Bezugsvorlage: 2011 0050
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit
vom 31.05.2011 bis 16.06.2011 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
- der mit Schreiben vom 24.05.2011 bis zum 27.06.2011
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom
07.02.2012 bis 07.03.2012 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
- der mit Schreiben
vom 02.02.2012 bis zum 07.03.2012 durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
und beschließt die in der Begründung, Teil 4,
Kapitel 13, beschriebenen Abwägungsvorgänge.
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse
der Umweltprüfung die 55. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des
Planteils vom 10.10.2011.
Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung beizufügen
- die Begründung in
der Fassung vom 22.03.2012 sowie
- die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5)
BauGB, die im Kapitel 15 der Begründung wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2011 0050 hatte
der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2012 beschlossen, für die 55.
Änderung des Flächennutzungsplans (Otze – dörfliche Entwicklungsflächen) die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3
Abs. 2 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 07.02.2012 bis 07.03.2012.
Die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs.
2 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 02.02.2012. Damit wurde für die Zeit bis
zum 07.03.2012 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht.
Die im Rahmen dieser Verfahrensschritte
abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich
gemacht.
Die Stellungnahmen und die
Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in die Begründung
zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Teil 4 aufgenommen
worden. Die gegenüber der Entwurfsfassung vom 10.10.2011 veränderten Textteile
in den Teilen 1, 2 und 3 sowie im Kapitel 15 der Begründung sind grau
hinterlegt.
Die 55. Änderung
des Flächennutzungsplans wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. In die
Begründung wurde die gemäß § 6 (5) BauGB erforderliche zusammenfassende
Erklärung im Kapitel 15 neu aufgenommen.
Nach
Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB kann nun der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Hierüber ist
zu entscheiden.
Anlagen:
55. Änderung des Flächennutzungsplans
mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in
der Fassung vom 22.03.2012