Sachverhalt und Begründung:
Aufbauend
auf den bereits bestehenden zwei Landschaftsrahmenplänen der Stadt Hannover
(1991) und des ehemaligen Landkreises Hannover (1990) erstellt die Untere
Naturschutzbehörde der Region Hannover zzt. einen neuen Landschaftsrahmenplan
(LRP) für die gesamte Region Hannover.
Nachdem
die Region Hannover bereits im Jahr 2011 für den Bestandsteil (Bestand, Bewertung) eine vorgezogene
Online-Beteiligung durchgeführt hat, erfolgt zzt. die Online-Beteiligung für
den Planungsteil (Zielkonzept,
Umsetzung des Zielkonzeptes). Bis Ende
September wird der Planungsteil des LRP für die Online-Beteiligung im Internet (www.lrp-hannover.de)
zur Verfügung gestellt. Bis dahin können Hinweise
und Kommentare abgegeben werden. Lt. Information der Region Hannover ist die Online-Beteiligung
die offizielle Beteiligung zum LRP.
Derzeit
werden noch Korrekturen im Bestandsteil vorgenommen. Sobald diese Korrekturen
eingearbeitet und letzte Aktualisierungen erfolgt sind, wird der Bestandsteil
zum Download ebenfalls auf der Online-Plattform bereitgestellt.
Die Untere
Naturschutzbehörde erstellt den LRP im übertragenen Wirkungskreis. Der LRP
stellt für das Gebiet der Unteren Naturschutzbehörde einschließlich des
besiedelten Bereichs rahmenhaft und gutachtlich
·
den
gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft sowie die voraussichtlichen
Änderungen,
·
die
Teile von Natur und Landschaft, die die Voraussetzungen nach §§ 23 bis 30
BNatSchG (Schutzgebiete) erfüllen, sowie die für sie erforderlichen Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen,
·
die
Teile von Natur und Landschaft, die Bestandteile der Kulisse von Natura 2000
(FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) sind (§ 31-33 BNatSchG),
·
die
erforderlichen Maßnahmen des Artenschutzes,
·
die
sonst erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von
Naturschutz und Landschaftspflege dar.
Zwar
entfaltet der LRP als unabgestimmtes Fachgutachten der Unteren
Naturschutzbehörde unmittelbare Rechtskraft nur für die Teile bzw. Aussagen,
die in das rechtsverbindliche Regionale Raumordnungsprogramm der Region
Hannover übernommen bzw. integriert werden, gleichwohl müssen die Inhalte z. B.
bei der Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden.