Betreff
Widmung Dachtmisser Weg
Vorlage
BV 2025 1000
Aktenzeichen
66.014.003-2017/000004
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Straße „Dachtmisser Weg“ soll wie in Anlage 1 dargestellt gemäß §6 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.       


Sachverhalt und Begründung:

Die Straße „Dachtmisser Weg“ (Gemarkung Sorgensen, Flur 1, Flurstück 297, Grundbuchblatt 269, ca. 2.600 m²) soll teilweise gemäß § 6 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die zu widmende Teilfläche ist dem Plan in Anlage 1 zu entnehmen.

Die Widmung ist ein Verwaltungsakt, durch den der Gebrauch der Straße jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet ist (§ 14 Abs. 1 Satz 1 NStrG, Gemeingebrauch).

Die Widmung soll in der Nutzung nicht beschränkt werden. Der Lageplan der zu widmenden Fläche ist in der Anlage 1 beigefügt.

Mit dem förmlichen Widmungsbeschluss soll nunmehr die Eigenschaft als öffentliche Straße erklärt werden.

Die Stadt ist Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung nach § 6 Abs. 2 NStrG sind somit erfüllt.

 


(Pollehn)