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Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplans „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ einzuleiten
(Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) und stimmt dem Vorentwurf der geplanten
Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitigen Verfahrensschritte zur
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1
BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Burgdorfer
Golfclub e.V. beabsichtigt die Erweiterung seines bestehenden Golfplatzes in
Ehlershausen. Es ist dabei geplant, den derzeit mit 18 Bahnen turnierfähig ausgestatteten
Parcours um einen 6-Loch-Kurzplatz zu ergänzen, um Spiel- und Trainingsmöglichkeiten
für alle Mitglieder, Besucher und Interessenten zu verbessern. Dies dient
insbesondere auch der Förderung des Trainingsangebotes für Kinder und
Jugendliche.
Durch die Anlage des Kurzplatzes entfallen drei reguläre Golfbahnen. Da
es aber erforderlich ist, dass der Burgdorfer
Golfclub über einen Meisterschaftsplatz (Hauptplatz) mit 18 Bahnen verfügt,
müssen aus diesem Grund die drei entfallenden Bahnen an anderer Stelle neu
angelegt werden. Die Erweiterung ist dabei nur im Norden realisierbar. Aus
diesem Grund ist eine Erweiterung des Areals nach Norden erforderlich.
Bislang war eine solche Erweiterung aus wasserrechtlichen Gründen
ausgeschlossen. Nachdem aber die
Region Hannover durch Rücknahme der bestehenden Grenzen der Schutzzone II des
Wasserschutzgebiets „Ramlingen“ die wasserrechtlichen Voraussetzungen für eine
ausnahmsweise Zulässigkeit einer Golfplatzerweiterung in diesem Bereich
geschaffen hat, können nun die entsprechend erforderlichen Bauleitplanverfahren
begonnen werden.
Hierüber ist mit dem Burgdorfer
Golfclub e.V. ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen
worden, der u.a. die Frage der Kostenübernahme für die anstehenden
Planverfahren regelt.
Für die
planungsrechtliche Realisierung des Vorhabens sind zwei Bauleitplanverfahren
erforderlich, die parallel betrieben werden sollen: Im Rahmen der vorliegenden 53.
Änderung des Flächennutzungsplans werden zunächst die Grundzüge der Planung
dargestellt; der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung
Ehlershausen“ setzt sich dann mit detaillierteren Fragen der Planung
auseinander.
(Zusätzlich wird in einem dritten Verfahren, das aber außerhalb der
Verantwortung der Stadt Burgdorf liegt, die ausnahmsweise wasserrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens abschließend geklärt.)
Konkret sollen im Rahmen der vorliegenden 53. Änderung des
Flächennutzungsplans die für den Geltungsbereich bestehenden Darstellungen
„Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Wald“ in eine Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „Golfplatz“ geändert werden.
Mit der vorliegenden Vorentwurfsplanung für die geplante 53. Änderung
des Flächennutzungsplans können nun die frühzeitigen Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3
Abs. 1 BauGB) und der Behörden(§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber
ist zu entscheiden.
Hinweis: Für einen
ersten Überblick über die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ist die
Lektüre der Kapitel 1.1, 4. und 7. in anliegender Begründung zu empfehlen.
Anlagen:
-
Vorentwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Golfplatzerweiterung
Ehlershausen“ mit Begründung und Umweltbericht, Stand September 2012
