Betreff
Parkraumbewirtschaftung - Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren an Samstagen -
Vorlage
2007 0119
Aktenzeichen
39-71-20
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

ca. 8.400,00 €

 

Laufende Kosten:

ca. 13.000,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)     Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den             Beschluss zu c) zu fassen

 

zu b)     Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss,             den Beschluss zu c) zu fassen.

 

zu c)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, an Samstagen auf die Erhebung von Parkge-            bühren zu verzichten und stattdessen eine Parkscheibenregelung (Höchstdauer 1             Stunde) anzuordnen unter der Voraussetzung, dass die örtliche Kaufmannschaft die      Kosten für die Umstellung übernimmt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Derzeit werden die Parkflächen der Kernstadt von Montag - Freitag in der Zeit von 9-17 Uhr und am Samstag in der Zeit von 9-12 Uhr bewirtschaftet. Die Gebührenordnung für das Par­ken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Burgdorf (ParkGO) legt den Gel­tungsbereich für die Bewirtschaftung fest und regelt die Höhe der Parkgebühren.

 

Durch die geldliche Bewirtschaftung wird sichergestellt, dass der Parkraum effizient genutzt und Dauerparken verhindert wird. Seitens der CIMA Stadtmarketing GmbH, in Verbindung mit dem Verein Stadtmarketing, wurden u. a. Vorschläge zur Parkraumbewirtschaftung er­arbeitet. Folgende Vorschläge wurden (alternativ) unterbreitet.

 

a)         generell 30 Min. kostenloses Parken oder

b)            kostenloses Parken werktags ab 16.00 Uhr oder

c)         am Samstag generell das kostenlose Parken (mittels Parkscheibe) zuzulassen.

 

zu a)            Aufgrund von Erfahrungen in anderen Städten ist davon auszugehen, dass die derzei-            tigen Einnahmen (2006/190.000,00 €) um mindestens 30 % in einer Größenordnung             von 60.000,00 bis 70.000,00 € zurückgehen.

 

            Das kostenfreie Parken in der ersten ½ Stunde würde zudem eine Änderung der             Parkgebührenordnung durch entsprechenden Ratsbeschluss zur Folge haben, da sich             die Parkgebühren ändern.

 

zu b)    Das kostenlose Parken ab 16.00 Uhr würde Einnahmeverluste in einer Größenord­            nung von ca. 22.000,00 € verursachen.

 

zu c)     Die Abschaffung der geldlichen Bewirtschaftung der Parkflächen am Samstag würde             Einnahmeverluste von ca. 13.000,00 € bewirken.

 

Da seitens der politischen Gremien lediglich eine Einnahmereduzierung von maximal 17.000,00 € pro anno über die Haushaltsberatungen vorgegeben wurde, kann auf dieser Basis nur der Vorschlag zu c) umgesetzt werden.

 

Zu berücksichtigen bleibt hierbei, dass die Software der Parkscheinautomaten dahingehend geändert werden muss, dass am gebührenfreien Samstag hier keine Parkscheine mehr ge­zogen wer­den können. Des Weiteren sind neue Tarifschilder für die Parkscheinautomaten und Parkuh­ren zu installieren, aus denen hervorgeht, dass nunmehr der Samstag über Park­scheibe be­wirtschaftet wird. Hier entstehen Kosten von ca. 4.500,00 €. Des Weiteren wer­den Kosten entstehen für die Beschilderung der Parkscheinautomaten durch Zusatzschilder mit dem Hinweis darauf, dass nunmehr der Samstag gebührenfrei ist. Die Kosten werden sich hierfür auf voraussichtlich 3.200,00 € zzgl. der Installationskosten durch den Bauhof von ca. 700,00 € belaufen.

 

Sollte dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden, ist die Höchstdauer der Parkzeit auf 1 Stunde mittels Parkscheibe zu begrenzen, um nach wie vor eine hohe Fluktuation auf diesen exponierten Parkplätzen sicherzustellen.

 

Für die entsprechende Umbeschilderung der Parkuhren und der Parkscheinautomaten stehen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung. Meines Erachtens sollte hier die örtliche Kaufmann­schaft einen entsprechenden Beitrag leisten und diese Kosten als ihren Anteil übernehmen.

 

Sollte dies nicht möglich sein, wären die Mittel im Jahr 2007 außerplanmäßig - wofür aus meiner Sicht aber die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen fehlen - bereitzustellen.