Betreff
55. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze - dörfliche Entwicklungsflächen) - Feststellung -
Bezugsvorlage: 2011 0050
Vorlage
2012 0113
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-    der in der Zeit vom 31.05.2011 bis 16.06.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-    der mit Schreiben vom 24.05.2011 bis zum 27.06.2011 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-    der in der Zeit vom 07.02.2012 bis 07.03.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie

-    der mit Schreiben vom 02.02.2012 bis zum 07.03.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

und beschließt die in der Begründung, Teil 4, Kapitel 13, beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 55. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom 10.10.2011.

 

Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung beizufügen

-    die Begründung in der Fassung vom 22.03.2012 sowie

-    die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im Kapitel 15 der Begründung wiedergegeben ist.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2011 0050 hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2012 beschlossen, für die 55. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze – dörfliche Entwicklungsflächen) die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 07.02.2012 bis 07.03.2012.

 

Die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 02.02.2012. Damit wurde für die Zeit bis zum 07.03.2012 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht.

 

Die im Rahmen dieser Verfahrensschritte abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht.

 

Die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in die Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Teil 4 aufgenommen worden. Die gegenüber der Entwurfsfassung vom 10.10.2011 veränderten Textteile in den Teilen 1, 2 und 3 sowie im Kapitel 15 der Begründung sind grau hinterlegt.

 

Die 55. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. In die Begründung wurde die gemäß § 6 (5) BauGB erforderliche zusammenfassende Erklärung im Kapitel 15 neu aufgenommen.

Nach Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB kann nun der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

55. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in der Fassung vom 22.03.2012