- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
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Beschlussvorschlag:
Für den in der
Anlage dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 5-11 „Nordwestlich des Lehmkuhlenwegs“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 BauGB).
Ziel ist die
Ausweisung von Wohnbauflächen.
Sachverhalt und Begründung:
Die 1,77 ha große (bisherige)
Ackerfläche am nordwestlichen Ortsrand von Otze wurde bereits im Zuge der 55.
Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt (wirksam seit
dem 13.09.2012).
Bei der hier angedachten Entwicklung handelt es sich um eine Parallelerweiterung des bestehenden Siedlungsraumes: Von der Flächentypologie her soll das bestehende Wohnbaugebiet „Am Lehmkuhlenweg“ aufgegriffen und nach Nordwesten gespiegelt/ gedoppelt werden. Es wird also kein „neuer Standort erschlossen“. Begrenzendes Element und Anknüpfungspunkt des Geltungsbereiches im Nordwesten ist der vorhandene, ehemalige landwirtschaftliche Betrieb. Die Flächenerweiterung ergänzt den Siedlungsraum und rundet ihn gewissermaßen ab. Ein schützenswert gestalteter oder naturnaher Ortsrand mit entsprechenden Gehölzstrukturen findet sich hier nicht. Der Standort ist über die Lage an der Kreisstraße bzw. den Lehmkuhlenweg bereits erschlossen. Unter Abwägung der Möglichkeiten und Gefährdungspotenziale sollte die perspektivische verkehrstechnische Erschließung des Baugebietes als rückwärtige Erschließung über eine Verlängerung des „Lehmkuhlenweges“ – analog der Erschließung des Baugebietes „Am Lehmkuhlenweg“ - und nicht direkt über einen Anschluss an die Kreisstraße erfolgen.
Westlich des Plangebietes verläuft in einer Entfernung von ca. 550 m die Bundesstraße 3. Dementsprechend sind bei der Ausweisung der geplanten Wohnbauflächen immissionsschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 5-11 "Nordwestlich des Lehmkuhlenweges" sollen die planerischen
Erwägungen aus den Jahren 2001 ff. wieder aufgegriffen werden. Seinerzeit war
(für einen wesentlich größeren Bereich) die Entwicklung eines Gewerbegebietes -
stellenweise in Kombination mit einem Misch-/Wohngebiet – am nordwestlichen
Ortsrand von Otze geplant. Die Planungen wurden jedoch aus unterschiedlichsten
Gründen nicht fortgeführt bzw. eingestellt.
Gestützt durch die Entwicklungziele aus dem Integrierten Entwicklungskonzept der Stadt Burgdorf (ISEK) wurde mit der Ausweisung einer Wohnbaufläche im Zuge der 55. FNP-Änderung der Schwerpunkt in diesem Bereich auf eine (reine) Wohnbauflächenentwicklung verlagert. Diese Ziele aus der vorbereitenden Bauleitplanung sollen nun im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im „Normalverfahren“ (2 Beteiligungsschritte + Umweltprüfung/ Umweltbericht).
Anlage:
Übersicht Geltungsbereich B-Plan
Nr. 5-11 "Nordwestlich
des Lehmkuhlenweges"
Pollehn
