Betreff
Parkraumbewirtschaftung
Vorlage
2012 0161
Aktenzeichen
151-22-2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

ca. 13.000,00 €

ca. 2.000,00 €

54600.787210

54100.422100

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Parkraumkonzept wie in der Vorlage Nr. 2012 0161 dargestellt, umzusetzen.

Sachverhalt und Begründung:

 

I.            Bestand

 

       Eine Bewirtschaftung von Parkplätzen findet in Burgdorf im Wesentlichen im Innenstadtbereich statt. Es gibt 3 Arten der Parkplatzbewirtschaftung. Die monetäre splittet sich zurzeit noch in die Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten und Parkuhren. Die Höhe der Parkgebühr ist über eine Gebührenordnung festgelegt. Zusätzlich werden Parkplätze ganz oder zeitweise mit Parkscheibe und dadurch mittels maximaler Parkdauer bewirtschaftet. Des Weiteren gibt es auch kostenlose zeitlich nicht eingeschränkte Parkplätze.

 

Der Bestand der monetär bewirtschafteten Parkplätze  ist in einer Tabelle (Anlage 2) dargestellt und befindet sich ausschließlich in dem in Anlage 1 umrandeten Bereich.

 

 

II.          Parkraumbewirtschaftungskonzept

 

           Als erster Schritt ist eine einheitliche monetäre Bewirtschaftung vorgesehen. Sukzessive wurden in den letzten Jahren Parkuhren abgebaut und soweit möglich in die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten integriert. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes werden auch die letzten Parkuhren abgebaut.

 

Durch den derzeit laufenden Stadtstraßenumbau erfolgen auch umfangreiche Änderungen in der Parkplatzausweisung und –bewirtschaftung. Aus diesem Grund bietet es sich an, nach Abschluss der Bauarbeiten das Konzept umzusetzen. 

 

In der Anlage 1 ist das Gebiet der monetären Bewirtschaftung, wie hier beschrieben, dargestellt. Eine bindende Wirkung hat diese Eingrenzung nicht. Ebenso ist es im Rahmen der Parkplatzunterhaltung auch weiterhin möglich, Änderungen an einzelnen Parkplätzen vorzunehmen.

 

Die Anzahl und Art der im geplanten Parkraumkonzept bewirtschafteten Parkplätze ist in der Anlage 3 tabellarisch dargestellt.

 

Die bestehende Gebührensatzung bleibt von der Veränderung der Parkplatzbewirtschaftung gänzlich unberührt. Da sie sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet bezieht, können auch zukünftig Änderungen in der räumlichen Ausdehnung des Bewirtschaftungsgebietes davon unabhängig vorgenommen werden. Ebenso werden auch weiterhin erforderliche Änderungen an der Bewirtschaftung und Ausweisung von Parkplätzen im laufenden Dienstbetrieb möglich sein.

 

 

III.         Herausstellung von einzelnen markanten Veränderungen in der zukünftigen Bewirtschaftung der Parkplätze

 

Folgende Änderungen der Parkraumbewirtschaftung sollen nach Fertigstellung des Stadtstraßenumbaus umgesetzt werden und sind in Anlage 4 lagemäßig dargestellt:

1.      Parkplatz vor dem Finanzamt

 

Im Zuge des 1. Bauabschnittes des Stadtstraßenumbaus wurde ein neuer Parkplatz, mit 9 Parkplätzen, die mit Parkscheinen bewirtschaftet werden und einem Behindertenparkplatz, angelegt. Die benachbarten Parkplätze vor dem Finanzamt werden zurzeit mit Parkscheibe bewirtschaftet. Die frühere Bewirtschaftung mit einem Parkscheinautomaten hatte sich als unwirtschaftlich erwiesen und wurde deshalb aufgegeben. Da hier jetzt ein neuer Parkscheinautomat steht, soll auch die Bewirtschaftung wieder erweitert werden. Aufgrund der durch den Stadtstraßenumbau erreichten Aufwertung dieses Bereiches steigerte sich hier auch die Akzeptanz der Parkplätze, so dass eine Wiederaufnahme der Parkplätze in die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten sinnvoll ist. In die monetäre Bewirtschaftung werden 21 Parkplätze vor dem Finanzamt und 3 Längsparkplätze an der Straße „Vor dem Hannoverschen Tor“, die bislang nicht bewirtschaftet wurden, aufgenommen. Somit erhöht sich die Anzahl der mit Parkschein bewirtschafteten Parkplätze von 9 auf 33 Stück.

 

2.      Spittaplatz

 

Die Längsparkplätze in der Straße „Spittaplatz“ und in der westlichen „Schloßstraße“ sowie die Senkrechtparkplätze in der „Mühlenstraße“ vor dem Amtsgericht werden bislang nur zeitlich mit einer Parkscheibenregelung bewirtschaftet. Zukünftig soll eine monetäre Bewirtschaftung mit einem Parkscheinautomaten, der am Spittaplatz aufgestellt wird, erfolgen. Die Umsetzung dieser Maßnahme wurde schon mit dem Ausbauprogramm des Stadtstraßenumbaus beschlossen. Zukünftig werden hier 18 Parkplätze mit einem Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Da sich diese Parkplätze in einer exklusiven Innenstadtlage befinden und aufgrund des Wegfalls der Parkplätze in der Marktstraße erhöht frequentiert werden, ist eine weitere nicht monetäre Bewirtschaftung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar.

 

3.      Schützenplatz

 

Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsberatungen vorgeschlagene monetäre Bewirtschaftung eines Teilbereiches der Parkplätze auf dem Schützenplatz soll ebenfalls im Rahmen dieses Parkraumbewirtschaftungskonzeptes umgesetzt werden. Hierfür wird ein neuer Parkscheinautomat zur Bewirtschaftung von 45 Parkplätzen auf dem Schützenplatz aufgestellt.

 

Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung als Folge des Stadtstraßenumbaus:

 

Wie schon die unter Punkt 2. Spittaplatz beschriebene Maßnahme, werden auch weitere, mit dem Ausbauprogramm des Stadtstraßenumbaus beschlossene, Änderungen im Maßnahmengebiet im Zuge des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes umgesetzt bzw. sind schon umgesetzt worden.


 

Hierzu gehört die untere „Marktstraße“, in der, bis auf Ausnahme von 3 Behindertenparkplätzen, keine Parkplätze mehr baulich angelegt oder ausgewiesen werden. Durch die Neuanlage von zusätzlichen Parkplätzen an und auf der Hochbrücke und in der „Bahnhofstraße“ in der 1. Bauphase des Stadtstraßenumbaus stehen erheblich mehr Parkplätze zur Verfügung. Die durch Wegfall der vorhandenen Parkplätze gewonnenen Flächen werden den Gehwegen zugeschlagen. Somit steigert dieser Umbau die Attraktivität der Burgdorfer Innenstadt sowohl für die motorisierten Verkehrsteilnehmer als auch für die Fußgänger.

 

Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung der Bewirtschaftung der 5 Parkplätze in der östlichen „Schloßstraße“. Die Parkuhren werden hier abgebaut und die Bewirtschaftung erfolgt zukünftig mit Parkscheinen. Dafür wird ein Parkscheinautomat Ecke „Schloßstraße“/„Poststraße“ aufgestellt. Die nach dem Umbau in der „Poststraße“, zwischen „Schloßstraße“ und Aue, markierten Parkplätze (voraussichtlich 3 Stück) werden ebenfalls über diesen Parkscheinautomaten bewirtschaftet.

 

 

IV.         Finanzierung

 

Die Aufstellung von 3 zusätzlichen Parkautomaten wurde, wie unter III. beschrieben, beschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Jahr 2012 bereitgestellt worden. Da im Zuge des Stadtstraßenumbaus in der Marktstraße ein Automat abgebaut wurde, der zukünftig hier auch keine Verwendung mehr findet, kann dieser an anderer Stelle wieder aufgestellt werden. Somit ist nur die Beschaffung von 2 neuen Parkscheinautomaten erforderlich und schon im Verfahren, damit die planmäßige Aufstellung im Herbst 2012 erfolgen kann. Des Weiteren sind Änderungen bzw. Ergänzungen an der Parkplatzbeschilderung in einem geringen Umfang zur Anpassung an das hier beschriebene Parkraumbewirtschaftungskonzept erforderlich. Diese Arbeiten werden vom städtischen Bauhof im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten ausgeführt.

 

 

V.           Fazit

 

Durch die Schaffung einer überwiegend einheitlichen Bewirtschaftung der Parkplätze in der Innenstadt mit Parkscheinen werden unnötige Parkplatzsuchverkehre zu kostenfreien citynahen Parkplätzen unterbunden und die Orientierung der Parkplatzsuchenden gefördert, so dass es auch zu weniger Fehlverhalten der Parkenden kommen wird.

 

Durch die zusätzliche monetäre Bewirtschaftung von 90 Parkplätzen wird die Anzahl dieser Parkplätz von 273 auf 363 erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 1/3 und wird voraussichtlich zu höheren Parkgebühreneinnahmen in einer Größenordnung von ca. 25.000 bis 30.000 € führen.


 

 

VI.         Ausblick

 

Für einen späteren Zeitpunkt ist es angedacht, in der Innenstadt eine Parkraumbewirtschaftungszone auszuweisen. Das würde bedeuten, ähnlich wie eine Halteverbotszone, ist ein Bereich mehrerer Straßen, in dem das Parken einheitlich mit Parkschein zugelassen ist, als Zone mit dem Zeichen Parkbewirtschaftungszone (314.1 und 314.2) ausgewiesen. Die Beschilderung an den einzelnen Parkplätzen kann dann entfallen. Leider ist die Ausweisung zurzeit noch nicht möglich, da dieses Zeichen in der 46. Änderung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar aufgenommen ist, aber noch keine Inkraftsetzung erfolgte und auch noch nicht terminiert ist. Auf Nachfrage beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr konnte auch nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die in Aussicht gestellte, mögliche vorzeitige Ausweisung einer Parkraumbewirtschaftungszone Rechtskraft hätte. Insofern wurde seitens der Tiefbauabteilung davon abgesehen, diese vor Aufnahme in die gültige StVO auszuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1        Mit Parkscheinautomaten bewirtschafteter Bereich

Anlage 2        Bestand der bewirtschafteten Parkplätze

Anlage 3        Parkplätze gemäß Parkraumbewirtschaftungskonzept

Anlage 4        Zusätzliche mit Parkscheinautomaten zu bewirtschaftende Bereiche