Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
ca. 12.500 € ca. 392.000 € ca. 265.500 € Radverkehrsmaßnahmen (sind in den o.g. Baukosten enthalten) |
53180.787237 54100.787230 54300.787200 54100.787240 |
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Laufende Kosten: |
ca. 500 € ca. 200 € ca.
400 € |
54100.421201 54100.421200 54100.481100 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
teilweise siehe Finanzierung |
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Beschlussvorschlag:
Der Umbau der Kreuzung "Schwarzer Herzog", der barrierefreie
Umbau der Bushaltestelle "Immenser Straße", sowie die Radverkehrsführung
"Kleiner Brückendamm" und "Immenser Straße" werden wie in
der Vorlage Nr. 2012 0229 dargestellt beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Mit den Vorlagen 2007 0093, 2009 0493 und 2009 0549 wurde der Stadtstraßenumbau im Verlauf der alten B 188 nach Fertigstellung der Umgehungsstraße beschlossen.
Mit der Vorlage 2009 0493 wurde bereits festgelegt, dass die Kreuzung "Braunschweiger Str./Uetzer Str./Immenser Str./Kleiner Brückendamm" (im weiteren als Kreuzung "Schwarzer Herzog" bezeichnet) als Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden soll (siehe Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.03.2009).
Zunächst erfolgte im Jahr 2010 als 1. Bauabschnitt des Stadtstraßenumbaus der Umbau des Knotenpunktes "Hochbrücke/Bahnhofstraße/Marktstraße/Vor dem Hannoverschen Tor", der Ausbau der "Louisenstraße" und der „Bahnhofstraße“ zwischen „Marktstraße“ und „Rolandstraße“ und der Rückbau der Fahrbahneinengung mit Fahrradständern im Einmündungsbereich der "Schloßstraße".
Der 2. Bauabschnitt, der den Straßenzug "untere Marktstraße/Poststraße/Braunschweiger Straße“ sowie die „Schloßstraße“ und den „Wächterstieg umfasste, wurde in diesem Jahr durchgeführt.
Mit dieser Vorlage wird nunmehr das Ausbauprogramm für den 3. Bauabschnitt "Kreisverkehrsplatz Schwarzer Herzog" vorgestellt. Das Ausbauprogramm umfasst ebenfalls den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle "Immenser Straße".
Darüber hinaus wird eine Verbesserung der Radverkehrsführung in der „Immenser Straße“ südlich des Kreisverkehrsplatzes angestrebt. Vorschläge des am 28.02.2012 vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Radverkehrskonzepts (Vorlage Nr. 2012 0086) sind in die Planung eingeflossen.
Im Vorfeld der politischen Beratungen wurden die Vorentwürfe mit den Trägern öffentlicher Belange diskutiert und weiterentwickelt. Die Anregungen und Bedenken sind der Anlage 8 zu entnehmen. Die Leitungsträger haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert.
Am 11.10.2012 wurde darüber hinaus eine Anliegerversammlung durchgeführt. Das Protokoll ist als Anlage 7 dieser Vorlage beigefügt.
In der Anlage 9 werden die vorgetragenen Anregungen und Bedenken abschließend kommentiert.
Für den Umbau der Kreuzung zum Kreisverkehrsplatz ist zeitgleich zu den politischen Beratungen bei der Region Hannover ein Planverzicht beantragt worden.
Da der Kreisverkehr im Zuge der Landesstraße L 412 („Kleiner Brückendamm“, nördlicher Knotenzulauf und „Immenser Straße“, südlicher Knotenzulauf) liegt, ist mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Vereinbarung bezüglich der Umbaumaßnahme zu schließen (siehe Anlage 6, Vereinbarungsentwurf).
2 Problembeschreibung
Die Verkehrsmengen gemäß Verkehrsprognose 2020 und der im Jahr 2011 bzw. 2012 durchgeführten Verkehrszählungen (Klammerwerte) mit Ortsumgehung B 188 und Einbahnstraßenregelung Poststraße liegen im Zuge der Landesstraßen L 412 bei rund 15.400 Kfz/24 h (12.984 Kfz/24 h), in der „Uetzer Straße“ bei rund 7.100 Kfz/24 h (7.945 Kfz/24 h) und im Bereich „Poststraße/Braunschweiger Straße“ bei rund 4.500 Kfz/24 h (6.392 Kfz/24 h).
Knotenpunkt "Schwarzer Herzog"
Der heutige lichtsignalanlagengeregelte Knotenpunkt mit Linksabbiegestreifen sowie freien Rechtabbiegern ist nach Inbetriebnahme der Ortsumgehung B 188 überdimensioniert, dies gilt insbesondere für die Knotenzuläufe aus der Innenstadt und der „Uetzer Straße“.
Die beiden freien Rechtsabbiegestreifen führen zu zahlreichen Konflikten mit querenden Fußgängern und Radfahrern.
Beidseitig der Straße „Kleiner Brückendamm“ bestehen für den Fußgängerverkehr Engpässe, da der Gehweg auch von Radfahrern befahren werden darf.
Aufgrund der Lichtsignalanlagenregelung sind Wartezeiten einzukalkulieren.
Der bauliche Zustand des Knotenpunktes ist insgesamt als abgängig einzustufen. Es wird ein grundhafter Ausbau mit optimierten Anforderungen an die Verkehrssicherheit angestrebt.
Bushaltestelle "Immenser Straße"
Die Situation im Bereich der südlich des Knotenpunktes angrenzenden Bushaltestellen ist unbefriedigend. Wesentliche Mängel sind insbesondere:
- fehlende barrierefreie Ausstattung, keine taktilen Elemente vorhanden,
- große Höhenunterschiede führen aufgrund fehlender Buskapsteine zu Behinderungen beim Ein- und Ausstieg, insbesondere der Ein-/Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Personen ist problematisch,
- ungenügende Wartebereiche,
- Ausführung der Bushaltestellen als Busbuchten (mit den bekannten Problemen beim Einfädeln der Busse),
- keine zeitgemäße Unterstellmöglichkeit auf der Westseite,
- die Bushaltestellen sind derzeit nur durch ein Bushaltestellenschild gekennzeichnet, eine weitere Gestaltung bzw. städtebauliche Einbindung fehlt.
Radverkehrsführung "Immenser
Straße"
Die Linienführung im Radverkehr in der Immenser Straße ist nicht stringent. Teilweise wird der Radverkehr mit Hochbord auf Radwegen, teilweise wahlweise in der Fahrbahn bzw. als Gehweg "Radfahrer frei" geführt.
Der Abschnitt der „Immenser Straße“ ist Teil einer wichtigen Radwegeverbindung in die südlichen Stadtteile und auch zu den Schulen am Berliner Ring. Speziell zu Schulschlusszeiten ist der Schülerverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt hoch.
Radverkehrsführung "Uetzer
Straße"
Zwischen Peiner Weg und Kreuzung "Scharzer Herzog" besteht zur Zeit noch ein gegenläufig freigegebener Radweg.
Die Hinführung zum Kreisverkehr wird im Zuge der Umgestaltungsmaßnahmen fahrbahnintegriert und richtungstreu für den Radverkehr angestrebt.
Radverkehrsführung "Kleiner
Brückendamm"
Zur Zeit besteht auf der West- und Ostseite ein gegenläufig freigegebener kombinierter Geh-/Radweg. Diese Führungsform der Radfahrer soll nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur in Ausnahmefällen gewählt werden. Gerade bedingt durch die Vielzahl von Einmündungen und deren Gefährdungspotenzial für die Radfahrer wird hier eine richtungstreue Führung angestrebt.
3 Ziele des Ausbaus
Vorrangiges Ziel ist der grundhafte, verkehrssichere und leistungsfähige Ausbau des Knotenpunktes. Die vorgesehenen Maßnahmen führen insgesamt zu einer entspannteren, leistungsfähigeren Verkehrsabwicklung. Darüber hinaus ermöglichen sie, dass die Straßenseitenräume verbreitert werden können, die zurzeit noch vom Kfz-Verkehr genutzt werden.
Mit den Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt sind vorrangig folgende verkehrliche Ziele verknüpft:
– verbesserte Abwicklung der Kfz-Verkehre, insbesondere der Abbiegebeziehungen mit dem Ziel einer örtlich angepassten Führung und Verteilung der Verkehre,
– Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung,
– Einhaltung ortsangepasster Fahrgeschwindigkeiten durch entsprechende bauliche Gestaltung,
Für den Rad- und Fußgängerverkehr werden folgende Ziele verfolgt:
- Durch den Umbau des Knotenpunktes soll eine richtungstreue Führung der Radfahrer auf dem Kleinen Brückendamm sowie in der Immenser Straße unterstützt werden.
– Durch die Umgestaltung zum Kreisverkehr soll eine verbesserte, verkehrssichere Führung der Fuß- und Radverkehre, insbesondere der Kinder- und Schülerverkehre ermöglicht werden. Es erfolgt eine Anpassung der Verkehrsanlagen an die aktuelle Radverkehrs- und Fußgängerführung (fahrbahnintegrierte Führung der Radfahrer an drei Knotenpunktarmen).
- Die Führung des Schülerverkehrs in Richtung Süden bis zum „Steinwedeler Kirchweg“ erfolgt auf Radfahrstreifen. Der Schülerverkehr in Richtung Norden soll über den „Depenauer Weg“ auf die „Immenser Straße“ und dort auf einem Schutzstreifen geführt werden. Die fahrbahnintegrierte Führung der Radfahrer auf der „Immenser Straße“ wird angestrebt, da eine Freigabe der vorhandenen Gehwege für den Radverkehr nach der StVO nicht mehr zulässig ist.
– Es wird eine sichere Heranführung der Fußgänger an die Querungsstellen mit der erforderlichen barrierefreien Ausstattung (Leitlinien, Kontrastfelder etc.) ermöglicht.
Die Ziele der Umgestaltung der Bushaltestellen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Aufwertung und behindertengerechte Ausstattung der Bushaltestellen,
– Zügige und problemlose An- und Abfahrt für Busse durch Ausgestaltung als Buskap,
– Einrichtung von B+R-Stellplätzen (Fahrradständer) auf der West- und Ostseite.
4 Ausbaukonzept
Es handelt sich um Umbaumaßnahmen im Straßenraum. Ausbaubereiche und Ausbaukonzepte sind in den Anlagen 1 und 5, Querschnitte in den Anlagen 2-4 dargestellt. Sie werden nachfolgend kurz beschrieben.
Kreisverkehr
"Schwarzer Herzog"
- Anlage eines Kreisverkehrsplatzes mit einem Durchmesser von 35 m,
- integrierte Führung des Radverkehrs in der Fahrbahn,
- Radfahrer, die im Bereich der Grünanlage Gümmekanal in Richtung Kreisverkehr fahren, werden in der „Uetzer Straße“ (westlicher Bereich) auf die Fahrbahn geführt und können von dort aus fahrbahnintegriert in Richtung des Kreisverkehrs fahren. Für Radfahrer aus Richtung Norden bzw. Osten kommend wird in der Mittelinsel in der „Uetzer Straße“ (westlicher Bereich) eine Linksabbiegehilfe integriert.
- Anlage von Fahrbahnteilern und um 4 m abgesetzte Furten mit Zebrastreifen auf allen vier Knotenpunktarmen.
- Die Lichtsignalanlage (LSA) Höhe Einmündung Peiner Straße ist nach Aussage der RegioBus auch weiterhin erforderlich. Aufgrund der Verlegung der Rad- und Fußwegefurten direkt an die Uetzer Straße ist eine Modifizierung der LSA-Anlagen notwendig.
Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle
"Immenser Straße"
- barrierefreier Ausbau mit beleuchteten Bushaltestellen, Buskapsteinen und taktilem Leitsystem entsprechend der Standards der Region Hannover zur barrierefreien Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer,
- die Haltestellen sind für Gelenkbusse (18 m Länge) anfahrbar,
- Umbau der vorhandenen Bushaltestellen zu Buskaps,
- es ist eine B+R-Anlage für zehn Fahrräder auf der West- und vier Fahrräder auf der Ostseite vorgesehen.
Optimierte
Radverkehrsführung "Immenser Straße"
- richtungstreue Führung der Radfahrer,
– fahrbahnintegrierte Führung des Radverkehrs,
– Anlage von Radfahrstreifen zwischen Kreisverkehr und „Steinwedeler Kirchweg“, auch zur Sicherung des Übergangs zur fahrbahnintegrierten Führung im Kreisverkehr, die Radverkehrsführung soll zukünftig in dem gesamten Abschnitt auf Radfahrstreifen erfolgen, im Bereich der Bushaltestellenkaps wird dieser richtliniengemäßaufgelöst,
- Anlage eines Schutzstreifens auf der Ostseite zwischen „Steinwedeler Kirchweg“ und „Depenauer Weg“,
- Anforderungstaster an der Lichtsignalanlage der Einmündung "Depenauer Weg/Immenser Straße" zur Anforderung von Rot auf der „Immenser Straße“ für Radfahrer, Erleichterung des Linksabbiegens auf die „Immenser Straße“ für Radfahrer,
– für die Anlage der Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen ist eine Regelbreite von mind. 1,85 m vorgesehen.
- zwischen KVP und „Depenauer Weg“ soll nach Möglichkeit 30 km/h aufgrund des hohen Schülerradverkehrsaufkommens angeordnet werden. Hierzu sind noch Abstimmungen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Richtungstreue Radverkehrsführung
"Kleiner Brückendamm"
- Erleichterung der Querung des „Kleinen Brückendammes“ durch den Bau einer Lichtsignalanlage auf Höhe des Pferdemarktes,
- richtungstreue Führung der Radfahrer auf den kombinierten Geh-/Radwegen zwischen Kreisverkehrsplatz und „Marktstraße“.
5 Ausbau
Kreisverkehrsplatz
Die derzeitige Kreuzung „Schwarzer
Herzog“ wird, wie im Lageplan (Anlage 1, Blatt 1+2) dargestellt, zu einem
vierarmigen Kreisverkehrsplatz (KVP) mit einem Durchmesser von 35 m
umgebaut. Daran angeschlossen ist die Landesstraße 412 über den nördlichen Arm
„Kleiner Brückendamm“ und den südlichen Arm „Immenser Straße“, ebenso wie die
Gemeindestraße „Uetzer Straße“, deren westlicher Arm in die „Braunschweiger
Straße“ übergeht.
Im Anschlussbereich an den KVP werden in
jedem Arm gepflasterte Mittelinseln als Fahrbahnteiler und Fahrbahnüberwege
(„Zebrastreifen“) zur bevorrechtigten Querung für Fußgänger angelegt.
Die Querungsstellen werden
behindertengerecht teilweise mit taktilen Elementen aus Kleinpflaster und einer
Bordansicht für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen und teilweise ohne
Bordansicht für gehbehinderte Menschen zur komfortablen Überfahrung mit
Rollstühlen und Rollatoren hergestellt.
Für Fußgänger stehen umlaufend breite
Gehwege zur Verfügung, die Radfahrer werden auf der Fahrbahn mitgeführt.
Die Kreisfahrbahn wird in einer Breite
von 5,25 m, zuzüglich eines überfahrbaren Innenringes aus
Natursteinpflaster in einer Breite von 1,75 m, hergestellt. Die begrünte
Innenmittelinsel hat einschließlich der Bordeinfassung einen Durchmesser von
21 m.
Durch den Umbau der Kreuzung zu einem
Kreisverkehrsplatz und des damit verbundenen Abbaus der Lichtsignalanlage wird
ein verbesserter und schadstoffärmerer Verkehrsablauf für alle
Verkehrsteilnehmer erreicht und die Leistungsfähigkeit des Knotens erhöht.
5.1 Fahrbahnaufbau
und Querschnitte
Der Fahrbahnaufbau im Kreisverkehr
gliedert sich wie nachfolgend aufgeführt und im Querschnitt A-A (Anlage 2)
dargestellt.
Fahrbahn
Bauklasse II nach RstO 01, Tafel 1,
Zeile 3
4
cm Splittmastixasphalt
8
cm Asphaltbinderschicht
10 cm bituminöse Tragschicht
15 cm Schottertragschicht
28 cm Frostschutzschicht
65 cm frostsicherer Oberbau
Innenring
Natursteinpflaster (Großpflaster) mit Fugenvermörtelung
auf Betonfundament.
Aufbau der Gehwege
nach RstO 01, Tafel 7, Zeile 2
8
cm Betonsteinpflaster bzw. 8 cm Betongehwegplatten
3
cm Bettung
15 cm Schottertragschicht
14 cm Frostschutzschicht
40 cm frostsicherer Oberbau
Sollte tragfähiger und frostsicherer
Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
In diesem Fall ist die Dicke der Schottertragschicht auf 19 cm zu erhöhen.
Die Oberflächenbefestigung der Gehwege
um den KVP und in den Straßen „Kleiner Brückendamm“, „Immenser Straße“, „Uetzer
Straße“ östlich des KVP erfolgt mit grauem Rechteckpflaster in den Abmessungen
20 x 10 cm. Im Bereich von Zufahrten und Flächen für Radfahrer wird das
Pflaster im Ellbogenverband verlegt.
Der Gehweg in der „Uetzer Straße“, westlich
des KVP, wird, wie auch schon im 2. Bauabschnitt des Stadtstraßenumbaus in
der „Braunschweiger Straße“, mit Gehwegplatten 30 x 30 cm befestigt.
Gleiches gilt für den
Sicherheitsstreifen, der aus der „Braunschweiger Straße“ kommend bis zum KVP
weiter mit Klinker „Florenz bunt“ hergestellt wird.
Der um den KVP verlaufende
Sicherheitsstreifen wird mit Natursteinpflaster befestigt.
Die Nebenanlagen werden mit
einem frostsicheren Aufbau (40 cm Gehwegflächen/60 cm Zufahrten)
hergestellt.
Im Anschlussbereich der 4
Knotenarme wird die Oberfläche abgefräst und über den vorhandenen
Fahrbahnaufbau eine neue Fahnbahndecke aufgebracht wie beispielhaft für die
„Immenser Straße“ im Querschnitt B-B (Anlage 3) dargestellt ist.
Die Bushaltestelle in der „Immenser
Straße“ wird als Buskap ausgebildet. Die Haltefläche für Busse auf der Fahrbahn
wird, wie im Querschnitt C-C (Anlage 4) ersichtlich, mit einer Splittmastixasphaltdecke
auf dem vorhandenen Fahrbahnaufbau hergestellt:
5.2 Entwässerung
Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen (System Trecona wie
„Marktstraße“/„Poststraße“/„Braunschweiger Straße“) mit Straßenabläufen in die
vorhandene Kanalisation. Die Nebenanlagen entwässern ebenfalls über Quergefälle
und die Entwässerungsrinnen in die Kanalisation.
6 Grünflächen
Die Fläche in der Mitte des
Kreisverkehrsplatzes soll mit einer Blumenmischung für trockene Standorte
angesät werden. Baumpflanzungen auf den Mittelinseln sind aufgrund vorhandener
Leitungen nicht möglich. Durch die Baumaßnahme werden insgesamt 265 m²
versiegelte Fläche entsiegelt und begrünt. Bäume müssen nicht gefällt werden.
In der Stellungnahme der Region
Hannover, Fachbereich Umwelt, wurde bedauert, dass die Bäume, die in der
Vergangenheit gefällt wurden, im Zuge der Umgestaltung nicht nachgepflanzt
werden. Hier handelt es sich um ein Missverständnis. In der Vergangenheit
wurden im Bereich des Schwarzen Herzogs keine Bäume gefällt. Die aktuellen
Luftbilder lassen jedoch die Bäume schlecht erkennen, da die Bäume unbelaubt
sind.
7 Beleuchtung
Der Kreisverkehrsplatz wird künftig von
vier Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m ausgeleuchtet. Die
Lichtpunkthöhe entspricht den Masten in der "Uetzer Straße" und
"Immenser Straße" sowie dem "Kleinen Brückendamm". Die
zurzeit vorhandenen Leuchtenaufsätze (Koffer² 100 Leuchten mit 1 x 90 W CPO)
können hier weiter verwendet werden. Des Weiteren müssen die vier
Fußgängerüberwege mit jeweils zwei FGÜ-Leuchten (Koffer² 100 mit NAV 100 W
„gelbes Licht“) mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m entsprechend der DIN 67523,
Teil 1 (Richtlinien für die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen) ausgestattet
werden.
8 Finanzierung
Der Umbau der Kreuzung "Schwarzer
Herzog" zum Kreisverkehrsplatz wird über das Entflechtungsgesetz
(EntflechtG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden
gefördert. Die Maßnahme wird mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten
bezuschusst. Das gilt jedoch nur für den Anteil der Kreuzung, der sich im
Eigentum der Stadt Burgdorf befindet. Es handelt sich um ca. 50 % der
Baukosten. Förderanträge sind gestellt worden. Die Bewilligung steht noch aus
und wird frühestens im Februar 2013 beschieden.
Für die Bushaltestelle "Immenser
Straße" ist ein Antrag auf Förderung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH gestellt worden. Ca. 75 % der zuwendungsfähigen Kosten
der Bushaltestelle werden durch den Fördermittelgeber übernommen. Ein
Bewilligungsbescheid wird erst Anfang 2013 ausgestellt.
Darüber hinaus ist bei der Region
Hannover ein Antrag auf Förderung der nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe
von 7.600,00 € beantragt worden. Eine Bewilligung steht noch aus.
Für
den Umbau der Kreuzung zur Kreisverkehrsanlage können keine Beiträge nach dem
Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhoben werden.
Die
Bau- und Planungskosten für den gesamten Kreisverkehrsplatz einschließlich
Landesstraße und für die Herstellung des behindertengerechten Ausbaues der Bushaltestelle betragen ca. 670.000
€. Ebenfalls in den Bau- und Planungskosten enthalten sind Anteile zum Ausbau
des Radverkehrsnetzes.
Die
zu erwartenden Fördermittel gemäß Entflechtungsgesetz liegen bei geschätzten
146.000 € für den KVP (hier wird nur der gemeindeeigene Anteil gefördert) und
bei ca. 78.000 € für die Bushaltestelle. Des Weiteren sind Fördermittel für den
Bushaltestellenumbau von der Region Hannover in Höhe von max. 7.600 € zu
erwarten. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Fördergeldeinnahme in Höhe
von ca. 231.600 €.
Folgende
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung bzw. sind beantragt worden:
Unter
den Sachkonten 54100.787230 (Gemeindestraßen) und 54300.787200 (Landesstraßen) wurden
im Jahr 2012 jeweils 10.000,00 € bereitgestellt. Zusätzlich gibt es eine
Verpflichtungsermächtigung über jeweils 215.000,00 €. Somit stehen insgesamt
450.000,00 € zur Verfügung.
Für
das Haushaltsjahr 2013 sind weitere 132.000,00 € unter dem Sachkonto
54100.787230 und 27.000,00 € unter dem Sachkonto 54300.787200 beantragt
worden. Unter dem Sachkonto 54100.787240 (Gemeindestraßen/Radfahrkonzept) wurden
50.000,00 € und weitere 20.000,00 € für die Entwässerungseinrichtungen
unter dem Sachkonto 53800.787237 beantragt.
Sollten
alle beantragten Haushaltsmittel bereitgestellt werden, stehen für die Baumaßnahme
insgesamt 679.000,00 € zur Verfügung.
Zusätzliche
Unterhaltungskosten müssen für die gärtnerischen Arbeiten auf der Kreismittelinsel
und für das „abgehängte“ Busvorsignal am „Peiner Weg“ eingerechnet werden.
Die
jährlichen Mehrkosten für die Unterhaltung der Kreismittelinsel liegen bei ca.
600 €, die gemäß Vereinbarung in das Eigentum und die Baulast der Stadt
Burgdorf übergehende Lichtsignalanlage (LSA) für Fußgänger und Anforderungs-LSA
für den Busverkehr in der „Uetzer Straße“ Höhe „Peiner Weg“ betragen ca. 500 €.
9 Ergebnisse
des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der
Anliegerversammlung
Von den Trägern öffentlicher Belange
wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhoben. Anregungen und
Bedenken wurden in den Planungen weitgehend berücksichtigt.
In der Anliegerversammlung am 11.10.2012
wurde die Führung der Radfahrer im Mischverkehr grundsätzlich kritisiert (siehe
Protokoll in der Anlage 7).
10 Planungsrechtliche
Absicherung
Es wird ein Planverzicht angestrebt. Die
Planunterlagen mit allen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind
der Region Hannover zur Genehmigung vorgelegt worden. Eine Entscheidung über
den Planverzicht steht noch aus.
11 Schlussbemerkungen
Mit den beschriebenen Baumaßnahmen wird
der letzte Schritt des Stadtstraßenumbaus umgesetzt. Durch den Umbau der
Kreuzung "Schwarzer Herzog" zum Kreisverkehrsplatz und den damit
verbundenen Abbau der Lichtsignalanlage kann der Verkehr fließender abgewickelt
werden. Der Schadstoffausstoß durch das signalgesteuerte Halten und Anfahren
kann durch das nur noch verkehrsbedingte Halten beim Einfahren in den KVP
erheblich minimiert werden. Für alle Verkehrsteilnehmer reduzieren sich die
Wartezeiten.
Der Bau des Kreisverkehrsplatzes bietet
darüber hinaus die Chance, den Radverkehr zukünftig richtungstreu auf allen
vier Knotenpunktarmen zu führen. Außerdem gewinnen die Fußgänger im
Kreuzungsbereich sowie in der „Immenser Straße“ durch die Trennung von
Radfahrern und Fußgängern mehr Raum und Sicherheit. Auf der „Immenser Straße“
ist ferner eine durchgängige Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn möglich.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan KVP mit Bushaltestelle, Blatt 1
und 2
Anlage 2-4: Querschnitte A, B, C
Anlage 5: Lageplan Immenser Straße bis Depenauer Weg
Anlage 6: Vereinbarungsentwurf mit der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Seite 1–6
Anlage
7: Protokoll der Anliegerversammlung
vom 11.10.2012, Seite 1-3
Anlage
8: Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange, Seite 1-19
Anlage
9: Kommentierung der vorgetragenen
Anregungen und Bedenken, Seite 1-2