Betreff
1. Kindertagesstätte Ehlershausen - Erweiterungsbau
2. Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
2007 0122
Aktenzeichen
25-sta
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

max. 150.500,00 €

46400.947500.7

Einmalige Einnahmen:

50.000,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Bauausschuss nimmt von der Vorlage 2007 0122 Kenntnis und emp­fiehlt dem Verwaltungsaus­schuss / Rat den unter 2. bzw. 3. formulierten Beschluss zu fassen.

2.                  Der VA beschließt,

a) an der Kindertagesstätte Ehlershausen einen Erweiterungsbau ent­sprechend der mit der Vorlage 2007 0122

      -      als Anlage 1 vorgelegten ‚Planungsvariante 1’

alternativ

      -      als Anlage 2 vorgelegten ‚Planungsvariante 2’

zu errichten.

b) Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Turnverein Ehlershausen (TVE) an den Gesamtbaukosten mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 50.000 € beteiligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem TVE einen Vertrag abzu­schließen, in dem sich dieser zur Zahlung des Zuschusses verpflichtet und ihm im Gegenzug ein Nutzungsrecht an dem Bewegungsraum und den dazugehörigen Nebenräumen eingeräumt wird.

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die für die Realisie­rung des Erweiterungsbaus benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von ............... € überplanmäßig bereitzustellen.

3.                  Gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 NGO und § 89 Abs. 1 NGO stimmt der Rat der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 46400.947500.7 (Kindertagesstätte Ehlershausen – Erweiterungsbau) in Höhe von ............... € zu.
     

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1. Kindertagesstätte Ehlershausen – Erweiterungsbau

 

Aufgrund der allgemeinen Entwicklung in Ehlershausen hat sich im Jahr 2006 der dringende Bedarf für weitere Kindertagesstättenplätze ergeben.

Für die dafür kurzfristig notwendige Erweiterung der Kindertagesstätte sind im Haushalt 2007 Mittel in Höhe von 230.000 € vorgesehen. Diese Mittel wurden auf Grundlage eines auf das Notwendigste reduzierten Vorentwurfs und einer darauf aufbauenden Kostenschätzung des städtischen Bauamtes bereit gestellt.

 

Im November 2006 bekundete der TV Ehlershausen sein Interesse, im Rahmen dieser Bau­maßnahme zu einem seit langem benötigten Bewegungsraum zu ge­langen. Dieser Bewe­gungsraum sollte in den – nun vergrößerten – Anbau an die Kindertagesstätte integriert werden. Für ein angemessen langes Nutzungsrecht ist der Verein bereit, den Bau mit 50.000 € aus eigenen Mitteln zu bezuschussen. Die Idee des Sportvereins fand nicht nur in der Poli­tik, sondern auch in der Ver­wal­tung breite Zustimmung.

 

Sowohl die Möglichkeit, den Anbau unter der Regie oder der Bauherrenschaft des Sportver­eins zu errichten, um so die an einen kommunalen Bauherren ge­stellten gesetzlichen Anfor­derungen umgehen und Kosten sparen zu können, als auch eine vom Sportverein vorge­schlagene zweigeschossige Bauweise wurden im Rahmen einer Besprechung von Vertretern der Politik, des Sportvereins und der Verwaltung am 23.01.2007 kontrovers diskutiert und letztendlich verworfen.

Gründe hierfür waren insbesondere die aus Sicht des Bauamtes und des RPAs notwendige Bindung an die Vergabevorschriften und  - was das Gebäude betrifft – kostensteigernde zu­sätzliche Anforderungen und gesetzliche Bestimmungen an eine zweigeschossige Bau­weise.

 

Auch eine von der Verwaltung vorgestellte eingeschossige Alternative sollte aus Sicht der Politik auf­grund des aus ihrer Sicht zu kleinen Bewegungsraums für den Sportverein und der zu großzügigen Ausstattung an Kindergartenflächen, insbe­son­dere aber wegen der Höhe der ermittelten Kosten überarbeitet werden.

 

Die Besprechung am 23.01.2007 endete mit dem Auftrag an die Verwaltung, gemeinsam mit den zukünftigen Nutzern zwei optimierte und kostengünstigere eingeschossige Lösungen zu entwickeln und dem Bau- und Verwaltungsaus­schuss mit unterschiedlichen Einsparungsal­ternativen (Baumaterialien/Qualitäten und möglichen Eigenleistungen) kurzfristig zur Ent­scheidung vorzulegen.

 

In Zusammenarbeit mit den zukünftigen Nutzern und der Fachabteilung (Abt. 51.1) wurden daher Anfang Februar zwei alternative Entwürfe für die einge­schossige Erweiterung der Kindertagesstätte entwickelt. Maßgebend waren zum einen die Erfüllung der Nut­zeranfor­derungen und Einhaltung der gesetzlichen Be­stimmungen, zum anderen aber auch die Mög­lichkeit, den Bewegungsraum auch für die Kindertagesstätte optimal erreichen und nutzen zu können. Die Trennung der Baukörper wird nicht nur aus funktionalen (separater Zugang in den Außen­spielbereich) sondern auch aus gestalterischen Gründen (Absetzen des neuen Gebäudeteils) für sinn­voll und erforderlich gehalten.

In der Sitzung des Bauausschusses am 12.02.2007 wurde – nach einer Besichti­gung der Kindertagesstätte – von der Politik gefordert, die beengten Verhältnisse des jetzigen Gebäu­des durch den Neubau deutlich zu entlasten.

 

Im Folgenden werden die in den Anlagen beigefügten Varianten kurz erläutert: 

 

 

 

Variante 1 (Anlagen 1 und 1a):

 

Bei der Variante 1 handelt es sich um die kompaktere und damit kosten­günsti­gere Alterna­tive: Die Garderoben sind direkt auf den Fluren der Kindergarten­gruppe untergebracht, der Bewegungsraum ist über einen kleinen Stichflur von der Kindertagesstätte erreichbar. Nörd­licher Eingang und Behindertentoilette sind von der Kindertagesstätte nur über den Bewe­gungsraum zu erreichen. 

Die Kostenberechnung (mittlerer Kostenansatz) ergibt für diese Variante Ge­samtkosten in Höhe von 369.000 €.

 

Variante 2 (Anlage 2 und 2a):

 

Die zweite Variante zeichnet sich im Bereich der Kindertagesstätte durch einen groß­zügige­ren Eingangsbereich mit Garderobe und einen durchgehenden Flur zwi­schen Kindertages­stätte und Bewegungsraum aus. Für den Bewegungsraum steht zusätzlich ein als Garderobe oder Abstellfläche nutzbarer kleiner Raum zur Verfü­gung.

Diese Variante wird von allen Beteiligten aufgrund der großzügigeren offenen Bereiche und der verbesserten Verbindung zwischen Kindertagesstätte und Bewe­gungsraum favorisiert.

Die Kostenberechnung (mittlerer Kostenansatz) ergibt für diese Variante Ge­samtkosten in Höhe von 380.000 €.

 

Ermittlung des voraussichtlichen Finanzbedarfs/der voraussichtlichen Kosten

 

Im Rahmen der Besprechung am 23.01.2007 wurde die Verwaltung von der Poli­tik auf­gefordert, Einsparungsmöglichkeiten für die Baumaßnahme aufzuzeigen.

Die Varianten 1 und 2 (siehe Anlagen) wurden für die Nutzung optimiert und in den Flä­chen und damit auch in den Kosten reduziert.

 

Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit, bei der Kalkulation der voraus­sichtlichen Kosten bzw. des Finanzbedarfs einen niedrigeren Kostenansatz (‚von – mittel’) zu wählen, wie es auch bei dem vom TVE vorgelegten Entwurf prakti­ziert wurde. (Beispiel: für 1 m² Tapete mit Anstrich sind laut BKI-Kostentabelle im günstigsten Fall 7,40 € [von-Preis], durchschnittlich 11,00 € [mittel-Preis] und im teuersten Fall 18,00 € [bis-Preis] anzusetzen. Während die Verwaltung den mittleren Kostenansatz verwendet hat, wurde vom TVE ein Kostenansatz der ‚von – mittel’ Kosten, also ein Ansatz von 9,20 € gewählt.)

Diese Vorgehensweise wird aber aus Sicht der Verwaltung als riskant und inso­weit als unre­alistisch angesehen, da man nicht grundsätzlich von günstigen Aus­schreibungsergebnissen ausgehen kann. Festzuhalten ist, dass die Wahl eines niedrigeren Kostenansatzes nicht zu Einsparungen der tatsächlichen Baukosten führt, sondern lediglich den Haushaltsansatz re­duziert. 

Entscheidet sich die Politik trotzdem für die Wahl eines niedrigeren Kostenansat­zes (‚von-mittel’), so ergibt sich der daraus resultierende Finanzbedarf aus Tabelle 1, Spalte 3.

 

Auch die Reduzierung des Kostenansatzes für die Nebenkosten (Kostengruppe 700) von 18,5 % auf 15,3 % der Baukosten (Kostengruppen 300 und 400) - wie ebenfalls bei dem Entwurf des TVE praktiziert - wird von der Verwaltung kritisch gesehen, denn bei den in den letzten Jahren durchgeführten Neubauten lagen die Nebenkosten bei 22 - 24 % der Baukosten.

Wenn ungeachtet dessen entschieden werden sollte, für die Nebenkosten einen niedrigeren Kostenansatz (15,3 %) zugrunde zu legen, so ergibt sich der daraus resultierende Finanzbe­darf aus Tabelle 1, Spalte 4.

 

Der von der Verwaltung angesetzte Finanzbedarf sowie die soeben aufgeführten Alternativen stellen sich wie folgt da:

 

Varianten

Kostenansatz ‚mittel’

Kostenansatz ‚von bis mittel’

Zusätzl. Reduzierung der Nebenkosten auf 15,3 %

Variante 1

369.000 €

332.000 €

323.500 €

HH-Ansatz

230.000 €

230.000 €

230.000 €

fehlende Mittel

     139.000 € A1

 102.000 € B1

    93.500 € D1

Eigenanteil TVE

50.000 €

50.000 €

50.000 €

Zus. Anteil Stadt

89.000 €

52.000 €

43.500 €

Variante 2

380.500 €

342.500 €

333.500 €

HH-Ansatz

230.000 €

230.000 €

230.500 €

fehlende Mittel

     150.500 € A2

 112.500 € B2

  103.000 € D2

Eigenanteil TVE

50.000 €

50.000 €

50.000 €

Zus. Anteil Stadt

100.500 €

62.500 €

53.500 €

Tabelle 1

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Bereitstellung der fehlenden Mittel den mittle­ren Kosten­ansatz zugrunde zu legen (bei Variante 1: A1 = 139.000 €, bei Vari­ante 2: A2 = 150.500 €).

 

Grundlage für die von der Verwaltung für die vorliegenden Entwürfe angesetzten Kosten sind BKI-Baukostentabellen (BKI = Baukosteninformationszentrum Deut­scher Architektenkam­mern GmbH), die Sirados Baudatenbank des P.I.B. (Priva­tes Institut für Baupreisforschung) sowie Auskünfte bisher im Rahmen von öf­fentlichen Wettbewerben von der Stadt Burgdorf beauf­tragter Fachfirmen. Weiter wurde ein örtlicher Haustechniker zur Überprüfung der Kosten der Kostengruppe 400 einbezogen. Es wurde grundsätz­lich ein mitt­lerer Kostenan­satz gewählt weil nur damit die zu erwartenden Kosten realistisch abgebildet werden.

 

Einsparungen wären durch die Wahl kostengünstigerer Baumaterialien oder Bau­ausführun­gen möglich. Diesbezügliche Festlegungen zum jetzigen Zeitpunkt würden jedoch die ge­stalterischen und konstruktiven Möglichkeiten des Planers stark ein­schränken. So wurden z.B. für die Fassadenbekleidung zunächst zu je 1/3 der Fassadenfläche Stülpschalung (Holz), Wärmedämmputz und Verblender kalku­liert.

Bei der Wahl der Materialien sollte insbesondere im öffentlichen Bereich auf die Stabilität und Haltbarkeit der gewählten Materialien geachtet werden. Das kann zwar die Investitions­kosten erhöhen, vermindert aber die über die gesamte Le­benszeit eines Gebäudes wesent­lich teureren Bauunterhaltungs­kos­ten.

 

Kostenreduzierungen könnten bei folgenden Material-/Qualitätsfestlegungen er­zielt werden:

                                                                                                            A*            B*

Fen1            Holzfenster statt Holz/Alu-Fenster                         ca. 5.000 € / 4.500 €

Fen2            Kunststofffenster statt Holz/Alu-Fenster             ca. 5.950 € / 5.350 €

Fass1            Außenbekleidung komplett Wärmedämm-Putz      ca.    950 € /    850 €

Fass2            Außenbekleidung komplett Stülpschalung Holz     ca. 2.700 € / 2.450 €

 

*Anmerkung: Einsparungen bei A: mittlerer Kostenansatz, B: von-mittel-Kostenansatz  

 


 

Termine und Planungsauftrag

 

Durch die - sicherlich sinnvolle - Integration eines Bewegungsraums in den An­bau der Kin­dertagesstätte und die damit verbundenen Überprüfungen und Ab­stimmungen kann die Beauftragung eines Planers erst mit ca. 3 Monaten Verzö­gerung ge­schehen. Der Planungs- und Bauablauf könnte sich – ausgehend von optimalen Voraussetzungen - wie folgt darstellen:

 

 

 

- Beauftragung Architekt und Faching.:                     Anfang März 2007

- Beginn Entwurfsplanung bis Bauantrag:                  Anfang März bis Mitte April

- Ausführungsplanung:                                     Mitte April bis Ende Mai
- Ausschreibungen:                                                       Ab Mitte Mai

- Rohbauausschreibung Veröff.:                                    1. Junihälfte

- Submission:                                                               Ende Juni

- Beginn der Bauarbeiten:                                       Mitte Juli

- realistische Bauzeit:                                               6 – 7 Monate

- Fertigstellung:                                                            frühestens Februar 2008

 

Auch wegen des zeitlichen Verzugs und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Baumaßnahme beabsichtigt das Bauamt, einen Architekten mit der Planungsleistung zu be­auftragen, der bereits gemeinsam mit der Stadtver­wal­tung ähnliche Baumaßnahmen er­folgreich durchgeführt hat.

 

Die Beauftragung des Planers soll Anfang März erfolgen.

 

2. Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe

 

Für die notwendige Erweiterung der Kindertagesstätte Ehlershausen steht im Haushalt 2007 unter der Haushaltsstelle 46400.947500.7 eine Summe von 230.000 € zur Verfügung.

Ergänzend zu dem ursprünglich vorgesehenen Raumprogramm sollen aufgrund der derzeit in der Kindertagesstätte herrschenden beengten Verhältnisse ein weiterer Raum als Bewe­gungsraum sowie hierfür notwendige Nebenräume [mit der Option einer Doppelnutzung mit dem Turnverein Ehlershausen (TVE)] reali­siert werden.

Da der TVE als Gegenleistung für ein ihm einzuräumendes Nutzungsrecht einen Investitions­kostenzuschuss von mindestens 50.000 € zu leisten bereit ist, ist es zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoll und geboten, das erweiterte Raumprogramm nunmehr umzusetzen.

Die notwendig werdende überplanmäßige Ausgabe wird durch den Investitions­zuschuss des TVE in Höhe von 50.000 € und die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe des Restbetrags gedeckt.