Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung
von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Burgdorf wird in der sich aus der
Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2026 1250 ergebenden Fassung erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt Burgdorf hat vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage erhalten. Hierfür muss die Stadt Burgdorf jedoch im Rahmen einer Zielvereinbarung Konsolidierungsmaßnahmen vornehmen. Laut der Zielvereinbarung sollen ab dem Jahr 2026 durch eine Erhöhung von Benutzungsgebühren pauschal um 10 % jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 Euro erzielt werden.
Die letzte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften wurde am 09.10.2008 erlassen und einmalig am 09.12.2010 geändert. Hier werden als Benutzungsgebühr 2,90 €/m² und als Nebenkostenpauschale 2,64 €/m² erhoben.
Geschlechtersensible Sprache:
Die Stadt Burgdorf als „Ort der Vielfalt“ möchte durch einen geschlechtersensiblen und diversitätsbewussten Sprachgebrauch alle Menschen gleichermaßen ansprechen. Frauen und Männer und jene, die sich selbst nicht als Frau oder Mann verstehen.
Datenschutzklausel:
Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde § 5 eingeführt, damit die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten transparent und rechtskonform ausgeübt werden. Sie dient zum Schutz der Privatsphäre und vor Datenmissbrauch.
Gebührenkalkulation und –festlegung:
Die Kalkulation der Obdachlosengebühren ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch die Finanz-/Steuerabteilung ermittelt worden (siehe Anlage 2). Aus der Kalkulation ergeben sich die Kosten pro Quadratmeter für eine kostenneutrale Benutzung der Obdachlosenunterkunft in Höhe von 87,92 €/m².
Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist die Stadt Burgdorf dazu verpflichtet, eine Unterkunft für obdachlose Personen vorzuhalten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird empfohlen, die Gebühren nicht kostenneutral anzuheben, da grundsätzlich kein grobes Missverhältnis zu der in Anspruch genommenen Leistung bestehen darf.
Eine Erhebung der Benutzungsgebühren auf 6,90 €/m² (ca. 138 % mehr) und der Nebenkostenpauschale auf 6,60 €/m² (150 % mehr) wird als angemessen angesehen. Die Umlandkommunen (Lehrte, Burgwedel, Uetze, Celle) der Stadt Burgdorf erheben Gebühren zwischen 3 und 12 Euro zuzüglich Nebenkosten. Die Gebühren sind abhängig von der Bausubstanz und der Heizart (teilweise noch Ofenheizung) der Gebäude.
Aufgrund der vor fünfzehn Jahren zuletzt vorgenommenen Gebührenanpassung sowie der Verpflichtung der Stadt Burgdorf zur Erhöhung von Benutzungsgebühren pauschal um 10 % im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen wird die Erhöhung der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der in Anlage 1 dargestellten Fassung empfohlen.
(Pollehn)
