Beschlussvorschlag:
Die als Anlage der Vorlage Nr. 2012 0164/1 sowie der Originalniederschrift als Anlage .... beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf vom 03.11.2011 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Ergänzend zur Vorlage 2012 0164 wurde die Anlage auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt überarbeitet:
Die Wertgrenze für Schenkungen und Darlehenshingaben, Belastungen von Grundstücken, bei der Veräußerung von Anteilen an einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die laut Delegationsbeschluss vom 19.05./07.07.2005/13.12.2007 auf 50.000,00 € festgelegt worden war, soll der Wertgrenze bei sonstigen Rechtsgeschäften (bisher 15.000,00 €) angepasst werden. Aus Vereinfachungsgründen soll diese Wertgrenze künftig einheitlich 25.000,00 € betragen.
§ 3 der Hauptsatzung wurde daher neu gefasst, Änderungen gegenüber der bisherigen Formulierung sind farbig gekennzeichnet.
Anlage
1.Änderung der
Hauptsatzung