Betreff
Neuaufstellung Landschaftsrahmenplan
Vorlage
2012 0189
Aktenzeichen
31-Fre 61-02
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Vorlage Nr. 2012 0189 zur Kenntnis.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Informationsvorlage Nr. 2012 0180 habe ich bereits auf die Online-Beteiligung zum Planungsteil (Zielkonzept, Umsetzung des Zielkonzeptes) des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover (LRP) hingewiesen. Die Online-Beteiligung, die noch bis Ende September läuft, ist lt. Information der Region Hannover die offizielle Beteiligung zum LRP. Da allein der Textteil des Planungsteils über 300 Seiten umfasst, habe ich von einem Ausdruck abgesehen. Der Entwurf des LRP kann im Internet (www.lrp-hannover.de) eingesehen werden.

 

Wie in der o. g. Informationsvorlage bereits erläutert, entfaltet der LRP als unabgestimmtes Fachgutachten der Unteren Naturschutzbehörde keine unmittelbare Rechtskraft. Er hat nicht die Aufgabe, die fachlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit anderen Fachbereichen abzustimmen. Dies ist dem jeweiligen Verfahren vorbehalten. Der LRP ist Arbeitsgrundlage u. a. für die Schutzgebietsausweisung, für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie für Artenhilfsmaßnahmen. Außerdem stellt er die fachliche Grundlage für die örtliche Landschaftsplanung der Städte und Gemeinden dar. Durch die Übernahme von Inhalten des LRP in das Regionale Raumordnungsprogramm werden diese zumindest behördenverbindlich und sind im Rahmen der Abwägung z. B. bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

 

Von besonderer Bedeutung für die örtlichen Planungen ist das Kapitel 5 (Umsetzung des Zielkonzeptes). Wesentliches Instrument zur Umsetzung des Zielkonzeptes besteht in der Ausweisung, Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten und Schutzobjekten, die in Karte 6 dargestellt sind. Bei der Darstellung der Gebiete handelt es sich um eine rein naturschutzfachliche Einschätzung. Die Abgrenzungen enthalten keine Abwägung mit anderen evtl. konkurrierenden räumlichen Belangen (z. B. Siedlungsentwicklung). Es ist davon auszugehen, dass u. a. aufgrund möglicher Vorrangigkeit anderer Belange nur ein Teil der dargestellten fachlich erforderlichen Schutzgebiete mittelfristig rechtlich gesichert wird. Die Darstellung der Gebiete und Objekte, die die fachlichen Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung erfüllen, gibt auch Auskunft, in welchen Gebieten Fördermittel sinnvoll eingesetzt werden können. Ferner stellt sie eine wichtige Grundlage bei der Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft dar.

 

Gegenüber dem LRP des ehemaligen Landkreises Hannover von 1990 sind für das Gebiet der Stadt Burgdorf folgende relevanten Änderungen bzw. Darstellungen zu nennen:

 

Gebiete, die die fachlichen Voraussetzungen als Naturschutzgebiet (NSG) erfüllen (rot schraffiert):

 

-       Das Oldhorster Moor (GO N25) erfüllt auf Burgdorfer Gebiet im gesamten derzeit als LSG ausgewiesenen Bereich die fachlichen Voraussetzungen als NSG. Bisher galt dies nur für den Kernbereich.

-       Die Abgrenzung des Alten Moores nördlich von Ehlershausen (GO N15), das zzt. teilweise als LSG geschützt ist, wurde erweitert.

-       Das Altwarmbüchener Moor (GO N35) ist Natura 2000-Gebiet gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat). Die Darstellung wurde entsprechend aktualisiert.

-       Die Abgrenzungen der übrigen potentiellen NSG (GO N26 – 28, GO N40) wurden aktualisiert. Diese Gebiete sind zzt. als LSG geschützt.

 

 

Gebiete, die die fachlichen Voraussetzungen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) erfüllen (grün schraffiert):

 

-       Die im LRP von 1990 noch als LSG-Neuausweisung dargestellten Bereiche nördlich Flaatmoor und im Bereich Demmoor wurden mit der 1999 in Kraft getretenen Änderung der LSG-Verordnung ins LSG „Burgdorfer Holz“ aufgenommen.

-       Im Bereich des LSG „Wulbecktal“ sind Neuabgrenzungen bzw. Erweiterungen (H 14n) vorgesehen. Hierzu läuft zzt. das LSG-Änderungsverfahren (s. Vorlage Nr. 2012 0090).

-       Der Bereich südlich und westlich von Beinhorn erfüllt nach dem LRP-Entwurf die fachlichen Voraussetzungen als LSG (H 19n).

-       Die Abgrenzungen der Bereiche Zwischen Schillerslage und Heeßel (GO L5) und „Faules Moor“ nördlich von Immensen (GO L6, H 17n) wurden aktualisiert.

 

 

Da es sich bei den Darstellungen des LRP wie bereits dargelegt um eine rein naturschutzfachliche Einschätzung handelt und der LRP als unabgestimmtes Fachgutachten der Unteren Naturschutzbehörde keine unmittelbare Rechtskraft entfaltet, beabsichtigt die Verwaltung zum LRP keine grundsätzlichen Bedenken und Anregungen vorzubringen. Es soll lediglich auf die nachfolgend aufgeführten erforderlichen inhaltlichen bzw. redaktionellen Änderungen hingewiesen werden:

 

-       Der Geschützte Landschaftsbestandteil „Kleiner Teich“ südlich von Hülptingsen (Karte 6) ist noch mit der alten Bezeichnung und Ausdehnung dargestellt.

-       Beim Geschützten Landschaftsbestandteil „Fuhrenfeld“ südlich von Beinhorn (Karte 6) fehlt die Bezeichnung (LB-H 7).

-       Die an der B188n zwischen B3 und B443 vorhandene Amphibienschutzanlage ist nicht dargestellt (Karte 5b).

-       Im LRP von 1990 sind die Bereiche, die nicht (mehr) die fachlichen Voraussetzungen für eine bestehende Schutzgebietsausweisung erfüllen, als „Zurücknahme“ dargestellt (z. B. im LSG-H19 im Bereich der Bebauung am Kolshorner Weg und der Sportanlage Heeßel). Diese Bereiche sollten auch im neuen LRP entsprechend dargestellt werden.

 

Auf einer am 06. September geplanten Informationsveranstaltung soll der LRP den Umweltsachbearbeitern der Kommunen vorgestellt werden. Sollten hier entscheidende neue Erkenntnisse gewonnen werden, werde ich darüber berichten. Im Rahmen der Beratungen sich ergebende Anregungen und Bedenken können bei Bedarf in die Stellungnahme aufgenommen werden. Da die abschließende Beratung im VA erst am 16.10. geplant ist, habe ich eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme beantragt.

 

 

Anlagen