Betreff
53. Änderung des Flächennutzungsplans "Golfplatzerweiterung Ehlershausen" - Vorentwurf Bezugsvorlage: 2012 0182 "Städtebaulicher Vertrag"
Vorlage
2012 0236
Aktenzeichen
6120-53
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) und stimmt dem Vorentwurf der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitigen Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.


Sachverhalt und Begründung:

Der Burgdorfer Golfclub e.V. beabsichtigt die Erweiterung seines bestehenden Golfplatzes in Ehlershausen. Es ist dabei geplant, den derzeit mit 18 Bahnen turnierfähig ausge­statteten Parcours um einen 6-Loch-Kurzplatz zu ergänzen, um Spiel- und Trainingsmöglich­keiten für alle Mitglieder, Besucher und Interessenten zu verbessern. Dies dient insbesondere auch der Förderung des Trainingsangebotes für Kinder und Jugendliche.

Durch die Anlage des Kurzplatzes entfallen drei reguläre Golfbahnen. Da es aber erforderlich ist, dass der Burgdorfer Golfclub über einen Meisterschaftsplatz (Hauptplatz) mit 18 Bahnen verfügt, müssen aus diesem Grund die drei entfallenden Bahnen an anderer Stelle neu angelegt werden. Die Erweiterung ist dabei nur im Norden realisierbar. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung des Areals nach Norden erforderlich.

Bislang war eine solche Erweiterung aus wasserrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Nachdem aber die Region Hannover durch Rücknahme der bestehenden Grenzen der Schutzzone II des Wasserschutzgebiets „Ramlingen“ die wasserrechtlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulässigkeit einer Golfplatzerweiterung in diesem Bereich geschaffen hat, können nun die entsprechend erforderlichen Bauleitplanverfahren begonnen werden.

Hierüber ist mit dem Burgdorfer Golfclub e.V. ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen worden, der u.a. die Frage der Kostenübernahme für die anstehenden Planverfahren regelt.

Für die planungsrechtliche Realisierung des Vorhabens sind zwei Bauleitplanverfahren erforderlich, die parallel betrieben werden sollen: Im Rahmen der vorliegenden 53. Änderung des Flächennutzungsplans werden zunächst die Grundzüge der Planung dargestellt; der Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ setzt sich dann mit detaillierteren Fragen der Planung auseinander.
(Zusätzlich wird in einem dritten Verfahren, das aber außerhalb der Verantwortung der Stadt Burgdorf liegt, die ausnahmsweise wasserrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens abschließend geklärt.)

Konkret sollen im Rahmen der vorliegenden 53. Änderung des Flächennutzungsplans die für den Geltungsbereich bestehenden Darstellungen „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Wald“ in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ geändert werden.

Mit der vorliegenden Vorentwurfsplanung für die geplante 53. Änderung des Flächennutzungsplans können nun die frühzeitigen Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden(§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Hinweis: Für einen ersten Überblick über die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ist die Lektüre der Kapitel 1.1, 4. und 7. in anliegender Begründung zu empfehlen.

Anlagen:

-         Vorentwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ mit Begründung und Umweltbericht, Stand September 2012