Die neuen Kinderschutzregelungen im SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz) traten am 01.01.2012 in Kraft.
Der Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe
von öffentlichen Jugendhilfeträgern, Vereinen, Verbänden sowie allen Institutionen
und Personen, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Der Erfolg des
Kinderschutzes hängt von der Kooperation und Vernetzung sowie vom gemeinsamen
Engagement und von der Kompetenz aller Beteiligten ab.
Selbstverständlich wurden bereits vor Inkrafttreten
des o.a. Gesetzes die Aufgaben des Kinderschutzes sowie der Frühen Hilfen in
Burgdorf wahrgenommen.
Der Gesetzgeber hat jedoch im Wesentlichen
Ausweitungen in folgenden Bereichen vorgenommen:
1. Art. 1, §§ 1 Abs. 4, 2 und 3
KinderschutzG
Ausbau von Informationen, Beratung und Hilfen
für werdende Mütter und Väter.
Beispiele zur Umsetzung:
-
Aufbau eines „Infopoints“ für
werdende Eltern mit allen Informationen über mögliche Hilfen, Beratungs- und
Unterstützungsangebote im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes
-
Ausbau von Unterstützungsangeboten
für werdende Mütter und Väter (Familienhebammen, Familienbildung,
Begrüßungspaket, einfache Eingangshilfen für junge Familien)
-
Lokaler und regionaler Ausbau
eines Netzwerkes „Frühe Chancen“
2. § 8a Abs. 4 SGB VIII
Bei Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten
für eine Kindeswohlgefährdung wird das Verfahren der Gefährdungseinschätzung
bei freien Trägern demjenigen der öffentlichen Jugendhilfeträger angeglichen.
Die Qualifikation der „insoweit erfahrenen
Fachkraft“ soll zwischen freien Trägern und öffentlichen Jugendhilfeträgern
festgeschrieben werden.
Umsetzung:
Hierzu finden auf Regionsebene
Gespräche statt, um einen entsprechenden Vertrag nach § 8 a SGB VIII zwischen
Kommunen und freien Trägern abzuschließen.
3. § 8b SGB VIII
Beratungsanspruch von Personen, die beruflich
mit Minderjährigen umgehen, auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene
Fachkraft.
Beratungsanspruch von freien
Einrichtungsträgern auf Beratung zur Erstellung von Handlungsleitlinien zur
Sicherstellung des Kinderschutzes.
Umsetzung:
Die Stadt Burgdorf beschäftigt bereits die
o.a. Fachkräfte, die im Bedarfsfall den Beratungsanspruch abdecken können.
4. § 72 a SGB VIII (Erweiterung)
Erstreckung der Vorlagepflicht von
erweiterten Führungszeugnissen auch für solche Personen, die neben- oder
ehrenamtlich in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Jugendverbänden tätig
sind.
Umsetzung:
Die Stadt Burgdorf fordert diese
Führungszeugnisse von eigenen Fachkräften konsequent an. Im Bereich der
ehrenamtlich tätigen Personen wird dies Bestandteil der Verträge nach § 8a SGB
VIII werden.
Die Kommunen in der Region Hannover führen
derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zur Umsetzung der einzelnen Bestandteile des
Gesetzes. Ziel ist es, in geeigneter Weise eine ähnliche Angebotsstruktur in
den einzelnen Kommunen zu schaffen, die mit den Angeboten der Region Hannover
abgestimmt bzw. vernetzt werden. Das Land wird die notwendigen neu zu
schaffenden Angebote mit Bundesmitteln fördern. Die entsprechende
Förderrichtlinie ist allerdings noch nicht in Kraft.
Ungeachtet dessen ist es notwendig, auch mit
den lokalen Akteuren im Kinderschutz Abstimmungsgespräche zu führen, um vor Ort
nach einer Bestandsaufnahme neue Handlungskonzepte im Kinderschutz zu
initiieren sowie neue Bildungsangebote zu entwickeln. Die Vernetzung,
Weiterentwicklung und Verstetigung der Angebote im Kinderschutz muss hier das
Ziel sein. Im Ergebnis soll ein Handlungskonzept für den Kinderschutz in
Burgdorf entstehen, das durch das Land Niedersachen entsprechend finanziell
gefördert wird.
Einzubeziehende Institutionen hier vor Ort
sind z.B.: Träger von Kindertagesstätten, Familienservicebüro,
Familienhebammen, Kinderschutzbund, Jugendmedizin der Region Hannover, Bündnis
für Familien, Frauen- und Mütterzentrum, Familien- und
Erziehungsberatungsstelle der Region, Nachbarschaftstreff Ostlandring,
FUN-Projekt, Mehrgenerationenhaus. Trotz der Vielzahl der Akteure im
Kinderschutz wird es hier die Aufgabe der Stadt Burgdorf sein, eine
Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die es schafft, die vorhanden Angeboten
sinnvoll aufeinander abzustimmen und zu vernetzen sowie neue Handlungskonzepte
zu entwickeln.
Derzeit finden im Bereich des Kinderschutzes
auf Landes- und Regionsebene Gespräche statt, die unmittelbare Auswirkungen auf
die lokale Ebene haben (inhaltlich und finanziell). Abhängig davon wird die
lokale Ausgestaltung der neuen Kinderschutzregelungen entsprechende Zeit in
Anspruch nehmen. Mit ersten Ergebnissen ist voraussichtlich im zweiten Halbjahr
2013 zu rechnen. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber zeitnah informiert
werden.
Abschließend kann allerdings festgestellt
werden, dass es bereits jetzt einen funktionsfähigen Kinderschutz in Burgdorf
gibt. Hier muss das „Rad an vielen Stellen sicher nicht neu erfunden werden“.