Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf
Vorlage
2012 0226
Aktenzeichen
Oer/Wey
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 ist eine Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

 

§ 15 NGG sieht die Erstellung eines Gleichstellungsplanes vor. Danach hat jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

 

Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsplan wurde unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der Personalrat hat bereits seine Zustimmung erteilt.