Betreff
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagessstätten der Stadt Burgdorf
Vorlage
2012 0120
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. April 2012 in Kraft.

 

Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Betreuungszeit für die Krippengruppe sowie eine Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Otze wurde auf der Grundlage eines Antrages der Gruppe SPD/Bündnis 90/Grüne durch Beschluss des Rates zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2012 zum 01.04.2012 um 30 Minuten erweitert. Die Betreuungszeit endet nunmehr um 15.30 Uhr.

 

Von daher ist es erforderlich, die Gebührenstaffelung zum gleichen Zeitpunkt, also rückwirkend, entsprechend anzupassen. Dazu wird in der Gebührenstaffelung für die Kindergärten und Horte sowie für die Krippen eine Gebührenvariante für eine 7,5-stündige Betreuung neu eingefügt. Dabei wurde 1/3 der Differenz zwischen den bisherigen Betreuungsstufen B und E zugrunde gelegt.

 

Die betroffenen Eltern wurden darüber informiert, dass aufgrund der erweiterten Betreuungszeit eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist. Der voraussichtliche Mehrbetrag wurde benannt. Weiter wurden die Eltern davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gebühren erst nach einer entsprechenden Satzungsänderung erhoben werden.

 

Der Entwurf für eine Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt.