Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
1.
Der Ausschuss für Wirtschaft und
Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der
Vorlage an.
2.
Der Rat beschließt, den Aufwand
für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) / Abschnitte bei
den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Burgdorf
Feldstraße Beleuchtung Hannoversche Neustadt
(Anlage
1) bis
Gartenstraße
Mönkeburgstraße Beleuchtung Dorfstraße bis Lippoldstraße
Ostlandring Beleuchtung
Ehlershausen
Edental Beleuchtung
(Bereich
Ramlinger Straße bis Weidendamm)
Zur eindeutigen Benennung der Anlage „Feldstraße“ ist ein Lageplan beigefügt (Anlage 1).
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten August/Oktober 2009 ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen bzw. auf die im August/Oktober 2009 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 25.500,00 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 11.000,00 €.
Es fallen zu Lasten der Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert wurden, wurde je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt. Mit dieser Vorlage ist die o.g. Maßnahme abgeschlossen.
(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496,
2009 0564, 2009 0642, 2010 0698, 2010 0740 bzw. 0740/1, 2010 0775, 2010 0835,
2011 0869, 2011 0910 und 2011 0072)