Betreff
Delegation von Zuständigkeiten/Geschäfte der laufenden Verwaltung
Vorlage
2012 0124/1
Aktenzeichen
10-022-231/0
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich des Inkrafttretens der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf vom 18.10.2012 werden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

 

1.     Die Ratsbeschlüsse hinsichtlich Delegation von Zuständigkeiten/Geschäften der laufenden Verwaltung vom 19.05.2005, 07.07.2005 und 13.12.2007 werden aufgehoben.

 

2.     Die Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Verwaltungsausschuss bzw. den Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) wird gemäß Ziffer A) der Anlage beschlossen.

 

Eine Richtlinie des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG über Geschäfte der laufenden Verwaltung wird gemäß Ziffer B) der Anlage einschließlich des dazugehörenden Berichtswesens Ziffer C) beschlossen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Ergänzend zur Vorlage 2012 0124 wurde die Anlage auf Vorschlag der Fraktionen entsprechend überarbeitet:

 

Ziffer A

 

Das Anhörungsrecht der Ortsräte wurde in Nr. 2 wiederholt.

 

Ziffer B

 

Die Wertgrenzen bei den lfd. Nrn. 10b (Planungsaufträge sowie Aufträge über Gutachten bei sonstigen Projekten), 13 (Verfügungen über das Gemeindevermögen), 14.2 (Grundstücksverkäufe / Auflassungen allgemein) und 14.3 (Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) wurden – wie bereits bei Nr. 20 (gerichtliches Nachgeben) einheitlich auf 25.000 € festgesetzt. Damit entsprechen die Delegationsregelungen auch den Regelungen der Hauptsatzung.

 

Die Wertgrenzen bei den lfd. Nrn. 10a (Planungsaufträge sowie Aufträge über Gutachten), 12 (Aufträge über Lieferungen und Leistungen) und 22 (Teilmaßnahmen im Rahmen eines Bauprogramms) wurden einheitlich auf 150.000 € festgesetzt.

 

Ziffer C

 

Das Berichtswesen erfolgt künftig für nachfolgende Bereiche, bei denen die Maßnahmen einen Betrag von 50 % der jeweils festgesetzten Wertobergrenzen übersteigen:

 

·         Planungsaufträge sowie Aufträge über Gutachten

·         Aufträge über Lieferungen und Leistungen

·         Verfügungen über das Gemeindevermögen

·         Grundstücksangelegenheiten

·         Abschlüsse von Miet- und Pachtverträgen

·         Gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche bzw. ein Nachgeben oder Zugeständnis seitens der Stadt.

 

 

 

Anlage