Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf. Die Satzung tritt zum 01. August 2013 in Kraft.

 

Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Vorbemerkung

 

In den letzten Jahren hat sich die Kindertagesstättenbetreuung stark verändert. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab dem dritten Geburtstag werden kontinuierlich immer mehr Kinder nach dem dritten Geburtstag zum Kindergarten angemeldet. Nahezu alle Kinder werden ab diesem Termin in einem Kindergarten betreut.

 

Hortbetreuung wurde ursprünglich nur von berufstätigen Eltern in Anspruch genommen. Seit einigen Jahren wird Hortbetreuung auch aus pädagogischen, familiären oder sozialen Gründen nachgefragt.

 

Weiter hat die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren in Krippen in den letzten Jahren stetig zugenommen. Unter anderem ist der Zeitraum für die Bewilligung des Elterngeldes Grund dafür, dass die Kinder ab dem ersten Geburtstag in einer Krippe betreut werden sollen, da die Eltern ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen.

 

Aktuell steht folgendes Angebot für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung:

 

Krippe 165 Plätze, Kindergarten 868 Plätze, Hort 170 Plätze.

 

Ab dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Krippenbetreuung in den nächsten Jahren weiter steigt.

 

 

Betreuungszeiten

 

Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Angebots wurden auch die Betreuungszeiten und die Zeitvarianten/Abholzeiten immer mehr ausgeweitet. Das führt neben einer für die pädagogische Arbeit abträglichen Unruhe zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand sowohl in den Kindertagesstätten als auch bei der Stadtverwaltung. In Folge der vorgeschlagenen neuen Gebührenstruktur ist vorgesehen, auch die Betreuungszeiten neu zu strukturieren.

 

 

Finanzierung der Kindertagesstätten

 

Gem. § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes ( NKAG ) erheben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Gebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtungen decken, jedoch nicht übersteigen.

 

Gem. Betriebskostenabrechnung betrug der Aufwand für die städtischen Kindertagesstätten in 2009 = 3.724.244,- € und in 2010 = 4.065.622,- €.

 

Die Elternbeiträge ( ohne Essenentgelt ) beliefen sich in 2009 auf 475.003,- € und in 2010 auf 479.479,- €. Damit lag der Kostendeckungsgrad aus Benutzungsgebühren in 2009 bei 12,75 % und in 2010 bei 11,85 %.

 

Gebührensatzung

 

Die derzeitige Gebührensatzung verfügt über sieben Betreuungsstufen für den Kindergarten- und Hortbereich und vier Betreuungsstufen für die Krippe. Die Vielzahl der Betreuungszeiten kann im bisherigen Gebührensystem nur noch schwer dargestellt werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, in der Gebührensatzung künftig Monatsgebühren entsprechend der angebotenen täglichen Betreuungszeit festzulegen. Hier sind Sprünge von jeweils 30 Minuten geplant. Damit kann nahezu jede Betreuungsvariante erfasst werden, ohne dass Satzungsänderungen erforderlich werden.

 

Mit der Satzungsänderung im Jahr 2006 wurde die Zahl der Einkommensstufen von sieben auf elf erhöht. Da die Eltern jede Einkommensveränderung mitteilen, ist hier ein erheblicher Verwaltungsaufwand die Folge. Der Unterschied bei der Monatsgebühr macht jedoch im Einzelfall nur einen Betrag von wenigen Euros aus. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Ergebnis.

 

Die in der Staffelung aufgeführten Beträge verlaufen nicht linear. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Eltern für eine vierstündige Betreuung je Stunde einen höheren Satz zahlen als für die 10-stündige Betreuung.

 

Anfang des Jahres 2012 wurde die Verteilung der Elternbeiträge auf die einzelnen Einkommensstufen ermittelt. Dabei hat sich gezeigt, dass etwa die Hälfte der Eltern die volle Gebühr entrichten, ¼ zahlt keine Gebühren und ein weiterer Teil der Eltern erhält einen Zuschuss zu den Gebühren aufgrund geringen Einkommens ( s. Anlage 1 ). Das bedeutet, dass für weniger als ¼ der Eltern eine aufwändige Gebührenstaffel vorgehalten wird. Auch dieser Aspekt ist bei der künftigen Festsetzung zu berücksichtigen.

 

Anzumerken ist auch, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich anrechnungsfähig sind und die Steuerlast entsprechend vermindern.

 

 

Satzung 2013:

 

Vorgeschlagen wird deshalb, die Einkommensstufen wie folgt festzusetzen:

 

-    Einkommen bis zur Einkommensgrenze

-    Einkommen bis 25 % über der Einkommensgrenze

-    Einkommen bis 50 % über der Einkommensgrenze

-    Einkommen bis 75 % über der Einkommensgrenze

-    Einkommen bis 100 % über der Einkommensgrenze

-    Einkommen über 100 % über der Einkommensgrenze (Regelgebühr)

 

Die Betreuungsgebühren je Einkommensstufe wurden proportional zur Einkommenssteigerung auf der Grundlage der derzeitigen Gebührensatzung und den Stufen 1 - 11 errechnet. Die Neuberechnung führt bei einigen Stufen zu geringeren und bei einigen Betreuungszeiten zu höheren Betreuungsgebühren ( s. Anlage 2 ). Nach einer ersten Schätzung wirkt sich die Veränderung nicht positiv auf die Gebühreneinnahme aus.

 

Von daher wird vorgeschlagen, die Gebührensatzung entsprechend zu verändern.

 

Aus verwaltungstechnischen Gründen sollte die Anpassung zum 01. August 2013 erfolgen. Damit gibt es ausreichend Vorlauf für die Erstellung der neuen Gebührenbescheide.

 

Betreuungszeiten 2013

 

Vorgesehen ist, dass die Kindertagesstätten einheitlich ab 08.00 Uhr (bisher 08.30 Uhr) öffnen. Das entspricht dem veränderten Bedarf der Eltern. Ein Frühdienst soll weiterhin von 07.00 - 08.00 Uhr angeboten werden.

 

Die Abholzeiten sollen auf 12.30 Uhr, 14.00 Uhr (alternativ bei Tagesstätten mit Krippe 15.00 Uhr) und 17.00 Uhr festgelegt werden. Damit ergebe sich hier einerseits ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot und andererseits eine Entlastung sowohl bei der Verwaltungsarbeit, insbesondere auch für die Kindertagesstätten, aber auch für die Verwaltungstätigkeiten.

 

Die neuen Betreuungszeiten sollen im Zusammenhang mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013 grundsätzlich festgesetzt werden.

 

 

Essengeld

 

Das Entgelt für das Mittagessen wurde zum 01.08.2011 auf 45,00 € erhöht. Anlass war die seinerzeitige Preiserhöhung auf 2,05 € je Portion. Das entspricht bei 20 Essentagen einem Monatsaufwand ausschließlich für den Einkauf von Mittagessen von 41,00 €. Damit verbleibt ein geringfügiger Spielraum für mögliche Preiserhöhungen des Anbieters sowie als Entgelt für den personellen Aufwand (Küchenhilfen).

 

Der Materialaufwand bei einem Portionspreis von 2,05 € beträgt je Kind und Monat bei 20 Essentagen 41,- €. Dazu kommt je Essen ein Aufwand für Personal ( Küchenhilfe ) von 14,40 €.

 

Derzeit sind insgesamt 55,40 € je Kind und Monat aufzuwenden.

 

Zwischenzeitlich wurde der Essenpreis von 2,05 € auf 2,15 € zum 01.05.2012 erhöht. Ausgehend von 20 Essentagen ergibt das einen monatlichen Aufwand von 43,00 €.

 

Von daher wird vorgeschlagen, das Essengeld zum 01. August nächsten Jahres auf 50,00 € monatlich zu erhöhen.

 

Für die Kinder, die die offene Ganztagsschule besuchen und dort am Mittagessen teilnehmen, wurde seinerzeit ein Entgelt von 15,00 € monatlich einheitlich für das ganze Jahr festgesetzt. Damit ist der unterschiedliche Aufwand während der Schulzeiten und während der Ferien abgedeckt. Diese Regelung hat sich auch bewährt.

 

Derzeit werden 15,00 € erhoben. Dieser Betrag müsste analog der vorgeschlagenen Erhöhung zum 01. August 2013 auf 17,00 € angepasst werden.

 

In einigen offenen Ganztagsschulen essen die Hortkinder auch freitags in der Schule und werden durch den Schulcaterer versorgt. Hier wurde ein Essenentgelt von 11,50 € festgesetzt. Dieses sollte auf 13,00 € vergleichbar angehoben werden.