2. Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
max. 150.500,00 € |
46400.947500.7 |
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Einmalige Einnahmen: |
50.000,00 € |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Bauausschuss nimmt
von der Vorlage 2007 0122 Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss /
Rat den unter 2. bzw. 3. formulierten Beschluss zu fassen.
2.
Der VA beschließt,
a) an der Kindertagesstätte Ehlershausen einen Erweiterungsbau entsprechend
der mit der Vorlage 2007 0122
- als
Anlage 1 vorgelegten ‚Planungsvariante 1’
alternativ
- als
Anlage 2 vorgelegten ‚Planungsvariante 2’
zu errichten.
b) Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Turnverein Ehlershausen (TVE) an
den Gesamtbaukosten mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 50.000
€ beteiligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem TVE einen Vertrag abzuschließen, in
dem sich dieser zur Zahlung des Zuschusses verpflichtet und ihm im Gegenzug ein
Nutzungsrecht an dem Bewegungsraum und den dazugehörigen Nebenräumen eingeräumt
wird.
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die für die Realisierung des
Erweiterungsbaus benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von
............... € überplanmäßig bereitzustellen.
3.
Gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 NGO und § 89 Abs. 1 NGO stimmt der
Rat der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle
46400.947500.7 (Kindertagesstätte Ehlershausen – Erweiterungsbau) in Höhe von
............... € zu.
Sachverhalt und Begründung:
1. Kindertagesstätte Ehlershausen – Erweiterungsbau
Aufgrund der allgemeinen Entwicklung in Ehlershausen hat sich im Jahr 2006 der dringende Bedarf für weitere Kindertagesstättenplätze ergeben.
Für die dafür kurzfristig notwendige Erweiterung der Kindertagesstätte sind im Haushalt 2007 Mittel in Höhe von 230.000 € vorgesehen. Diese Mittel wurden auf Grundlage eines auf das Notwendigste reduzierten Vorentwurfs und einer darauf aufbauenden Kostenschätzung des städtischen Bauamtes bereit gestellt.
Im November 2006 bekundete der TV Ehlershausen sein Interesse, im Rahmen dieser Baumaßnahme zu einem seit langem benötigten Bewegungsraum zu gelangen. Dieser Bewegungsraum sollte in den – nun vergrößerten – Anbau an die Kindertagesstätte integriert werden. Für ein angemessen langes Nutzungsrecht ist der Verein bereit, den Bau mit 50.000 € aus eigenen Mitteln zu bezuschussen. Die Idee des Sportvereins fand nicht nur in der Politik, sondern auch in der Verwaltung breite Zustimmung.
Sowohl die Möglichkeit, den Anbau unter der Regie oder der Bauherrenschaft des Sportvereins zu errichten, um so die an einen kommunalen Bauherren gestellten gesetzlichen Anforderungen umgehen und Kosten sparen zu können, als auch eine vom Sportverein vorgeschlagene zweigeschossige Bauweise wurden im Rahmen einer Besprechung von Vertretern der Politik, des Sportvereins und der Verwaltung am 23.01.2007 kontrovers diskutiert und letztendlich verworfen.
Gründe hierfür waren insbesondere die aus Sicht des Bauamtes und des RPAs notwendige Bindung an die Vergabevorschriften und - was das Gebäude betrifft – kostensteigernde zusätzliche Anforderungen und gesetzliche Bestimmungen an eine zweigeschossige Bauweise.
Auch eine von der Verwaltung vorgestellte eingeschossige Alternative sollte aus Sicht der Politik aufgrund des aus ihrer Sicht zu kleinen Bewegungsraums für den Sportverein und der zu großzügigen Ausstattung an Kindergartenflächen, insbesondere aber wegen der Höhe der ermittelten Kosten überarbeitet werden.
Die Besprechung am 23.01.2007 endete mit dem Auftrag an die Verwaltung, gemeinsam mit den zukünftigen Nutzern zwei optimierte und kostengünstigere eingeschossige Lösungen zu entwickeln und dem Bau- und Verwaltungsausschuss mit unterschiedlichen Einsparungsalternativen (Baumaterialien/Qualitäten und möglichen Eigenleistungen) kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen.
In Zusammenarbeit mit den zukünftigen Nutzern und der Fachabteilung (Abt. 51.1) wurden daher Anfang Februar zwei alternative Entwürfe für die eingeschossige Erweiterung der Kindertagesstätte entwickelt. Maßgebend waren zum einen die Erfüllung der Nutzeranforderungen und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, zum anderen aber auch die Möglichkeit, den Bewegungsraum auch für die Kindertagesstätte optimal erreichen und nutzen zu können. Die Trennung der Baukörper wird nicht nur aus funktionalen (separater Zugang in den Außenspielbereich) sondern auch aus gestalterischen Gründen (Absetzen des neuen Gebäudeteils) für sinnvoll und erforderlich gehalten.
In der Sitzung des Bauausschusses am 12.02.2007 wurde – nach einer Besichtigung der Kindertagesstätte – von der Politik gefordert, die beengten Verhältnisse des jetzigen Gebäudes durch den Neubau deutlich zu entlasten.
Im Folgenden werden die in den Anlagen beigefügten Varianten kurz erläutert:
Variante 1 (Anlagen 1 und 1a):
Bei der Variante 1 handelt es sich um die kompaktere und damit kostengünstigere Alternative: Die Garderoben sind direkt auf den Fluren der Kindergartengruppe untergebracht, der Bewegungsraum ist über einen kleinen Stichflur von der Kindertagesstätte erreichbar. Nördlicher Eingang und Behindertentoilette sind von der Kindertagesstätte nur über den Bewegungsraum zu erreichen.
Die Kostenberechnung (mittlerer Kostenansatz) ergibt für diese Variante Gesamtkosten in Höhe von 369.000 €.
Variante 2 (Anlage 2 und 2a):
Die zweite Variante zeichnet sich im Bereich der Kindertagesstätte durch einen großzügigeren Eingangsbereich mit Garderobe und einen durchgehenden Flur zwischen Kindertagesstätte und Bewegungsraum aus. Für den Bewegungsraum steht zusätzlich ein als Garderobe oder Abstellfläche nutzbarer kleiner Raum zur Verfügung.
Diese Variante wird von allen Beteiligten aufgrund der großzügigeren offenen Bereiche und der verbesserten Verbindung zwischen Kindertagesstätte und Bewegungsraum favorisiert.
Die Kostenberechnung (mittlerer Kostenansatz) ergibt für diese Variante Gesamtkosten in Höhe von 380.000 €.
Ermittlung des voraussichtlichen Finanzbedarfs/der voraussichtlichen Kosten
Im Rahmen der Besprechung am 23.01.2007 wurde die Verwaltung von der Politik aufgefordert, Einsparungsmöglichkeiten für die Baumaßnahme aufzuzeigen.
Die Varianten 1 und 2 (siehe Anlagen) wurden für die Nutzung optimiert und in den Flächen und damit auch in den Kosten reduziert.
Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit, bei der Kalkulation der voraussichtlichen Kosten bzw. des Finanzbedarfs einen niedrigeren Kostenansatz (‚von – mittel’) zu wählen, wie es auch bei dem vom TVE vorgelegten Entwurf praktiziert wurde. (Beispiel: für 1 m² Tapete mit Anstrich sind laut BKI-Kostentabelle im günstigsten Fall 7,40 € [von-Preis], durchschnittlich 11,00 € [mittel-Preis] und im teuersten Fall 18,00 € [bis-Preis] anzusetzen. Während die Verwaltung den mittleren Kostenansatz verwendet hat, wurde vom TVE ein Kostenansatz der ‚von – mittel’ Kosten, also ein Ansatz von 9,20 € gewählt.)
Diese Vorgehensweise wird aber aus Sicht der Verwaltung als riskant und insoweit als unrealistisch angesehen, da man nicht grundsätzlich von günstigen Ausschreibungsergebnissen ausgehen kann. Festzuhalten ist, dass die Wahl eines niedrigeren Kostenansatzes nicht zu Einsparungen der tatsächlichen Baukosten führt, sondern lediglich den Haushaltsansatz reduziert.
Entscheidet sich die Politik trotzdem für die Wahl eines niedrigeren Kostenansatzes (‚von-mittel’), so ergibt sich der daraus resultierende Finanzbedarf aus Tabelle 1, Spalte 3.
Auch die Reduzierung des Kostenansatzes für die Nebenkosten (Kostengruppe 700) von 18,5 % auf 15,3 % der Baukosten (Kostengruppen 300 und 400) - wie ebenfalls bei dem Entwurf des TVE praktiziert - wird von der Verwaltung kritisch gesehen, denn bei den in den letzten Jahren durchgeführten Neubauten lagen die Nebenkosten bei 22 - 24 % der Baukosten.
Wenn ungeachtet dessen entschieden werden sollte, für die Nebenkosten einen niedrigeren Kostenansatz (15,3 %) zugrunde zu legen, so ergibt sich der daraus resultierende Finanzbedarf aus Tabelle 1, Spalte 4.
Der von der Verwaltung angesetzte Finanzbedarf sowie die soeben aufgeführten Alternativen stellen sich wie folgt da:
Varianten |
Kostenansatz
‚mittel’ |
Kostenansatz
‚von bis mittel’ |
Zusätzl.
Reduzierung der Nebenkosten auf 15,3 % |
Variante 1
|
369.000 € |
332.000 € |
323.500 € |
HH-Ansatz |
230.000 € |
230.000 € |
230.000 € |
fehlende Mittel |
139.000 € A1 |
102.000 € B1 |
93.500 € D1 |
Eigenanteil TVE |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
Zus. Anteil Stadt
|
89.000 € |
52.000 € |
43.500 € |
Variante 2
|
380.500 € |
342.500 € |
333.500 € |
HH-Ansatz |
230.000 € |
230.000 € |
230.500 € |
fehlende Mittel |
150.500 € A2 |
112.500 € B2 |
103.000 € D2 |
Eigenanteil TVE |
50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
Zus. Anteil Stadt
|
100.500 € |
62.500 € |
53.500 € |
Tabelle 1
Die Verwaltung empfiehlt, für die Bereitstellung der fehlenden Mittel den mittleren Kostenansatz zugrunde zu legen (bei Variante 1: A1 = 139.000 €, bei Variante 2: A2 = 150.500 €).
Grundlage für die von der Verwaltung für die vorliegenden Entwürfe angesetzten Kosten sind BKI-Baukostentabellen (BKI = Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH), die Sirados Baudatenbank des P.I.B. (Privates Institut für Baupreisforschung) sowie Auskünfte bisher im Rahmen von öffentlichen Wettbewerben von der Stadt Burgdorf beauftragter Fachfirmen. Weiter wurde ein örtlicher Haustechniker zur Überprüfung der Kosten der Kostengruppe 400 einbezogen. Es wurde grundsätzlich ein mittlerer Kostenansatz gewählt weil nur damit die zu erwartenden Kosten realistisch abgebildet werden.
Einsparungen wären durch die Wahl kostengünstigerer Baumaterialien oder Bauausführungen möglich. Diesbezügliche Festlegungen zum jetzigen Zeitpunkt würden jedoch die gestalterischen und konstruktiven Möglichkeiten des Planers stark einschränken. So wurden z.B. für die Fassadenbekleidung zunächst zu je 1/3 der Fassadenfläche Stülpschalung (Holz), Wärmedämmputz und Verblender kalkuliert.
Bei der Wahl der Materialien sollte insbesondere im öffentlichen Bereich auf die Stabilität und Haltbarkeit der gewählten Materialien geachtet werden. Das kann zwar die Investitionskosten erhöhen, vermindert aber die über die gesamte Lebenszeit eines Gebäudes wesentlich teureren Bauunterhaltungskosten.
Kostenreduzierungen könnten bei folgenden Material-/Qualitätsfestlegungen erzielt werden:
A* B*
Fen1 Holzfenster statt Holz/Alu-Fenster ca. 5.000 € / 4.500 €
Fen2 Kunststofffenster statt Holz/Alu-Fenster ca. 5.950 € / 5.350 €
Fass1 Außenbekleidung komplett Wärmedämm-Putz ca. 950 € / 850 €
Fass2 Außenbekleidung komplett Stülpschalung Holz ca. 2.700 € / 2.450 €
*Anmerkung: Einsparungen bei A: mittlerer Kostenansatz, B: von-mittel-Kostenansatz
Termine und Planungsauftrag
Durch die - sicherlich sinnvolle - Integration eines Bewegungsraums in den Anbau der Kindertagesstätte und die damit verbundenen Überprüfungen und Abstimmungen kann die Beauftragung eines Planers erst mit ca. 3 Monaten Verzögerung geschehen. Der Planungs- und Bauablauf könnte sich – ausgehend von optimalen Voraussetzungen - wie folgt darstellen:
- Beauftragung Architekt und Faching.: Anfang
März 2007
- Beginn Entwurfsplanung bis Bauantrag: Anfang
März bis Mitte April
- Ausführungsplanung: Mitte April bis Ende Mai
- Ausschreibungen: Ab
Mitte Mai
- Rohbauausschreibung Veröff.: 1. Junihälfte
- Submission: Ende
Juni
- Beginn der Bauarbeiten: Mitte Juli
- realistische Bauzeit: 6 – 7 Monate
- Fertigstellung: frühestens Februar 2008
Auch wegen des zeitlichen Verzugs und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Baumaßnahme beabsichtigt das Bauamt, einen Architekten mit der Planungsleistung zu beauftragen, der bereits gemeinsam mit der Stadtverwaltung ähnliche Baumaßnahmen erfolgreich durchgeführt hat.
Die Beauftragung des Planers soll Anfang März erfolgen.
2. Zustimmung zu einer überplanmäßigen
Ausgabe
Für die notwendige Erweiterung der Kindertagesstätte Ehlershausen steht im Haushalt 2007 unter der Haushaltsstelle 46400.947500.7 eine Summe von 230.000 € zur Verfügung.
Ergänzend zu dem ursprünglich vorgesehenen Raumprogramm sollen aufgrund der derzeit in der Kindertagesstätte herrschenden beengten Verhältnisse ein weiterer Raum als Bewegungsraum sowie hierfür notwendige Nebenräume [mit der Option einer Doppelnutzung mit dem Turnverein Ehlershausen (TVE)] realisiert werden.
Da der TVE als Gegenleistung für ein ihm einzuräumendes Nutzungsrecht einen Investitionskostenzuschuss von mindestens 50.000 € zu leisten bereit ist, ist es zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoll und geboten, das erweiterte Raumprogramm nunmehr umzusetzen.
Die notwendig werdende überplanmäßige Ausgabe wird durch den Investitionszuschuss des TVE in Höhe von 50.000 € und die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe des Restbetrags gedeckt.