Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
||
Einmalige Kosten: |
ca. 8.400,00 € |
|
|||
Laufende Kosten: |
ca. 13.000,00 € |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag:
zu a) Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Beschluss zu c) zu fassen
zu b) Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Beschluss zu c) zu fassen.
zu c) Der Verwaltungsausschuss beschließt, an Samstagen auf die Erhebung von Parkge- bühren zu verzichten und stattdessen eine Parkscheibenregelung (Höchstdauer 1 Stunde) anzuordnen unter der Voraussetzung, dass die örtliche Kaufmannschaft die Kosten für die Umstellung übernimmt.
Sachverhalt und Begründung:
Derzeit werden die Parkflächen der Kernstadt von Montag - Freitag in der Zeit von 9-17 Uhr und am Samstag in der Zeit von 9-12 Uhr bewirtschaftet. Die Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Burgdorf (ParkGO) legt den Geltungsbereich für die Bewirtschaftung fest und regelt die Höhe der Parkgebühren.
Durch die geldliche Bewirtschaftung wird sichergestellt, dass der Parkraum effizient genutzt und Dauerparken verhindert wird. Seitens der CIMA Stadtmarketing GmbH, in Verbindung mit dem Verein Stadtmarketing, wurden u. a. Vorschläge zur Parkraumbewirtschaftung erarbeitet. Folgende Vorschläge wurden (alternativ) unterbreitet.
a) generell 30 Min. kostenloses Parken oder
b) kostenloses Parken werktags ab 16.00 Uhr oder
c) am Samstag generell das kostenlose Parken (mittels Parkscheibe) zuzulassen.
zu a) Aufgrund von Erfahrungen in anderen Städten ist davon auszugehen, dass die derzei- tigen Einnahmen (2006/190.000,00 €) um mindestens 30 % in einer Größenordnung von 60.000,00 bis 70.000,00 € zurückgehen.
Das kostenfreie Parken in der ersten ½ Stunde würde zudem eine Änderung der Parkgebührenordnung durch entsprechenden Ratsbeschluss zur Folge haben, da sich die Parkgebühren ändern.
zu b) Das kostenlose Parken ab 16.00 Uhr würde Einnahmeverluste in einer Größenord nung von ca. 22.000,00 € verursachen.
zu c) Die Abschaffung der geldlichen Bewirtschaftung der Parkflächen am Samstag würde Einnahmeverluste von ca. 13.000,00 € bewirken.
Da seitens der politischen Gremien lediglich eine Einnahmereduzierung von maximal 17.000,00 € pro anno über die Haushaltsberatungen vorgegeben wurde, kann auf dieser Basis nur der Vorschlag zu c) umgesetzt werden.
Zu berücksichtigen bleibt hierbei, dass die Software der Parkscheinautomaten dahingehend geändert werden muss, dass am gebührenfreien Samstag hier keine Parkscheine mehr gezogen werden können. Des Weiteren sind neue Tarifschilder für die Parkscheinautomaten und Parkuhren zu installieren, aus denen hervorgeht, dass nunmehr der Samstag über Parkscheibe bewirtschaftet wird. Hier entstehen Kosten von ca. 4.500,00 €. Des Weiteren werden Kosten entstehen für die Beschilderung der Parkscheinautomaten durch Zusatzschilder mit dem Hinweis darauf, dass nunmehr der Samstag gebührenfrei ist. Die Kosten werden sich hierfür auf voraussichtlich 3.200,00 € zzgl. der Installationskosten durch den Bauhof von ca. 700,00 € belaufen.
Sollte dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden, ist die Höchstdauer der Parkzeit auf 1 Stunde mittels Parkscheibe zu begrenzen, um nach wie vor eine hohe Fluktuation auf diesen exponierten Parkplätzen sicherzustellen.
Für die entsprechende Umbeschilderung der Parkuhren und der Parkscheinautomaten stehen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung. Meines Erachtens sollte hier die örtliche Kaufmannschaft einen entsprechenden Beitrag leisten und diese Kosten als ihren Anteil übernehmen.
Sollte dies nicht möglich sein, wären die Mittel im Jahr 2007 außerplanmäßig - wofür aus meiner Sicht aber die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen fehlen - bereitzustellen.