Betreff
Städtebaulicher Rahmenplan sowie Kosten- und Finanzierungsübersicht - Fortschreibung
Vorlage
BV 2023 0466/1
Aktenzeichen
61.014-2022/000898
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

X ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans „Innenstadt Burgdorf“ einschließlich der fortgeschriebenen Kosten- und Finanzierungsübersicht (in der Fassung vom 15.07.2025) mit einer Reduktion des Kostenrahmens von 13.058.000 Euro auf 8.247.000 Euro wird als Planungsinstrument für die Erreichung der städtebaulichen Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ beschlossen.       

 


 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Städtebauliche Rahmenplan zur Sanierung der Burgdorfer Innenstadt wurde vom Rat der Stadt im April 2023 beschlossen (BV 2023 0466). In ihm werden, in mehrere Themenbereiche gegliedert, die Ziele der Innenstadtsanierung im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ benannt und der konzeptuelle Rahmen für die Sanierung geschaffen. 

Der Rahmenplan ist ein dynamisches Instrument, dessen regelmäßige Fortschreibung es erlaubt, auf die Entwicklungen und Herausforderungen im Sanierungsgebiet zu reagieren. Die grundsätzlichen Zielsetzungen der Sanierung bleiben dabei erhalten. Die regelmäßige Fortschreibung ist gängige Praxis und wird auch vom Gesetzgeber eingefordert. Zwei Jahre nach dem Beschluss wird nun der Rahmenplan zur Innenstadtsanierung ein erstes Mal fortgeschrieben.

Ziel der ersten Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans im Jahr 2025 ist es, den Maßnahmenkatalog sowie die damit in Zusammenhang stehende Kosten- und Finanzierungsübersicht den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Hierbei kommt es im Vergleich zum ursprünglichen Rahmenplan zu einer Reduktion des Kostenrahmens. Weiterhin werden teilweise Mittel innerhalb des Maßnahmenkatalogs umverteilt. Einzelne Schwerpunkte der Sanierung werden konkretisiert und Sanierungsziele geschärft.

Anlass der ersten Fortschreibung des Rahmenplans

Im Zuge der Aufnahme des Sanierungsgebiets in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ wurde basierend auf der Vorbereitenden Untersuchung (2022) eine erste Zusammenstellung an Maßnahmen sowie ein vorläufiger Kostenrahmen von rund 8,24 Mio. € beim Fördermittelgeber eingereicht (BV 2021 1588/1) und einige Zeit später von diesem auch bewilligt.

Eine Vorbereitende Untersuchung reicht jedoch als konzeptionelle Grundlage nicht für den Sanierungsprozess aus, weil hier schwerpunktmäßig die Problemlage dargestellt wird, welche eine Aufnahme des Gebietes in die Städtebauförderung rechtfertigt. Ein städtebaulicher Rahmenplan untersucht das Gebiet vertieft und beinhaltet vor allem strategische Ziele sowie einen differenzierten Maßnahmenkatalog, der auf den erarbeiteten Entwicklungszielen fußt. Der Rahmenplan ist für die Durchführung der Sanierung ein unerlässliches Instrument und handlungsleitend.

Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans 2023 wurden bei einzelnen Maßnahmen neue Planungsstände und aktualisierte Kostenermittlungen einbezogen. Es kam zur Ausdifferenzierung und auch zur Neuaufnahme von Projekten in den Katalog der Maßnahmen, die im Rahmen der Sanierung umgesetzt und anteilig über die Städtebauförderung finanziert werden sollten. Infolgedessen wurde der Kostenrahmen auf insgesamt rund 13 Mio. Euro erhöht, vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossen und mit der Programmanmeldung im Frühjahr 2023 beim Fördermittelgeber eingereicht (BV 2023 0466).

Anfang des Jahres 2025 hat der Fördermittelgeber der Erhöhung des Kostenrahmens auf 13 Mio. € eine Absage erteilt. Hierbei wurde deutlich, dass die Versagung der Erhöhung nicht inhaltlich begründet wurde, sondern der bundesweit hohen Inanspruchnahme des Fördertopfes der Städtebauförderung geschuldet ist. Daher war eine Erhöhung des Kostenrahmens nicht möglich. Die inhaltlich im Rahmenplan getroffenen Aussagen werden vom Fördermittelgeber jedoch begrüßt und eine Umsetzung der dort dargestellten Sanierungsziele eingefordert.

Hieraus resultiert nun die Aufgabe, im Zuge einer Fortschreibung die im Rahmenplan 2023 aufgeführten Maßnahmen so zu priorisieren, dass es zu einer Reduktion des Kostenrahmens von 13 Mio. € auf die ursprünglichen 8,24 Mio. € kommt. Dabei müssen aber die Zielsetzungen, die im Rahmenplan formuliert wurden, weiter durch die verbleibenden Maßnahmen bedient werden.

Bis zur Fortschreibung des Rahmenplans und der Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gilt der aktuell bewilligte Kostenrahmen und die Kosten- und Finanzierungsübersicht mit den dort gelisteten Maßnahmen vom 25.08.22 mit 8,24 Mio. € (Stand Vorbereitende Untersuchung).

Die Fortschreibung des Rahmenplanes soll auch genutzt werden, um einzelne Sanierungsziele aufgrund der aus der Sanierungspraxis gewonnenen, praktischen Erfahrungen zu konkretisieren – so z. B. die bauliche Gestaltung von Werbeanlagen – um für alle Beteiligten Planungssicherheit und einen einheitlichen Maßstab zur Bewilligung von Vorhaben im Sanierungsgebiet zu schaffen.

Zu guter Letzt gibt die Fortschreibung des Rahmenplans auch eine Übersicht über bisher im Zuge der Sanierung umgesetzte Maßnahmen und zeigt auf, welche Maßnahmen als nächstes in Vorbereitung sind.

Rahmensetzungen seitens des Fördermittelgebers

Bei der Fortschreibung des Rahmenplans und der Reduzierung des Kostenrahmens durch eine Priorisierung von Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, dass die im Rahmenplan formulierten strategischen Sanierungsziele weiterhin durch die unterschiedlichen Maßnahmen bedient werden. Wenngleich nicht jede Maßnahme alle Sanierungsziele gleichermaßen befördert, sind Maßnahmen, die mehrere Sanierungsziele ansprechen, für die Entwicklung des Sanierungsgebiets meistens zuträglicher. Manche Sanierungsziele werden insgesamt von weniger Maßnahmen bedient. Hier ist darauf zu achten, dass diese Sanierungsziele durch die Streichung von Maßnahmen nicht ausgehöhlt werden.

In der Städtebauförderung gilt das Gesamtmaßnahmenprinzip. Alle Maßnahmen, die im Laufe des Sanierungsprozesses umgesetzt werden, tragen in ihrer Vielfalt zur Erreichung der Sanierungsziele bei. Eine Anhäufung von Fördermitteln auf wenigen Leuchtturmprojekten ist daher nicht gewünscht, wenngleich es natürlich umfänglichere und kleinere Maßnahmen geben kann.

Seitens des Amts für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) wurde weiterhin die Anforderung formuliert, alle Maßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2023 zwar gelistet, aber noch ohne Förderbetrag dargestellt wurden, ersatzlos zu streichen. Angesichts der Notwendigkeit der Kostenreduzierung wurde seitens des ArL keine Möglichkeit mehr gesehen, diese Maßnahmen noch mit einem Förderbetrag auszustatten. Dies betrifft beispielsweise die bauliche Sanierung der Rathäuser II und III oder Maßnahmen zur baulichen Umnutzung der ehem. IGS. Die Streichung dieser Maßnahmen aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht bedeutet, dass sie nicht anteilig über Städtebauförderungsmittel finanziert werden können. Ihre grundsätzliche Umsetzung wird dadurch natürlich nicht infrage gestellt.

Priorisierung von Maßnahmen

Um die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht gelisteten Maßnahmen zu priorisieren, wurden sie zunächst verwaltungsintern von den unterschiedlichen Fachabteilung Stadtplanung, Tiefbau, Gebäudewirtschaft/Hochbau sowie Wirtschaftsförderung bewertet. Hierbei spielten folgende Kriterien eine Rolle:

·         Beitrag der Maßnahme zur Erreichung der Sanierungsziele

·         Fachliche Einordnung der Bedeutsamkeit der Maßnahme im Vergleich zu den anderen gelisteten Maßnahmen in der Innenstadt

·         Kostenansatz der Maßnahme & Definition einer sinnvollen Förderhöhe

·         Dringlichkeit der Maßnahme

·         Restriktive Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten, die die Umsetzung der Maßnahme erschweren oder verzögern

·         Möglicher Umsetzungszeitpunkt

·         Zeitliche Kopplung / Abhängigkeit zu anderen Maßnahmen

·         Bereits erfolgte Listung einer Maßnahme mit den zu erwartenden Fördereinnahmen im Doppelhaushalt oder in der Investitionsplanung

·         Bestehende politisch definierte Prioritäten (z.B. über Beschlüsse oder durchgeführte Beteiligungsformate)

·         Ausreichende Bedienung aller Sanierungsziele durch den priorisierten Maßnahmenkanon

Nach der ersten fachspezifischen Bewertung wurden alle Maßnahmen übergreifend in der Zusammenschau in die gesamtstädtischen Aufgaben und Projekte eingeordnet, bewertet und hierdurch priorisiert (Steuerungskreis / Controlling). Maßnahmen wurden identifiziert, die gestrichen werden könnten.

Durch die verwaltungsinterne Priorisierung wurde der Kostenrahmen von 13 Mio. € auf die Zielzahl von 8,24 Mio. € gesenkt.

Weiteres Vorgehen

Der verwaltungsintern erarbeitete Entwurf der priorisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht dient als Grundlage für die politische Diskussion und Entscheidungsfindung. Die Ergänzungsvorlage BV 2023 0466/1 wird im Juni 2025 zur Vorberatung in den A-USB gegeben.

 

Nach Präsentation der erarbeiteten Maßnahmenpriorisierung im A-USB am 16. Juni 2025 können eventuelle Änderungswünsche seitens einzelner Fraktionen nicht unmittelbar eingearbeitet werden, sondern müssten zwischen den Fraktionen vorabgestimmt und dann dem Team Sanierung übermittelt werden. Sollten sich dadurch noch Änderungen an der Priorisierung nebst Kosten- und Finanzierungsplanung sowie an der Zeitplanung ergeben, wären diese über die Beratungsrunde nach den Sommerferien (Ratssitzung September 2025) abzustimmen.

Der Beschluss erfolgt in der Beratungsrunde nach den Sommerferien, wenn die ausgearbeitete Fortschreibung von Rahmenplan und Kosten- und Finanzierungsübersicht vorliegen.

Im Falle eines positiven Ratsbeschlusses wird die Fortschreibung des Rahmenplans nebst fortgeschriebener Kosten- und Finanzierungsübersicht zusammen mit der Programmanmeldung für das Jahr 2026 (im Okt. 2025) beim Fördermittelgeber zur Bewilligung eingereicht. Diese Frist ist einzuhalten, daher ist ein Ratsbeschluss im September 2025 zwingend erforderlich.

Anlage: Präsentation

Die anliegende Präsentation stellt dar, wie die Priorisierung und Reduzierung des Kostenrahmens verwaltungsintern in enger Abstimmung zwischen den Fachabteilungen vorgenommen wurde. Es wird gezeigt, welche Maßnahmen aus dem Katalog der geförderten Maßnahmen herausgenommen wurden und für welche Maßnahmen der Förderansatz reduziert werden musste. In Einzelfällen wurde der Förderbetrag auch erhöht. Dies betrifft bereits umgesetzte Maßnahmen wie die Schulstraße (Ausschöpfung der maximalen Förderung von 90 % bereits entstandener Kosten) oder Maßnahmen, für die eine zeitnahe Umsetzung absehbar ist und ein erster Kostenansatz vorliegt (z.B. Platz Am Brandende).


(Pollehn)