Betreff
Stadtstraßenumbau - Ausbauprogramm 3. BA Kreisverkehrsplatz Schwarzer Herzog, barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Immenser Straße, Radverkehrsführung Immenser Straße
Vorlage
2012 0229
Aktenzeichen
66-Vol 642-11-10-11/0-9
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

ca. 12.500 €

ca. 392.000 €

ca. 265.500 €

Radverkehrsmaßnahmen

(sind in den o.g.

Baukosten enthalten)

53180.787237

54100.787230

54300.787200

54100.787240

Laufende Kosten:

ca. 500 €

ca. 200 €

ca. 400 €

54100.421201

54100.421200

54100.481100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

teilweise siehe

Finanzierung

 nein         

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umbau der Kreuzung "Schwarzer Herzog", der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle "Immenser Straße", sowie die Radverkehrsführung "Kleiner Brückendamm" und "Immenser Straße" werden wie in der Vorlage Nr. 2012 0229 dargestellt beschlossen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1       Allgemeines

 

        Mit den Vorlagen 2007 0093, 2009 0493 und 2009 0549 wurde der Stadtstraßenumbau im Verlauf der alten B 188 nach Fertigstellung der Umgehungsstraße beschlossen.

        Mit der Vorlage 2009 0493 wurde bereits festgelegt, dass die Kreuzung "Braunschweiger Str./Uetzer Str./Immenser Str./Kleiner Brückendamm" (im weiteren als Kreuzung "Schwarzer Herzog" bezeichnet) als Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden soll (siehe Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 24.03.2009).

 

        Zunächst erfolgte im Jahr 2010 als 1. Bauabschnitt des Stadtstraßenumbaus der Umbau des Knotenpunktes "Hochbrücke/Bahnhofstraße/Marktstraße/Vor dem Hannoverschen Tor", der Ausbau der "Louisenstraße" und der „Bahnhofstraße“ zwischen „Marktstraße“ und „Rolandstraße“ und der Rückbau der Fahrbahneinengung mit Fahrradständern im Einmündungsbereich der "Schloßstraße".

 

        Der 2. Bauabschnitt, der den Straßenzug "untere Marktstraße/Poststraße/Braunschweiger Straße“ sowie die „Schloßstraße“ und den „Wächterstieg umfasste, wurde in diesem Jahr durchgeführt.

 

        Mit dieser Vorlage wird nunmehr das Ausbauprogramm für den 3. Bauabschnitt "Kreisverkehrsplatz Schwarzer Herzog" vorgestellt. Das Ausbauprogramm umfasst ebenfalls den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle "Immenser Straße".

 

        Darüber hinaus wird eine Verbesserung der Radverkehrsführung in der „Immenser Straße“ südlich des Kreisverkehrsplatzes angestrebt. Vorschläge des am 28.02.2012 vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Radverkehrskonzepts (Vorlage Nr. 2012 0086) sind in die Planung eingeflossen.

 

        Im Vorfeld der politischen Beratungen wurden die Vorentwürfe mit den Trägern öffentlicher Belange diskutiert und weiterentwickelt. Die Anregungen und Bedenken sind der Anlage 8 zu entnehmen. Die Leitungsträger haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert.

       

        Am 11.10.2012 wurde darüber hinaus eine Anliegerversammlung durchgeführt. Das Protokoll ist als Anlage 7 dieser Vorlage beigefügt.

 

        In der Anlage 9 werden die vorgetragenen Anregungen und Bedenken abschließend kommentiert.

 

        Für den Umbau der Kreuzung zum Kreisverkehrsplatz ist zeitgleich zu den politischen Beratungen bei der Region Hannover ein Planverzicht beantragt worden.

 

        Da der Kreisverkehr im Zuge der Landesstraße L 412 („Kleiner Brückendamm“, nördlicher Knotenzulauf und „Immenser Straße“, südlicher Knotenzulauf) liegt, ist mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Vereinbarung bezüglich der Umbaumaßnahme zu schließen (siehe Anlage 6, Vereinbarungsentwurf).

 

 

 

2       Problembeschreibung          

       

        Die Verkehrsmengen gemäß Verkehrsprognose 2020 und der im Jahr 2011 bzw. 2012 durchgeführten Verkehrszählungen (Klammerwerte)  mit Ortsumgehung B 188 und Einbahnstraßenregelung Poststraße liegen im Zuge der Landesstraßen L 412 bei rund 15.400 Kfz/24 h (12.984 Kfz/24 h), in der „Uetzer Straße“ bei rund 7.100 Kfz/24 h (7.945 Kfz/24 h) und im Bereich „Poststraße/Braunschweiger Straße“ bei rund 4.500 Kfz/24 h (6.392 Kfz/24 h).

       

        Knotenpunkt "Schwarzer Herzog"

        Der heutige lichtsignalanlagengeregelte Knotenpunkt mit Linksabbiegestreifen sowie freien Rechtabbiegern ist nach Inbetriebnahme der Ortsumgehung B 188 überdimensioniert, dies gilt insbesondere für die Knotenzuläufe aus der Innenstadt und der „Uetzer Straße“.

 

        Die beiden freien Rechtsabbiegestreifen führen zu zahlreichen Konflikten mit querenden Fußgängern und Radfahrern.

 

        Beidseitig der Straße „Kleiner Brückendamm“ bestehen für den Fußgängerverkehr Engpässe, da der Gehweg auch von Radfahrern befahren werden darf.

 

        Aufgrund der Lichtsignalanlagenregelung sind Wartezeiten einzukalkulieren.

 

        Der bauliche Zustand des Knotenpunktes ist insgesamt als abgängig einzustufen. Es wird ein grundhafter Ausbau mit optimierten Anforderungen an die Verkehrssicherheit angestrebt.

 

        Bushaltestelle "Immenser Straße"

        Die Situation im Bereich der südlich des Knotenpunktes angrenzenden Bushaltestellen ist unbefriedigend. Wesentliche Mängel sind insbesondere:

 

        -  fehlende barrierefreie Ausstattung, keine taktilen Elemente vorhanden,

        -  große Höhenunterschiede führen aufgrund fehlender Buskapsteine zu Behinderungen beim Ein- und Ausstieg, insbesondere der Ein-/Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Personen ist problematisch,

        -  ungenügende Wartebereiche,

        -  Ausführung der Bushaltestellen als Busbuchten (mit den bekannten Problemen beim Einfädeln der Busse),

        -  keine zeitgemäße Unterstellmöglichkeit auf der Westseite,

        -  die Bushaltestellen sind derzeit nur durch ein Bushaltestellenschild gekennzeichnet, eine weitere Gestaltung bzw. städtebauliche Einbindung fehlt.

 

        Radverkehrsführung "Immenser Straße"

        Die Linienführung im Radverkehr in der Immenser Straße ist nicht stringent. Teilweise wird der Radverkehr mit Hochbord auf Radwegen, teilweise wahlweise in der Fahrbahn bzw. als Gehweg "Radfahrer frei" geführt.

        Der Abschnitt der „Immenser Straße“ ist Teil einer wichtigen Radwegeverbindung in die südlichen Stadtteile und auch zu den Schulen am Berliner Ring. Speziell zu Schulschlusszeiten ist der Schülerverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt hoch.

 

          Radverkehrsführung "Uetzer Straße"

        Zwischen Peiner Weg und Kreuzung "Scharzer Herzog" besteht zur Zeit noch ein gegenläufig freigegebener Radweg.

        Die Hinführung zum Kreisverkehr wird im Zuge der Umgestaltungsmaßnahmen fahrbahnintegriert und richtungstreu für den Radverkehr angestrebt.

 

        Radverkehrsführung "Kleiner Brückendamm"

          Zur Zeit besteht auf der West- und Ostseite ein gegenläufig freigegebener kombinierter Geh-/Radweg. Diese Führungsform der Radfahrer soll nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur in Ausnahmefällen gewählt werden. Gerade bedingt durch die Vielzahl von Einmündungen und deren Gefährdungspotenzial für die Radfahrer wird hier eine richtungstreue Führung angestrebt.

 

 

3       Ziele des Ausbaus

 

        Vorrangiges Ziel ist der grundhafte, verkehrssichere und leistungsfähige Ausbau des Knotenpunktes. Die vorgesehenen Maßnahmen führen insgesamt zu einer entspannteren, leistungsfähigeren Verkehrsabwicklung. Darüber hinaus ermöglichen sie, dass die Straßenseitenräume verbreitert werden können, die zurzeit noch vom Kfz-Verkehr genutzt werden.

 

        Mit den Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt sind vorrangig folgende verkehrliche Ziele verknüpft:

       

          verbesserte Abwicklung der Kfz-Verkehre, insbesondere der Abbiegebeziehungen mit dem Ziel einer örtlich angepassten Führung und Verteilung der Verkehre,

          Gewährleistung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung,

          Einhaltung ortsangepasster Fahrgeschwindigkeiten durch entsprechende bauliche Gestaltung,

 

        Für den Rad- und Fußgängerverkehr werden folgende Ziele verfolgt:

 

        -  Durch den Umbau des Knotenpunktes soll eine richtungstreue Führung der Radfahrer auf dem Kleinen Brückendamm sowie in der Immenser Straße unterstützt werden.

          Durch die Umgestaltung zum Kreisverkehr soll eine verbesserte, verkehrssichere Führung der Fuß- und Radverkehre, insbesondere der Kinder- und Schülerverkehre ermöglicht werden. Es erfolgt eine Anpassung der Verkehrsanlagen an die aktuelle Radverkehrs- und Fußgängerführung (fahrbahnintegrierte Führung der Radfahrer an drei Knotenpunktarmen).

        -  Die Führung des Schülerverkehrs in Richtung Süden bis zum „Steinwedeler Kirchweg“ erfolgt auf Radfahrstreifen. Der Schülerverkehr in Richtung Norden soll über den „Depenauer Weg“ auf die „Immenser Straße“ und dort auf einem Schutzstreifen geführt werden. Die fahrbahnintegrierte Führung der Radfahrer auf der „Immenser Straße“ wird angestrebt, da eine Freigabe der vorhandenen Gehwege für den Radverkehr nach der StVO nicht mehr zulässig ist.

          Es wird eine sichere Heranführung der Fußgänger an die Querungsstellen mit der erforderlichen barrierefreien Ausstattung (Leitlinien, Kontrastfelder etc.) ermöglicht.

 

        Die Ziele der Umgestaltung der Bushaltestellen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

       

          Aufwertung und behindertengerechte Ausstattung der Bushaltestellen,

          Zügige und problemlose An- und Abfahrt für Busse durch Ausgestaltung als Buskap,

          Einrichtung von B+R-Stellplätzen (Fahrradständer) auf der West- und Ostseite.

 

 

4       Ausbaukonzept

 

        Es handelt sich um Umbaumaßnahmen im Straßenraum. Ausbaubereiche und Ausbaukonzepte sind in den Anlagen 1 und 5, Querschnitte in den Anlagen 2-4 dargestellt. Sie werden nachfolgend kurz beschrieben.

       

          Kreisverkehr "Schwarzer Herzog"

        -  Anlage eines Kreisverkehrsplatzes mit einem Durchmesser von 35 m,

        -  integrierte Führung des Radverkehrs in der Fahrbahn,

        -  Radfahrer, die im Bereich der Grünanlage Gümmekanal in Richtung Kreisverkehr fahren, werden in der „Uetzer Straße“ (westlicher Bereich) auf die Fahrbahn geführt und können von dort aus fahrbahnintegriert in Richtung des Kreisverkehrs fahren. Für Radfahrer aus Richtung Norden bzw. Osten kommend wird in der Mittelinsel in der „Uetzer Straße“ (westlicher Bereich) eine Linksabbiegehilfe integriert.

        -  Anlage von Fahrbahnteilern und um 4 m abgesetzte Furten mit Zebrastreifen auf allen vier Knotenpunktarmen.

        -  Die Lichtsignalanlage (LSA) Höhe Einmündung Peiner Straße ist nach Aussage der RegioBus auch weiterhin erforderlich. Aufgrund der Verlegung der Rad- und Fußwegefurten direkt an die Uetzer Straße ist eine Modifizierung der LSA-Anlagen notwendig.

 

Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle "Immenser Straße"

        -  barrierefreier Ausbau mit beleuchteten Bushaltestellen, Buskapsteinen und taktilem Leitsystem entsprechend der Standards der Region Hannover zur barrierefreien Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer,

        -  die Haltestellen sind für Gelenkbusse (18 m Länge) anfahrbar,

        -  Umbau der vorhandenen Bushaltestellen zu Buskaps,

        -  es ist eine B+R-Anlage für zehn Fahrräder auf der West- und vier Fahrräder auf der Ostseite vorgesehen.

 

          Optimierte Radverkehrsführung "Immenser Straße"

        -  richtungstreue Führung der Radfahrer,

          fahrbahnintegrierte Führung des Radverkehrs,

          Anlage von Radfahrstreifen zwischen Kreisverkehr und „Steinwedeler Kirchweg“, auch zur Sicherung des Übergangs zur fahrbahnintegrierten Führung im Kreisverkehr, die Radverkehrsführung soll zukünftig in dem gesamten Abschnitt auf Radfahrstreifen erfolgen, im Bereich der Bushaltestellenkaps wird dieser richtliniengemäßaufgelöst,

        -  Anlage eines Schutzstreifens auf der Ostseite zwischen „Steinwedeler Kirchweg“ und „Depenauer Weg“,

        -  Anforderungstaster an der Lichtsignalanlage der Einmündung "Depenauer Weg/Immenser Straße" zur Anforderung von Rot auf der „Immenser Straße“ für Radfahrer, Erleichterung des Linksabbiegens auf die „Immenser Straße“ für Radfahrer,

          für die Anlage der Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen ist eine Regelbreite von mind. 1,85 m vorgesehen.

        -  zwischen KVP und „Depenauer Weg“ soll nach Möglichkeit 30 km/h aufgrund des hohen Schülerradverkehrsaufkommens angeordnet werden. Hierzu sind noch Abstimmungen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

 

          Richtungstreue Radverkehrsführung "Kleiner Brückendamm"

        -  Erleichterung der Querung des „Kleinen Brückendammes“ durch den Bau einer Lichtsignalanlage auf Höhe des Pferdemarktes,

        -  richtungstreue Führung der Radfahrer auf den kombinierten Geh-/Radwegen zwischen Kreisverkehrsplatz und „Marktstraße“.

 

 

5       Ausbau Kreisverkehrsplatz

       

        Die derzeitige Kreuzung „Schwarzer Herzog“ wird, wie im Lageplan (Anlage 1, Blatt 1+2) dargestellt, zu einem vierarmigen Kreisverkehrsplatz (KVP) mit einem Durchmesser von 35 m umgebaut. Daran angeschlossen ist die Landesstraße 412 über den nördlichen Arm „Kleiner Brückendamm“ und den südlichen Arm „Immenser Straße“, ebenso wie die Gemeindestraße „Uetzer Straße“, deren westlicher Arm in die „Braunschweiger Straße“ übergeht.

 

        Im Anschlussbereich an den KVP werden in jedem Arm gepflasterte Mittelinseln als Fahrbahnteiler und Fahrbahnüberwege („Zebrastreifen“) zur bevorrechtigten Querung für Fußgänger angelegt.

 

        Die Querungsstellen werden behindertengerecht teilweise mit taktilen Elementen aus Kleinpflaster und einer Bordansicht für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen und teilweise ohne Bordansicht für gehbehinderte Menschen zur komfortablen Überfahrung mit Rollstühlen und Rollatoren hergestellt.

 

        Für Fußgänger stehen umlaufend breite Gehwege zur Verfügung, die Radfahrer werden auf der Fahrbahn mitgeführt.

 

        Die Kreisfahrbahn wird in einer Breite von 5,25 m, zuzüglich eines überfahrbaren Innenringes aus Natursteinpflaster in einer Breite von 1,75 m, hergestellt. Die begrünte Innenmittelinsel hat einschließlich der Bordeinfassung einen Durchmesser von 21 m.

 

        Durch den Umbau der Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz und des damit verbundenen Abbaus der Lichtsignalanlage wird ein verbesserter und schadstoffärmerer Verkehrsablauf für alle Verkehrsteilnehmer erreicht und die Leistungsfähigkeit des Knotens erhöht.

 

 

5.1    Fahrbahnaufbau und Querschnitte

 

        Der Fahrbahnaufbau im Kreisverkehr gliedert sich wie nachfolgend aufgeführt und im Querschnitt A-A (Anlage 2) dargestellt.

 

        Fahrbahn

        Bauklasse II nach RstO 01, Tafel 1, Zeile 3

 

         4 cm Splittmastixasphalt

         8 cm Asphaltbinderschicht

        10 cm bituminöse Tragschicht

        15 cm Schottertragschicht

        28 cm Frostschutzschicht

        65 cm frostsicherer Oberbau

 

        Innenring

        Natursteinpflaster (Großpflaster) mit Fugenvermörtelung auf Betonfundament.

 

        Aufbau der Gehwege

          nach RstO 01, Tafel 7, Zeile 2

 

         8 cm Betonsteinpflaster bzw. 8 cm Betongehwegplatten

         3 cm Bettung

        15 cm Schottertragschicht

        14 cm Frostschutzschicht

        40 cm frostsicherer Oberbau  

 

        Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden. In diesem Fall ist die Dicke der Schottertragschicht auf 19 cm zu erhöhen.

 

        Die Oberflächenbefestigung der Gehwege um den KVP und in den Straßen „Kleiner Brückendamm“, „Immenser Straße“, „Uetzer Straße“ östlich des KVP erfolgt mit grauem Rechteckpflaster in den Abmessungen 20 x 10 cm. Im Bereich von Zufahrten und Flächen für Radfahrer wird das Pflaster im Ellbogenverband verlegt.

 

        Der Gehweg in der „Uetzer Straße“, westlich des KVP, wird, wie auch schon im 2. Bauabschnitt des Stadtstraßenumbaus in der „Braunschweiger Straße“, mit Gehwegplatten 30 x 30 cm befestigt.

 

        Gleiches gilt für den Sicherheitsstreifen, der aus der „Braunschweiger Straße“ kommend bis zum KVP weiter mit Klinker „Florenz bunt“ hergestellt wird.

 

        Der um den KVP verlaufende Sicherheitsstreifen wird mit Natursteinpflaster befestigt.

 

        Die Nebenanlagen werden mit einem frostsicheren Aufbau (40 cm Gehwegflächen/60 cm Zufahrten) hergestellt.

 

        Im Anschlussbereich der 4 Knotenarme wird die Oberfläche abgefräst und über den vorhandenen Fahrbahnaufbau eine neue Fahnbahndecke aufgebracht wie beispielhaft für die „Immenser Straße“ im Querschnitt B-B (Anlage 3) dargestellt ist.

 

        Die Bushaltestelle in der „Immenser Straße“ wird als Buskap ausgebildet. Die Haltefläche für Busse auf der Fahrbahn wird, wie im Querschnitt C-C (Anlage 4) ersichtlich, mit einer Splittmastixasphaltdecke auf dem vorhandenen Fahrbahnaufbau hergestellt:

 

       

5.2    Entwässerung

 

        Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen (System Trecona wie „Marktstraße“/„Poststraße“/„Braunschweiger Straße“) mit Straßenabläufen in die vorhandene Kanalisation. Die Nebenanlagen entwässern ebenfalls über Quergefälle und die Entwässerungsrinnen in die Kanalisation.

 

 

6       Grünflächen

 

          Die Fläche in der Mitte des Kreisverkehrsplatzes soll mit einer Blumenmischung für trockene Standorte angesät werden. Baumpflanzungen auf den Mittelinseln sind aufgrund vorhandener Leitungen nicht möglich. Durch die Baumaßnahme werden insgesamt 265 m² versiegelte Fläche entsiegelt und begrünt. Bäume müssen nicht gefällt werden.

 

        In der Stellungnahme der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, wurde bedauert, dass die Bäume, die in der Vergangenheit gefällt wurden, im Zuge der Umgestaltung nicht nachgepflanzt werden. Hier handelt es sich um ein Missverständnis. In der Vergangenheit wurden im Bereich des Schwarzen Herzogs keine Bäume gefällt. Die aktuellen Luftbilder lassen jedoch die Bäume schlecht erkennen, da die Bäume unbelaubt sind.

 

 

7       Beleuchtung

 

        Der Kreisverkehrsplatz wird künftig von vier Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m ausgeleuchtet. Die Lichtpunkthöhe entspricht den Masten in der "Uetzer Straße" und "Immenser Straße" sowie dem "Kleinen Brückendamm". Die zurzeit vorhandenen Leuchtenaufsätze (Koffer² 100 Leuchten mit 1 x 90 W CPO) können hier weiter verwendet werden. Des Weiteren müssen die vier Fußgängerüberwege mit jeweils zwei FGÜ-Leuchten (Koffer² 100 mit NAV 100 W „gelbes Licht“) mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m entsprechend der DIN 67523, Teil 1 (Richtlinien für die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen) ausgestattet werden.

 

 

8       Finanzierung

 

        Der Umbau der Kreuzung "Schwarzer Herzog" zum Kreisverkehrsplatz wird über das Entflechtungsgesetz (EntflechtG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gefördert. Die Maßnahme wird mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Das gilt jedoch nur für den Anteil der Kreuzung, der sich im Eigentum der Stadt Burgdorf befindet. Es handelt sich um ca. 50 % der Baukosten. Förderanträge sind gestellt worden. Die Bewilligung steht noch aus und wird frühestens im Februar 2013 beschieden.

 

        Für die Bushaltestelle "Immenser Straße" ist ein Antrag auf Förderung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH gestellt worden. Ca. 75 % der zuwendungsfähigen Kosten der Bushaltestelle werden durch den Fördermittelgeber übernommen. Ein Bewilligungsbescheid wird erst Anfang 2013 ausgestellt.

 

        Darüber hinaus ist bei der Region Hannover ein Antrag auf Förderung der nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 7.600,00 € beantragt worden. Eine Bewilligung steht noch aus.

       

Für den Umbau der Kreuzung zur Kreisverkehrsanlage können keine Beiträge nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erhoben werden.

Die Bau- und Planungskosten für den gesamten Kreisverkehrsplatz einschließlich Landesstraße und für die Herstellung des behindertengerechten  Ausbaues der Bushaltestelle betragen ca. 670.000 €. Ebenfalls in den Bau- und Planungskosten enthalten sind Anteile zum Ausbau des Radverkehrsnetzes.

Die zu erwartenden Fördermittel gemäß Entflechtungsgesetz liegen bei geschätzten 146.000 € für den KVP (hier wird nur der gemeindeeigene Anteil gefördert) und bei ca. 78.000 € für die Bushaltestelle. Des Weiteren sind Fördermittel für den Bushaltestellenumbau von der Region Hannover in Höhe von max. 7.600 € zu erwarten. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Fördergeldeinnahme in Höhe von ca. 231.600 €.

Folgende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung bzw. sind beantragt worden:

Unter den Sachkonten 54100.787230 (Gemeindestraßen) und 54300.787200 (Landesstraßen) wurden im Jahr 2012 jeweils 10.000,00 € bereitgestellt. Zusätzlich gibt es eine Verpflichtungsermächtigung über jeweils 215.000,00 €. Somit stehen insgesamt 450.000,00 € zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2013 sind weitere 132.000,00 € unter dem Sachkonto 54100.787230 und 27.000,00 € unter dem Sachkonto 54300.787200 beantragt worden. Unter dem Sachkonto 54100.787240 (Gemeindestraßen/Radfahrkonzept) wurden 50.000,00 € und weitere 20.000,00 € für die Entwässerungseinrichtungen unter dem Sachkonto 53800.787237 beantragt.

Sollten alle beantragten Haushaltsmittel bereitgestellt werden, stehen für die Baumaßnahme insgesamt 679.000,00 € zur Verfügung.

Zusätzliche Unterhaltungskosten müssen für die gärtnerischen Arbeiten auf der Kreismittelinsel und für das „abgehängte“ Busvorsignal am „Peiner Weg“ eingerechnet werden.

Die jährlichen Mehrkosten für die Unterhaltung der Kreismittelinsel liegen bei ca. 600 €, die gemäß Vereinbarung in das Eigentum und die Baulast der Stadt Burgdorf übergehende Lichtsignalanlage (LSA) für Fußgänger und Anforderungs-LSA für den Busverkehr in der „Uetzer Straße“ Höhe „Peiner Weg“ betragen ca. 500 €.

 

9       Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der Anliegerversammlung

 

        Von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhoben. Anregungen und Bedenken wurden in den Planungen weitgehend berücksichtigt.

 

        In der Anliegerversammlung am 11.10.2012 wurde die Führung der Radfahrer im Mischverkehr grundsätzlich kritisiert (siehe Protokoll in der Anlage 7).

 

 

10     Planungsrechtliche Absicherung

 

        Es wird ein Planverzicht angestrebt. Die Planunterlagen mit allen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind der Region Hannover zur Genehmigung vorgelegt worden. Eine Entscheidung über den Planverzicht steht noch aus.

 

 

11     Schlussbemerkungen

 

        Mit den beschriebenen Baumaßnahmen wird der letzte Schritt des Stadtstraßenumbaus umgesetzt. Durch den Umbau der Kreuzung "Schwarzer Herzog" zum Kreisverkehrsplatz und den damit verbundenen Abbau der Lichtsignalanlage kann der Verkehr fließender abgewickelt werden. Der Schadstoffausstoß durch das signalgesteuerte Halten und Anfahren kann durch das nur noch verkehrsbedingte Halten beim Einfahren in den KVP erheblich minimiert werden. Für alle Verkehrsteilnehmer reduzieren sich die Wartezeiten.

 

       

        Der Bau des Kreisverkehrsplatzes bietet darüber hinaus die Chance, den Radverkehr zukünftig richtungstreu auf allen vier Knotenpunktarmen zu führen. Außerdem gewinnen die Fußgänger im Kreuzungsbereich sowie in der „Immenser Straße“ durch die Trennung von Radfahrern und Fußgängern mehr Raum und Sicherheit. Auf der „Immenser Straße“ ist ferner eine durchgängige Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn möglich.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:       Lageplan KVP mit Bushaltestelle, Blatt 1 und 2

Anlage 2-4:    Querschnitte A, B, C

Anlage 5:      Lageplan Immenser Straße bis Depenauer Weg

Anlage 6:      Vereinbarungsentwurf mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Seite 1–6

Anlage 7:      Protokoll der Anliegerversammlung vom 11.10.2012, Seite 1-3

Anlage 8:      Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Seite 1-19

Anlage 9:      Kommentierung der vorgetragenen Anregungen und Bedenken, Seite 1-2