Betreff
Erlass einer Hebesatzsatzung
Vorlage
2012 0181
Aktenzeichen
20-Ham
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Hebesatzsatzung vom 18.10.2012 in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2012 0181 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage      beigefügten) Fassung zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat der Stadt Burgdorf am 08.12.2011 beschlossenen Hebesatzsatzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

420 v. H.

1.2

Für die Grundstücke (Grundsteuer B)

420 v. H.

2.

Gewerbesteuer

420 v. H.

 

Am 09.12.2010 hat der Rat der Stadt Burgdorf das Haushaltssicherungskonzept 2011 beschlossen, in dem unter anderem auch eine Anhebung der Hebesätze ab 2013 auf 425 v. H. vorgesehen ist. Dies entspricht einer absoluten Steigerung von 5 % bzw. einer relativen Steigerung von 1,2 %.

 

In der Region Hannover sind für das Jahr 2012 folgende Hebesätze von den einzelnen Kommunen (ohne die Stadt Hannover) beschlossen worden:

 

Stadt/Gemeinde

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Barsinghausen

530

530

430

Burgdorf

420

420

420

Burgwedel

385

385

400

Garbsen

430

430

430

Gehrden

460

460

390

Hemmingen

440

440

400

Isernhagen

395

395

395

Laatzen

450

450

450

Langenhagen

430

430

430

Lehrte

395

395

395

Neustadt

420

420

420

Pattensen

400

400

400

Ronnenberg

480

480

450

Seelze

470

480

420

Sehnde

440

420

430

Springe

410

410

395

Uetze

450

450

430

Wedemark

400

400

400

Wennigsen

400

400

400

Wunstorf

440

440

440

Durchschnitt

Umlandgemeinden

432,25

431,75

416,25

 

Finanzielle Auswirkungen.

Durch den als Anlage beigefügten Entwurf einer Hebesatzsatzung vom 18.10.2012 ergeben sich unter Berück­sichtigung der derzeitigen Veranlagungsgrundlagen sowie entsprechender Schätzungen folgende Mehrein­nahmen gegenüber dem Jahr 2012:

 

1.

Grundsteuer A

=

1.400,00 €

2.

Grundsteuer B

=

100.000,00 €

3.

Gewerbesteuer

=

200.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze in 2013 können somit wie folgt festgesetzt werden:

 

1.

Grundsteuer A

=

141.000,00 €

2.

Grundsteuer B

=

4.625.000,00 €

3.

Gewerbesteuer

=

5.300.000,00 €

 

Die vorgenannten Ansätze werden bereits im Haushaltsplanentwurf 2013 berücksichtigt.

 

Anlage 1:

Entwurf der Hebesatzsatzung vom 18.10.2012