Betreff
Stellenplanentwurf 2013
hier: Tiefbauverwaltungsabteilung
Vorlage
2012 0216/1
Aktenzeichen
11-Oer
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 


Beschlussvorschlag:

 

Siehe Vorlage Nr. 2012 0216

Sachverhalt und Begründung:

 

Tiefbauverwaltungsabteilung

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts wurde von der Tiefbauverwaltungsabteilung eine Vorlage (Einsparungen im Bereich Straßenbeleuchtung – Vorlage Nr. 2012 0156) erstellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen für das „Beleuchtungserneuerungskonzept LED“ anstelle der bisherigen Planungen zur Nachtabschaltung fortzuführen.

 

Wie in der Vorlage aufgeführt, ist die Erneuerung/Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlagen beitragsfähig nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz. Durch den Austausch der Leuchten ergeben sich voraussichtlich ca. 60 Beitragsabrechnungen (einschl. Vormitteilungen), für die ein Zeitaufwand von ca. 50 Wochen gerechnet werden muss. Eine Vollzeitstelle wäre mit der Abrechnung somit mehr als ein Jahr – unter Berücksichtigung von Zeiten für Erholungsurlaub – beschäftigt. Sofern diese Arbeiten neben der laufenden Arbeit verrichtet werden müssten, wäre es nicht realistisch, dass die Arbeiten ohne zusätzliches Personal zeitnah erledigt werden könnten, so dass hier mit einer Abwicklung über einen Zeitraum von ca. 6 Jahren zu rechnen wäre. Hierbei muss jedoch auch die „Forderungsverjährung“ im Blick behalten werden. Diese setzt mit Ablauf von vier Jahren seit Ende des Kalenderjahres ein, in dem die Beitragsforderung entstanden ist, also die Erneuerung der jeweiligen Beleuchtungsanlage abschließend fertiggestellt wurde.

 

Daher ist es erforderlich, über den Stellenplan eine für ein Jahr befristete Stelle für eine/n Verwaltungsangestellte/n Stelle (Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT / Entgeltgruppe 9 ku 8 TVöD)vorzuhalten.

 

Im Stellenplan stand bis zum 31.07.2012 in der Tiefbauverwaltungsabteilung bereits für die Umsetzung des Straßenbeleuchtungskonzepts eine entsprechende Stelle (Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT / Entgeltgruppe 9 ku 8 TVöD) zur Verfügung. Diese ist noch im Stellenplan enthalten, tatsächlich seit dem 01.08.2012 aber nicht mehr besetzt und auch zukünftig nicht mehr besetzbar. Hier wäre im Stellenplan daher lediglich der bisherige kw-Vermerk „31.07.2012“ anzupassen. Da die Besetzung der Stelle ab Sommer 2013 angedacht ist, wäre hier der Hinweis „kw 1 Jahr ab Besetzung“ aufzunehmen.

 

Die Personalkosten für 2013 betragen rd. 22.800,- € (für 6 Monate). Die jährlichen Personalkosten liegen bei rd. 45.600,- €. Die Personalkosten sind bisher nicht im „Personalkosten-Pool“ berücksichtigt. Eine tatsächliche Erhöhung der Personalkosten würde sich aber nicht ergeben, soweit der ehemalige Stelleninhaber der bisherigen kw-Stelle diese Aufgabe wieder ausführt, da dieser aufgrund von Übernahmeverpflichtungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz hier unbefristet beschäftigt ist.

 

Der Inhalt dieser Vorlage wurde dem Personalrat mit der Bitte um Benehmensherstellung zugeleitet. Seine Entscheidung werde ich Ihnen bei der Beratung über diese Vorlage bekannt geben. Der Gleichstellungsbeauftragten wurde diese Ergänzung zum Stellenplanentwurf bekannt gegeben.