Betreff
„Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften gem. § 215 BauGB sowie Verletzung von Verfahrensvorschriften nach § 10 Abs. 2 NKomVG für den Bebauungsplan Nr. 5-14 Kapellenweg in Otze"
- Schreiben vom 04.04.2025
- Stellungnahme der Stadt
Vorlage
BV 2025 1096
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

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Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der anhängenden Stellungnahme vom 11.09.2025 im Hinblick auf die mit Schreiben vom 04.04.2025 gerügten Mängel im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5-14 „Kapellenweg“ zu und hält die gerügten Mängel für unbegründet.



Sachverhalt und Begründung:

Mit Schreiben vom 04.04.2025 wurden Mängel im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5-14 „Kapellenweg“ gerügt (korrekte Bezeichnung: „Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften gem. § 215 BauGB sowie Verletzung von Verfahrensvorschriften nach § 10 Abs. 2 NKomVG für den Bebauungsplan Nr. 5-14 Kapellenweg in Otze“, im Folgenden kurz „Mängelrüge“ genannt).

Folgende Mängel werden in diesem Schreiben vom 04.04.2025 gerügt:

1.     Es fand keine ordnungsgemäße Anhörung des Ortsrats Otze statt

2.     Das Abwägungsmaterial im Hinblick auf die mögliche Anordnung einer KiTa wurde nicht oder nicht ausreichend ermittelt

Im Anhang dieser Beschlussvorlage werden die in dem Schreiben vom 04.04.2025 gerügten Mängel vollständig wiedergegeben, und es wird fortlaufend separat zu den einzelnen Aspekten der aufgeführten Mängel Stellung genommen.

Die Stadt hat die Mängelrüge zudem zum Anlass genommen, den Planungsablauf sowie die Prüfungen, die die Stadt im Hinblick auf eine mögliche KiTa im Plangebiet vorgenommen hat, kompakt in einer Kurzinformation zusammenzufassen, die dieser Beschlussvorlage anliegt (Anlage zum Anhang: Kurzinformation zum Planungsablauf), und die die Basis für die genannte Stellungnahme zur Mängelrüge bildet.

Für einen schnellen Einstieg in das Thema empfiehlt sich zunächst die Lektüre dieser Anlage (Kurzinformation zum Planungsablauf) und erst danach die der eigentlichen Stellungnahme zur Mängelrüge (Anhang: Stellungnahme der Stadt vom 11.09.2025).

Im Ergebnis hält die Stadtplanungsabteilung die vorgebrachten Rügen für unbegründet.

Anhang:

-      Stellungnahme der Stadt vom 11.09.2025 zur Mängelrüge vom 04.04.2025 einschließlich Wiedergabe der gerügten Mängel

-      Anlage zur Stellungnahme: Kurzinformation zum Planungsablauf


(Pollehn)