Betreff
56. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Otze - Erweiterung der dörflichen Entwicklungsfläche "Am Friedhof")
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV 2025 1125
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

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Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Ziel ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche.


 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Rat der Stadt Burgdorf hat am 26.08.2010 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für die künftige räumliche Entwicklung im Stadtgebiet mit der Zielperspektive „Burgdorf im Jahre 2025“ beschlossen. Neben der siedlungsstrukturellen Entwicklung Burgdorfs wird dabei auch die Entwicklung weiterer möglicher Wohnbauflächen betrachtet. Im Focus stehen hierbei vor allem die Kernstadt bzw. die Innenentwicklung. Neben der verstärkten Innenentwicklung soll auch eine (moderate) Außenentwicklung möglich sein – vorrangig in der Kernstadt.

Die dörflich geprägten Ortschaften sind primär auf die Eigenentwicklung zu beschränken mit Ausnahme von Otze: Aufgrund der vorhandenen günstigen infrastrukturellen Ausgangslage (S-Bahnanschluss, Grundschule, Kita, Nahversorgung) ist laut ISEK ausdrücklich eine Entwicklung über das Maß der Eigenentwicklung hinaus vorgesehen. Ergänzt werden diese Aussagen durch das Regionale Raumordnungsprogramm für die Region Hannover (2016): Otze ist dort als „Ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ dargestellt (vgl. hierzu auch Kap. 2.1.4 RROP).

Die zuletzt entwickelten Baugebiete „Nördlich Worthstraße“ und „Kappellenweg“ konnten innerhalb kürzester Zeit vollständig vermarktet bzw. bebaut werden. Weiterhin besteht eine hohe Nachfrage an Bauplätzen in Otze, insbesondere aufgrund der guten infrastrukturellen Ausstattung.

Mit der im Jahr 2012 durchgeführten 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden für Otze bereits zwei Wohnbauflächen am westlichen Ortsrand ausgewiesen, die bisher nicht realisiert wurden (s. Anlage 1):

Änderungsbereich A: „Nördlich der Straße Am Friedhof“ (2,26 ha)

Änderungsbereich B: „Westlich des Bawersweges“ (1,77 ha)

Grund dafür war die Priorisierung der Wohngebietsentwicklung in den (anderen) Ortsteilen innerhalb des Stadtgebietes (hier: Baugebiet „Ehlershäuser Weg“ in Ehlershausen und Baugebiet „Hornweg“ in Schillerslage).

Die Ausweisung weiterer Siedlungsflächen in Otze ist vor allem durch siedlungsstrukturelle Gegebenheiten vor Ort und das Vorhandensein zahlreicher fachplanerischer/ -rechtlicher Belange, die einer Entwicklung von Wohnbauflächen bzw. –gebieten einschränkend entgegenstehen, begrenzt. Mit der vorliegenden Änderung soll nun der Bereich A „Nördlich der Straße Am Friedhof“ nach Westen (nochmals) erweitert werden (s. Anlage 2), um die maximale (perspektivische) Ausdehnung für Wohnbauflächen laut ISEK („Option für westliche Erweiterung nach 2025“) langfristig zu sichern. Die Gesamtfläche für eine zukünftige Wohngebietsentwicklung im Bereich „Nördlich der Straße Am Friedhof“ beträgt somit insgesamt ca. 5,4 ha.

Die Größe des Geltungsbereiches der vorliegenden 56. Änderung beträgt demnach ca. 3,1 ha. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung nachfolgender Bebauungsplanverfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgdorf notwendig (Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB). Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Die 56. Änderung des FNP erfolgt im „Normalverfahren“
(2 Beteiligungsschritte + Umweltprüfung/ Umweltbericht).

Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich (gültige) 55. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Wohnbauerweiterungsflächen „Nördlich der Straße Am Friedhof“ und „Westlich des Bawersweges“

Anlage 2: Geltungsbereich der (vorliegenden) 56. Änderung des Flächennutzungsplanes


(Pollehn)