Betreff
50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf
Vorlage
2007 0124
Aktenzeichen
6120-50
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2.   Der Verwaltungsausschuss

-         beschließt, die 50. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

-         stimmt dem Vorentwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplan zu und

-         beauftragt den Bürgermeister, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

In Weferlingsen besteht von Einheimischen seit Jahren die Nachfrage nach Bauplätzen im Ort. Aufgrund eines fehlenden Flächenangebots konnte diese Nachfrage bislang aber nicht erfüllt werden. Um künftig eine angemessene Eigenentwicklung Weferlingsens sicherzustellen, plant die Stadt Burgdorf in Weferlingsen daher die Ausweisung eines neuen kleinen Baugebiets.

 

Im Vorfeld der Planung wurde der Ortsteil Weferlingsen hinsichtlich möglicher Nachverdichtungsstandorte überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Fläche nördlich der Straße „Stockwiesen“ am besten für eine künftige Bebauung geeignet ist, da sie bereits erschlossen ist und durch eine Entwicklung dieser Fläche auch die Arrondierung des nördlichen Ortsrandes ermöglicht wird.

 

Zur planungsrechtlichen Realisierung dieses geplanten Wohngebiets ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf erforderlich. Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans können zusätzlich die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

Parallel zu dieser 50. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7-01 „Nördlich Stockwiesen“.

 

Anlagen:

-         50. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 23.02.2007)

-         Begründung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 23.02.2007)