Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
In den vergangenen rd. 20 Jahren haben
sich Zahl und Ausdehnung der Grünflächen im Burgdorfer Stadtgebiet stark
vergrößert. Zum einen wurde eine Vielzahl von Baugebieten mit dazugehörigen
Grünflächen ausgewiesen und zum anderen wurden Kompensationsflächen aufgrund
der Einführung der Eingriffsregelung im Naturschutzrecht angelegt. Die
Entwicklung des Personalbestandes hat damit nur zum Teil mithalten können.
Mit dieser Vorlage soll aufgezeigt werden,
welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die zukünftige Grünflächenpflege hat.
2 Planstellenbestand
Zwischen 1991 und 2005 wurde der
Personalbestand um drei Stellen in der Gärtnerkolonne aufgestockt, von 25
Stellen auf 28 Stellen einschließlich Vorarbeiter. Im Jahr 2006 wurde mit
Abgabe der Pflege und Unterhaltung des Stadionsportgeländes an die TSV Burgdorf
eine Stelle gestrichen, so dass in 2007 nur noch 27 Planstellen zur Verfügung
standen.
Im
Jahr 2009 wurde der Personalbestand auf 29 Planstellen erhöht.
In den vergangenen Jahren konnten zusätzlich
zum städtischen Personal 1,- € Hilfskräfte, zum Beispiel zum Müllsammeln,
eingesetzt werden. Seit dem Jahr 2011 sind 1,- € Hilfskräfte praktisch
nicht mehr im Einsatz. In den Jahren 2006-2009 waren dauerhaft 2-3 Hilfskräfte
in der Gärtnerkolonne vorhanden. Zusätzlich waren bis zu 20 Personen vom
Zentrum für integrative Berufsbildung (ZIB) zum Müllsammeln im Stadtgebiet
eingesetzt. Mit diesen Hilfskräften wurden auch Sondereinsätze in Grünanlagen
durchgeführt. Im Jahr 2011 und bis zum Juni 2012 waren ca. 5-7 Personen regelmäßig
zum Müllsammeln von Seiten des ZIB eingesetzt.
Seit Juli 2012 dürfen keine Hilfskräfte
zum Müllsammeln mehr eingesetzt werden. Die Grünflächen, z.B. am Depenauer Weg
und Am Wall, der Schützenplatz sowie der Pferdemarkt, werden nun durch die
Gärtnerkolonne gesäubert.
Seit Anfang August wird die Gärtnerkolonne
wieder durch bis zu 4 Hilfskräfte unterstützt, deren Einsatzzeit jedoch
zwischen November 2012 und Januar 2013 endet. Eine Verlängerung ist nicht
sicher.
3 Entwicklung
der Grünflächen
Seit die Stadt Burgdorf am Kommunalen
Vergleichsring im Jahr 2000 teilgenommen hat, wird eine Liste geführt, in der
alle zu pflegenden städtischen Grünflächen erfasst sind.
Die Tabelle 1 zeigt die Zunahme des
Grünflächenbestandes seit 2001. Zusätzlich werden noch die Flächen an
öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen, Kitas, Rathäusern, Feuerwehren etc.,
insgesamt 39 Objekte) regelmäßig betreut sowie ausgewählte Arbeiten auf den
Friedhöfen durchgeführt. Da hier jedoch so gut wie keine Zunahme des Flächenbestandes
erfolgt ist und darüber hinaus die Friedhofspflege seit 1992 privat vergeben
worden ist, werden diese Flächen nicht mit aufgeführt.
Seit dem Jahr 2009 sind beispielsweise
folgende Kompensationsflächen hinzugekommen: ca. 14.300 m² in Drei Eichen,
17.800 m² im Gewerbepark Nordwest, 18.500 m² im 3. BA Walkenmühlenfeld sowie
12.000 m² in Dachtmissen. Im Bereich der Grünflächen hat sich der Bestand zum
Beispiel um die Flächen im Bereich des Gewerbeparks (ca. 43.700 m²), um die
Flächen im Baugebiet Nördlich Worthstraße ca. 20.000 m², sowie um rd. 20.000 m²
im Baugebiet Heineckenfeld erhöht.
Tabelle
1: Grünflächenbestand
Grün-flächenart |
Bestand 2001 |
Bestand 2006 |
Bestand 2007 |
Bestand 2009 |
Bestand 2012 |
Differenz zw. 2009 u. 2012 |
Dif-ferenz in % |
Bemerkungen |
Spiel-plätze |
8,2 ha |
8,17 ha |
8,31 ha |
8,37 ha |
8,51 ha |
+0,14 ha |
1,67 |
seit 2009 Spielplatz Heineckenfeld |
Grün-flächen |
39,37 ha |
48,49 ha |
49,13 ha |
50,12 ha |
58,31 ha |
+8,19 ha |
16,34 |
|
Straßengrün |
28,21 ha |
32,01 ha |
32,26 ha |
32,82 |
33,57 ha |
+0,75 ha |
2,29 |
|
Kom-pensa-tions-flächen |
|
15,59 ha |
19,82 ha |
19,82 |
28,41 ha |
+8,59 ha |
43,34 |
erst nach 2001 aufgrund von B-Plänen angelegt |
|
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|
|
|
|
Sum-me |
75,78 ha |
104,26 ha |
109,52 ha |
111,13 ha |
128,80 ha |
+ 17,67 ha |
+ 15,90 % |
|
Seit 2009 ist eine Zunahme an öffentlichen
Grünflächen um rd. 16 % zu verzeichnen. Gerade im Bestand der relativ
pflegeintensiven Park- und Gartenanlagen sind mehr als 8 ha hinzugekommen (z.B.
in den Baugebieten Heineckenfeld, Südlich Beerbuschweg, Nördlich Worthstraße). Dieser
Trend wird sich auch in Zukunft durch die Ausweisung neuer Baugebiete fortsetzen.
So ist - soweit bekannt - mit folgenden Flächenzuwächsen in den nächsten Jahren
zu rechnen:
Kompensationsfläche Nördlich Stockwiesen ca. 0,21
ha
Baugebiet "Flachsfeld" ca.
0,3 ha
Baugebiet "Östlich Beerbuschweg"
(Straßenbegleitgrün, Grünflächen) ca.
1 ha
Gewerbegebiet Hülptingsen V (Grünflächen) ca. 0,02
ha
Baugebiet Heineckenfeld 3. BA
(Grünflächen) ca.
0,27 ha
Summe ca.
1,8 ha
Weitere Baugebiete werden in folgenden
Bauleitplanverfahren zur Zeit entwickelt:
Bebauungsplan 0-87 "Nördlich
Zilleweg", 1. Abschnitt
55. Änderung des Flächennutzungsplans
(Otze - dörfliche Entwicklungsflächen)
Die Flächenzuweisungen im Rahmen der
Flurbereinigung B 188 n sind noch nicht abgeschlossen. Fest steht jedoch, dass
folgende Grünflächen an die Stadt Burgdorf fallen:
Grünfläche
zwischen Mühlenweg und Sorgenser Grundweg
(Flurstück
340/1, Flur 2, Gem. Sorgensen) ca.
1,89 ha
Grünfläche
zwischen Osttangente und Sorgenser Straße
Flurstücke
358, 359, 360, 361 insgesamt
ca. 3,30 ha
Summe ca.
5,19 ha
Allein durch die Berücksichtigung der
Flurbereinigung erhöht sich der Anstieg der Grünflächen seit 2009 auf rd. 21 %.
Dabei sind die oben aufgeführten ca. 1,8 ha in den bereits ausgewiesenen
Baugebieten noch nicht berücksichtigt.
Die folgende Grafik
verdeutlicht die Entwicklung des Personalbestandes sowie der zu betreuenden
Grünflächen.
4 Veränderungen
des Arbeitsspektrums auf dem Gärtnerbauhof
In den letzten Jahren ist es zu nicht unerheblichen
Veränderungen sowohl der Qualität als auch der Quantität der Aufgaben im Bereich
Grünflächen der Tiefbauabteilung gekommen. Hier sind vor allem zu nennen
- die Erfassung von
Probeflächen und die Auswertung der Arbeitsleistung zur Ermittlung von
Einheitspreisen in der Grünflächen-, Friedhofs- und Baumpflege für das
Rechnungsprüfungsamt und im Rahmen des Controllings,
- die Einführung des
Baumkatatasters, um den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nachzukommen
(Dokumentationspflicht),
- die Erarbeitung und
Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes mit einem Volumen von mehreren Millionen
Euro,
- die Erstellung eines
Pflege- und Entwicklungsplanes für den Stadtpark und dessen Abarbeitung sowie
- die Fortentwicklung
einer systematischen Friedhofsentwicklungsplanung.
Durch die genannte Zunahme des Arbeitsaufwandes im
Arbeitsbereich Grünflächen innerhalb der Tiefbauabteilung wurden folgende
Aufgaben auf den Gärtnerbauhof übertragen bzw. hat sich dort der Aufwand bezogen
auf die bestehenden Aufgaben erhöht:
- Durch
die Einführung der Doppik ist es erforderlich, quartalsmäßige anstelle
jährlicher Abrechnungen mit der Tiefbauabteilung und den Fachabteilungen durchzuführen.
- Die
Erfassung von Probeflächen und die Auswertung der Arbeitsleistung zur
Ermittlung von Einheitspreisen in der Grünflächen-, Friedhofs- und Baumpflege
für das Rechnungsprüfungsamt und im Rahmen des Controllings führen zu einem
erhöhten Aufwand in der Stundenerfassung und der Abrechnung der Stunden.
- Die
Zunahme der zu betreuenden Flächen durch den Bau neuer Grünanlagen (siehe
Kapitel 3) bedingt einen erheblich größeren Aufwand in der Arbeitsorganisation.
- Die
Durchführung der Bauüberwachung von Garten- und Landschaftsbaustellen und die Kontrolle
der Baumaßnahmen der Leitungsträger wird ebenfalls vom Gärtnerbauhof
durchgeführt.
Die genannten qualitativen und quantitativen Aufgabenzuwächse
im Bereich des Gärtnerbauhofes machen es zwingend erforderlich, hier eine
Umstellung in der Arbeitsorganisation vorzunehmen. So ist nunmehr eine
Arbeitskraft vollständig für die "buchhalterischen Aufgaben" beim
Gärtnerbauhof einzusetzen. Die Vertretung des Vorarbeiters auf den Baustellen
und im Bereich der Unterhaltung kann von dieser Person nicht mehr zusätzlich
geleistet werden. Diese Aufgaben sollen zukünftig durch einen anderen
Mitarbeiter übernommen werden. Ihm werden dann auch arbeitsorganisatorische
Aufgaben sowohl im Rahmen der Vertretung des Vorarbeiters als auch
unterstützend bei Anwesenheit des Vorarbeiters übertragen.
Abschließend lässt sich feststellen, dass durch die veränderten
Arbeitsanforderungen eine Arbeitskraft zusätzlich durch die Arbeitsorganisation
gebunden ist und nur sehr eingeschränkt für die Ausführung praktischer Arbeiten
zur Verfügung steht.
5 Anmeldungen
für den Stellenplan
Um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen
und die bisher hinzugekommenen Grünflächen sowie die in die nächsten 2-5 Jahren
zu erwartenden neuen Grünflächen pflegen zu können, ist die Aufstockung des
Personals erforderlich.
Für den Stellenplan 2013 sind deshalb 2
zusätzliche Gärtnerstellen angemeldet worden.
Die Pflege der Grünflächen soll weiterhin
durch eigenes Personal erfolgen, da im Rahmen des Controllings festgestellt
wurde, dass der Gärtnerbauhof in weiten Bereichen des Aufgabenspektrums (z.B.
in der Baumpflege und beim Rasenmähen) deutlich kostengünstiger arbeitet als
eine Fremdfirma.
6 Bisherige
Maßnahmen zur Rationalisierung der Arbeiten
Um die
Steigerung des Arbeitsvolumens in der Vergangenheit auffangen zu können, sind
in den vergangenen Jahren zum Beispiel pflegeintensive Gehölz- und Rosenflächen
zu Rasenflächen umgewandelt worden, so z.B. in der Südstadt am
Niedersachsenring.
Die
Umwandlung derartiger Flächen soll fortgesetzt werden. Das ist jedoch im Rahmen
des normalen Arbeitsbetriebes nur schrittweise umzusetzen.
Die
vorhandenen Pflanzkübel wurden in diesem Jahr von 21 auf 9 Stück reduziert.
Dauerhaft sollen nur noch 7 erhalten werden.
Extensive Wiesenflächen im
Stadtpark oder auf Kompensationsflächen werden zum Teil von Landwirten gemäht.
Eine Ausweitung der durch Landwirte gemähten Flächen ist aufgrund des
Flächenzuschnittes sowie der Qualität des Aufwuchses nicht möglich.
Strauch- und Baumschnitt wird,
wenn möglich, vor Ort von städtischen Gärtnern geschreddert. Gehölzschnitt, der
nicht vor Ort geschreddert werden kann, wird zum Lagerplatz gefahren und dort
von einer privaten Firma zu Holzhackschnitzel geschreddert und abgefahren. In
der Vergangenheit wurden auch diese Arbeiten durch städtische Gärtner
ausgeführt.
Der Feldwegeschnitt soll
zukünftig ebenfalls maschinell, wo es möglich ist, durch Dritte erfolgen.
Die Ausführung des
Winterdienstes bis 7.00 h morgens kann zurzeit nur durch eine Vorverlegung des
Arbeitsbeginns von 5.00 auf 4.00 Uhr sichergestellt werden.
Weitere Rationalisierungen in
der Grünflächenpflege, z.B. durch verstärkten Maschineneinsatz, sind nicht
möglich. Vielmehr kann dies nur durch eine Veränderung der Pflegeintensität der
Flächen erreicht werden.
7 Auswirkungen auf die Grünflächenpflege ohne
Aufstockung des Personalbestandes
Die Pflege der zukünftigen Grünflächen ist
nur sehr bedingt über einen stärkeren Maschineneinsatz aufzufangen, da es sich
beispielsweise im Straßenbegleitgrün um kleinteilige Flächen handelt, die zum
Teil nur per Hand gemäht werden können. Straßenbäume sind ebenfalls nicht
maschinell zu pflegen und erfordern einen hohen Personaleinsatz.
Falls der Personalbestand in der
Gärtnerkolonne nicht um zwei Stellen erhöht wird, können zukünftig in zunehmendem
Maße lediglich Aufgaben erfüllt werden, die der Verkehrssicherheit dienen oder
Schäden an Pflanzen abwenden.
Arbeiten zur Verschönerung des Stadtbildes
oder Arbeiten in Parks und Grünflächen, die nicht unbedingt der
Verkehrssicherheit dienen, müssen zukünftig weitgehend unterbleiben. Schon
jetzt können Gehölzflächen, z.B. in Neubaugebieten wie in Burgdorf Nordwest,
nicht mehr von Unkraut befreit werden, da das Personal nicht zur Verfügung
steht.
Tabelle 2:
Konsequenzen für die Grünflächenpflege
Flächen/ Pflegemaßnahmen |
bisheriger
Pflege-rythmus |
Umwandlung
der Bepflanzung in |
zukünftiger
Pflege-rythmus |
Bemerkungen |
Wechselbepflanzung,
Uetzer Straße |
alle
2 Wochen |
Rasenfläche |
alle
6-8 Wochen |
Verlust
von Blühaspekten im städtischen Grün |
Beetrosen,
z.B. vor und hinter Rathaus II, im Stadtpark, Friederikenstraße |
alle
2 Wochen |
Rasenfläche |
alle
4-6 Wochen |
Verlust
von Blühaspekten im städtischen Grün |
Mähen
des Straßenbegleitgrüns |
alle
4-6 Wochen |
|
alle
6-8 Wochen |
|
Nachputzen
des Straßenbegleitgrüns |
alle
10 Wochen |
|
1
mal im Jahr zum Abschluss der Saison |
Hohes
Gras auf Restflächen und um Poller etc., Zunahme der Bürgerbeschwerden |
Mähen
von Wegeseitenräumen an Feldwegen, insbesondere an ausgewiesenen Radwegen,
Vita Parcour |
2-3
mal im Jahr |
|
1
mal im Jahr |
Hohes
Gras am Rand der Wege, dadurch eingeschränkte Wegebreiten, Zunahme der
Bürgerbeschwerden |
Mähen
von Wiesen- und Kompensationsflächen, z.B. Grünanlagen Am Walkenmühlenfeld,
Grünfläche Dachtmisser Weg, Wiesenflächen in den Grünzügen Nord-West,
Heineckenfeld und im Gewerbepark |
1-2
mal im Jahr |
|
alle
2 Jahre |
Verlust
von Blühaspekten im städtischen Grün durch eine stärkere Vergrasung unschönes
Erscheinungsbild, Zunahme der Bürgerbeschwerden |
Liegewiesen
im Stadtpark |
wöchentlich |
Umwandlung
in Wiesenflächen |
1-2
mal jährlich |
Nutzung
als Liegewiese nicht mehr möglich, Zunahme der Bürgerbeschwerden |
Keine
besonderen Pflegegänge im Rahmen von Stadt- und Dorffesten, z.B. zu
Schützenfesten |
nach
Bedarf |
|
nur
noch im Rahmen des regulären Pflegerythmus |
ggfs.
ungepflegtes Stadt- und Dorfbild bei Festen |
8 Schlussbemerkungen
Um mittelfristig die Grünflächenpflege in der zur Zeit
bestehenden Qualität durchführen zu können, ist die Aufstockung des Personals
um 2 Stellen notwendig. Es ist daher erforderlich, die schon im Jahr 2011 beantragten
zwei Stellen für 2013 zu bewilligen.
Wird der Personalbestand nicht erhöht,
kann der Pflegestandard zukünftig nur beibehalten werden, wenn zum Teil eine
Fremdvergabe der Grünflächenpflege erfolgt, z.B. auf den Ortsteilen, wofür
zusätzliche Mittel einzuplanen sind.
Bei einer Fremdvergabe ist es jedoch
zwingend erforderlich, zusätzliches Personal in der Tiefbauabteilung für die
Erfassung der Grünflächen sowie für die Ausschreibung, Kontrolle und Abrechnung
der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgaben können nicht durch den
vorhandenen Personalbestand geleistet werden.