Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
23.000,00 € |
55500.787200 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, unter der Voraussetzung dass der Rat der Vorlage 2012 0133 zustimmt, den Neubau und die Rekultivierung der Wege im Flurbereinigungsbiet Burgdorf-Nord wie in der Vorlage 2012 0140 dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Das Flurbereinigungsverfahren Burgdorf-Nord wurde mit Beschluss vom 25.11.2002 vom Amt für Agrarstruktur eingeleitet. Betroffen von der Flurbereinigung sind die Gemarkungen Beinhorn, Heeßel, Burgdorf, Hülptingsen, Schillerslage, Sorgensen und Otze.
In der Gemarkung Otze ist nur ein städtisches Grundstück im Flurbereinigungsgebiet betroffen (Flurstück 332/3, Flur 7). Das Flurstück ist Teil des Verbindungsweges zwischen der Weststadt "Am Güterbahnhof" und Otze. Da dort keine weiteren Flurbereinigungsmaßnahmen vorgesehen sind und der Stadt Burgdorf in der Gemarkung Otze auch keine zusätzlichen Flächen übertragen werden sollen, halte ich es für entbehrlich, dass der Ortrat Otze die Vorlage 2012 0133 berät.
Nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes entstand mit dem Beschluss die "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Burgdorf-Nord, Region Hannover 206" mit ihrem Sitz in Burgdorf.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst rd. 780 ha. In der Anlage 1 ist die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes dargestellt. Anlass des Verfahrens waren die Planung und der Bau der Ortsumgehung Burgdorf (B 188 neu).
Der Einwirkungsbereich des Unternehmensträgers umfasst die gesamte Größe des Flurbereinigungsgebietes. Die Verfahrenskosten werden für den Einwirkungsbereich dem Unternehmensträger ganz, die Ausführungskosten teilweise auferlegt. Die Höhe der Ausführungskosten, die der Unternehmensträger im Einwirkungsbereich zu übernehmen hat, wird zum Zeitpunkt der Feststellung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz ermittelt und festgesetzt.
Für die von der Teilnehmergemeinschaft verursachten Kosten werden sowohl die Stadt Burgdorf als auch die Teilnehmer anteilig zur Zahlung von Eigenmitteln veranlagt.
2 Ziele
des Flurbereinigungsverfahrens
Ziel des Verfahrens soll es unter anderem sein:
- der Straßenbauverwaltung das zur Realisierung der Ortsumgehung Burgdorf benötigte Land einschließlich der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtzeitig auszuweisen,
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Teil von Eigentümern zu verteilen,
- die durch die Baumaßnahmen bedingten Zerschneidungsschäden durch Neuordnung der Flächen zu minimieren,
- die Verbesserung der Erschließungsverhältnisse bzw. eine Anpassung des Wirtschaftswegenetzes an die geänderten Bedingungen durch Neuerstellung, Aufhebung sowie Ausbau von Wirtschaftswegen durchzuführen,
- zersplitterten Grundbesitz zusammenzulegen.
3 Städtisches Wegenetz
Das städtische Wegenetz bleibt weitgehend wie bisher bestehen. Es werden lediglich zwei neue Wegeabschnitte gebaut sowie zwei Wegeabschnitte zurückgebaut. Die Gehölzstreifen gehören zukünftig zur Wegeparzelle dazu.
Südlich von Schillerslage ist der Neubau eines Weges in wassergebundener Bauweise vorgesehen (ca. 1.200 m² siehe Abbildung 1).
Neubau Weg in wassergebundener Bauweise
Abbildung 1: Wegeneubau südlich von Schillerslage
Südlich der B 188 neu werden ein zusätzliches Wegestück gebaut (ca. 1.200 m²) sowie zwei Wegeabschnitte zurückgebaut (siehe Abbildung 2).
Rückbau eines Grasweges Rückbau eines Schotterweges Neubau Weg in wassergebundener Bauweise
Abbildung 2: Wegebau und -rückbau südlich der B 188 neu
Die Kosten für den Neubau und Rekultivierung der vorgenannten Wege trägt die Straßenbauverwaltung.
Für die Wegebaumaßnahmen (Erneuerung von vorhandenen Wegen) im Flurbereinigungsgebiet, die von der Teilnehmergemeinschaft zu finanzieren sind, entstehen der Teilnehmergemeinschaft Kosten von rd. 416.000,00 €. Der Anteil der Stadt Burgdorf beträgt 25 %, so dass für den Wegebau rd. 104.000,00 € aufzuwenden sind. Folgende Wege mit Priorität 1 (siehe Anlage 2 und 3) sollen im Rahmen des Finanzierungsrahmens ausgebaut werden.
Flurbereinigung
Burgdorf-Nord Wegebau Teilnehmergemeinschaft |
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E.-Nr. |
Länge in m |
Maßnahme |
Priorität |
101 |
290 |
Ausbau
Schotter auf UB |
|
102 |
840 |
MSB
(Bit) auf Bit |
|
108.10 |
240 |
MSB
(Bit) auf DoB |
1 |
108.20 |
460 |
MSB
(Bit) auf Bit |
1 |
113 |
880 |
MSB
(Bit) auf Bit |
1 |
153 |
840 |
MSB
(Bit) auf Bit |
1 |
154 |
670 |
MSB
(DoB) auf DoB |
|
155 |
1530 |
MSB
(Bit) auf Bit |
bereits ausgebaut |
156.10 |
770 |
MSB
(DoB) auf DoB |
1 |
156.20 |
840 |
MSB
(DoB) auf DoB/UB |
1 |
157 |
340 |
MSB
(DoB) auf UB |
|
158 |
430 |
MSB
(DoB) auf UB |
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Summe |
8130 |
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|
Summe |
8130 |
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Erläuterungen: |
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UB |
Unbefestigter
Weg |
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MSB |
mittelschwere Befestigung |
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Bit |
Bituminöse
Decke |
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DoB |
Decke
ohne Bindemittel |
Für sonstige Maßnahmen, wie z.B. Pflanzungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen, hat die Stadt Burgdorf voraussichtlich anteilig ca. 37.000,00 € zu zahlen, so dass insgesamt für die Stadt Burgdorf mit Aufwendungen von ca. 141.000,00 € zu rechnen ist.
An das Amt für Landentwicklung wurden bereits 118.000,00 € überwiesen, so dass im Jahr 2013 noch ca. 23.000,00 € an das Amt für Landentwicklung zu zahlen sind. Über den Haushalt 2013 sind diese Gelder zur Verfügung zu stellen.
4 Weiterer Verfahrensverlauf
Die
vorläufige Besitzeinweisung ist geplant für den 15.09.2012.
Der Flurbereinigungsplan soll ca. Ende
2013 vorliegen.
Anschließend
erfolgt die Bearbeitung evtl.
eingehender Widersprüche und es gibt gegebenenfalls einen Nachtrag zum
Flurbereinigungsplan.
Die
Ausführungsanordnung/Umsetzung des Flurbereinigungsplanes ist für ca. Ende
2014, eher Anfang 2015, vorgesehen.
Anlage 1: Gebietskarte Flurbereinigung
Anlage 2 und
3: Wegebau der Teilnehmergemeinschaft