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Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss stimmt den Entwürfen der Bebauungspläne
- Nr. 8-3/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 1“
- Nr. 8-4/4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“
- Nr. 8-5/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“
- Nr. 8-6/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“
zu.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Entwürfen die Verfahrensschritte öffentliche
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 2011 0856 ist über die Vorentwürfe der Änderungsbebauungspläne
- Nr. 8-3/2 „Gewerbegebiet
Hülptingsen 1“
- Nr. 8-4/4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“
- Nr. 8-5/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“
- Nr. 8-6/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“
beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 23.08.2011 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 13.09.2011 – 27.09.2011 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 25.08.2011. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind im 2. Teil der gemeinsamen Begründung der Bebauungspläne in Kapitel 11 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Zur Ausarbeitung der Bebauungsplanentwürfe wurde der gemeinsam für alle vier Bebauungspläne verfasste Vorentwurf (vgl. Bezugsvorlage 2011 0856) in die vier separaten Fassungen der Bebauungspläne überführt. In der Anlage befinden sich daher vier weitgehend identische Fassungen der textlichen Festsetzungen. Wesentliche Unterschiede der Bebauungspläne sind nur in Bezug auf die textlichen Festsetzungen Nr. 2.1 sowie Nr. 3 vorhanden. Die gemeinsame Begründung wurde beibehalten.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie bei der weiteren Bearbeitung ergaben sich neue Erkenntnisse die zur Ergänzung/Änderung der textlichen Festsetzungen und der Begründung gegenüber der Vorentwurfsfassung führten. Diese Ergänzungen/Änderungen sind grau hinterlegt.
Geprüft wurde darüber hinaus, ob mit den vorliegenden Änderungsbebauungsplänen im Kreuzungsbereich B 188/Wollenweberstraße/Färberstraße die Errichtung von Sammelhinweisschildern zu den ansässigen Gewerbebetrieben ermöglicht werden kann. Die dazu vorgenommene Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Hannover (NLSTBV-H) hat jedoch ergeben, dass aufgrund der fehlenden innerörtlichen Prägung des Kreuzungsbereichs solche Sammelhinweise innerhalb der Baufreihaltebereiche beidseits der Bundesstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen werden können.
Mit den Entwürfen der Bebauungspläne können nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
§ Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-3/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 1“ (Stand 10.08.12)
§ Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-4/4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“ (Stand 10.08.12)
§ Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-5/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ (Stand 10.08.12)
§ Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-6/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“ (Stand 10.08.12)
§
Entwurf der gemeinsamen Begründung zu den
Bebauungsplänen
- Nr. 8-3/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 1“
- Nr. 8-4/4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“
- Nr. 8-5/2 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“
- Nr. 8-6/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“
(Stand 10.08.12)