Betreff
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf vom 03.11.2011
Vorlage
2012 0164/1
Aktenzeichen
10-021-03/2 Ka
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage der Vorlage Nr. 2012 0164/1 sowie der Originalniederschrift als Anlage .... beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf vom 03.11.2011 wird beschlossen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ergänzend zur Vorlage 2012 0164 wurde die Anlage auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt überarbeitet:

 

Die Wertgrenze für Schenkungen und Darlehenshingaben, Belastungen von Grundstücken, bei der Veräußerung von Anteilen an einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die laut Delegationsbeschluss vom 19.05./07.07.2005/13.12.2007 auf 50.000,00 € festgelegt worden war, soll der Wertgrenze bei sonstigen Rechtsgeschäften (bisher 15.000,00 €) angepasst werden. Aus Vereinfachungsgründen soll diese Wertgrenze künftig einheitlich 25.000,00 € betragen.

 

§ 3 der Hauptsatzung wurde daher neu gefasst, Änderungen gegenüber der bisherigen Formulierung sind farbig gekennzeichnet.

 

 

Anlage

1.Änderung der Hauptsatzung