Betreff
Kinderschutz und frühe Hilfen in Burgdorf
Vorlage
2012 0183
Art
Informationsvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

     

Laufende Kosten:

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Im Folgenden werden die Auswirkungen der neuen Kinderschutzregelungen im SGB VIII erörtert sowie erste Schritte zu deren Umsetzung.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die neuen Kinderschutzregelungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) traten am 01.01.2012 in Kraft.

 

Der Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von öffentlichen Jugendhilfeträgern, Vereinen, Verbänden sowie allen Institutionen und Personen, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen. Der Erfolg des Kinderschutzes hängt von der Kooperation und Vernetzung sowie vom gemeinsamen Engagement und von der Kompetenz aller Beteiligten ab.

 

Selbstverständlich wurden bereits vor Inkrafttreten des o.a. Gesetzes die Aufgaben des Kinderschutzes sowie der Frühen Hilfen in Burgdorf wahrgenommen.

 

Der Gesetzgeber hat jedoch im Wesentlichen Ausweitungen in folgenden Bereichen vorgenommen:

 

1.       Art. 1, §§ 1 Abs. 4, 2 und 3 KinderschutzG

 

Ausbau von Informationen, Beratung und Hilfen für werdende Mütter und Väter.

Beispiele zur Umsetzung:

 

-           Aufbau eines „Infopoints“ für werdende Eltern mit allen Informationen über mögliche Hilfen, Beratungs- und Unterstützungsangebote im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes

 

-           Ausbau von Unterstützungsangeboten für werdende Mütter und Väter (Familienhebammen, Familienbildung, Begrüßungspaket, einfache Eingangshilfen für junge Familien)

 

-           Lokaler und regionaler Ausbau eines Netzwerkes „Frühe Chancen“

 

2.       § 8a Abs. 4 SGB VIII

 

Bei Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung wird das Verfahren der Gefährdungseinschätzung bei freien Trägern demjenigen der öffentlichen Jugendhilfeträger angeglichen.

 

Die Qualifikation der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ soll zwischen freien Trägern und öffentlichen Jugendhilfeträgern festgeschrieben werden.

 

Umsetzung:

Hierzu finden auf Regionsebene Gespräche statt, um einen entsprechenden Vertrag nach § 8 a SGB VIII zwischen Kommunen und freien Trägern abzuschließen.

 

3.       § 8b SGB VIII

 

Beratungsanspruch von Personen, die beruflich mit Minderjährigen umgehen, auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft.

 

Beratungsanspruch von freien Einrichtungsträgern auf Beratung zur Erstellung von Handlungsleitlinien zur Sicherstellung des Kinderschutzes.

 

Umsetzung:

Die Stadt Burgdorf beschäftigt bereits die o.a. Fachkräfte, die im Bedarfsfall den Beratungsanspruch abdecken können.

 

4.       § 72 a SGB VIII (Erweiterung)

 

Erstreckung der Vorlagepflicht von erweiterten Führungszeugnissen auch für solche Personen, die neben- oder ehrenamtlich in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Jugendverbänden tätig sind.

 

Umsetzung:

Die Stadt Burgdorf fordert diese Führungszeugnisse von eigenen Fachkräften konsequent an. Im Bereich der ehrenamtlich tätigen Personen wird dies Bestandteil der Verträge nach § 8a SGB VIII werden.

 

 

 

 

Die Kommunen in der Region Hannover führen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zur Umsetzung der einzelnen Bestandteile des Gesetzes. Ziel ist es, in geeigneter Weise eine ähnliche Angebotsstruktur in den einzelnen Kommunen zu schaffen, die mit den Angeboten der Region Hannover abgestimmt bzw. vernetzt werden. Das Land wird die notwendigen neu zu schaffenden Angebote mit Bundesmitteln fördern. Die entsprechende Förderrichtlinie ist allerdings noch nicht in Kraft.

 

Ungeachtet dessen ist es notwendig, auch mit den lokalen Akteuren im Kinderschutz Abstimmungsgespräche zu führen, um vor Ort nach einer Bestandsaufnahme neue Handlungskonzepte im Kinderschutz zu initiieren sowie neue Bildungsangebote zu entwickeln. Die Vernetzung, Weiterentwicklung und Verstetigung der Angebote im Kinderschutz muss hier das Ziel sein. Im Ergebnis soll ein Handlungskonzept für den Kinderschutz in Burgdorf entstehen, das durch das Land Niedersachen entsprechend finanziell gefördert wird.

 

Einzubeziehende Institutionen hier vor Ort sind z.B.: Träger von Kindertagesstätten, Familienservicebüro, Familienhebammen, Kinderschutzbund, Jugendmedizin der Region Hannover, Bündnis für Familien, Frauen- und Mütterzentrum, Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Region, Nachbarschaftstreff Ostlandring, FUN-Projekt, Mehrgenerationenhaus. Trotz der Vielzahl der Akteure im Kinderschutz wird es hier die Aufgabe der Stadt Burgdorf sein, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die es schafft, die vorhanden Angeboten sinnvoll aufeinander abzustimmen und zu vernetzen sowie neue Handlungskonzepte zu entwickeln.

 

Derzeit finden im Bereich des Kinderschutzes auf Landes- und Regionsebene Gespräche statt, die unmittelbare Auswirkungen auf die lokale Ebene haben (inhaltlich und finanziell). Abhängig davon wird die lokale Ausgestaltung der neuen Kinderschutzregelungen entsprechende Zeit in Anspruch nehmen. Mit ersten Ergebnissen ist voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2013 zu rechnen. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber zeitnah informiert werden.

 

Abschließend kann allerdings festgestellt werden, dass es bereits jetzt einen funktionsfähigen Kinderschutz in Burgdorf gibt. Hier muss das „Rad an vielen Stellen sicher nicht neu erfunden werden“.