand.

 

Die "Betriebsabrechnung Marktwesen 2011", die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2013 (Seite 21) die Grundlage dieser Vorlage darstellt, ist als Anlage 1 beigefügt. Wie der Gebührenkalkulation für 2013 zu entnehmen ist, betragen die kostendeckenden Gebühren je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge für Barzahler 4,41 € und für Dauermarktbeschicker 2,95 €.

 

Um 2013 nicht wieder eine Unterdeckung zu erwirtschaften wird empfohlen, ab dem 01.01.2013 die Gebühren auf die zuvor genannten kostendeckenden Sätze (4,41 € / 2,95 €) anzuheben.

 

Sofern der Rat im Rahmen seines ortsgesetzgeberischen Ermessens bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz von der im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelten Gebührenobergrenze (von 4,41 EUR bzw. 2,95 EUR) nach unten abweicht und damit eine teilweise Unterdeckung bewusst in Kauf nimmt, darf eine solche Unterdeckung bei einer späteren Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1
Betriebsabrechnung Marktwesen 2011 (mit Gebührenkalkulation 2013)

 

Anlage 2

11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)