Betreff
Nachbesetzung Stelle der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
BV 2025 0998
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

EG 11 TVöD

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird mit einem Stellenumfang von 39 Wochenstunden zum 01.01.2026 nachbesetzt.

Neben der Gleichstellungsarbeit wird dabei als weitere Aufgabe die Geschäftsführung des Präventionsrates auf der Stelle verortet.


Sachverhalt und Begründung:

Gemäß § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, eine hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu beschäftigen.

Aktuell ist die im Stellenplan zur Verfügung stehende 1,0 Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit 33 Wochenstunden besetzt. Neben der Gleichstellungsarbeit mit einem Zeitanteil von 26,75 Stunden wurden der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Pape, 6,25 Wochenstunden für die Lenkung des Bündnisses für Familien zur Verfügung stellt.

Frau Pape wird zum 31.12.2025 aus Altersgründen aus dem Dienst bei der Stadt Burgdorf ausscheiden. Im Zuge der Nachbesetzung ist zu entscheiden, mit welchem Stundenumfang die Stelle ausgeschrieben werden soll. Weiter ist darüber zu beraten, ob und ggf. welche zusätzlichen Aufgabenfelder künftig auf der Stelle wahrgenommen werden sollen. Zudem ist die Fragestellung der Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten zu beleuchten.

Zusätzliche Aufgabenfelder:

A Bündnis für Familien

Das Bündnis für Familien sollte von der Gleichstellungsbeauftragten aufgebaut werden mit dem Ziel, eine Infrastruktur für Familien zu schaffen. Ein weiteres Ziel war die Einrichtung eines Familienservicebüros, das u. a. Hilfestellungen für Familien leistet. Das Familienservicebüro ist seit 2020 fester Bestandteil der Verwaltung der Stadt Burgdorf und mit zwei Teilzeitkräften besetzt. Ein weiteres Ziel war die Implementierung einer Babybegrüßung, die bereits 2013 eingeführt wurde. Von 2013 bis 2015 wurde das Netzwerk der Frühen Hilfen aufgebaut. Eine gesetzliche Aufgabe, für die dauerhaft eine Teilzeitstelle in der Verwaltung zur Verfügung steht.

Frau Pape hat in der Anlage 1 die wesentlichen Ziele und Meilensteine des Bündnisses für Familien zusammengefasst. Frau Pape empfiehlt, die Bündniskoordination im Familienservicebüro oder bei der Koordinatorin der Frühen Hilfen anzusiedeln. Auf diesen Stellen liegt die notwendige Fachkompetenz und aufgrund der bereits vorliegenden Netzwerkarbeit können weiterhin Synergien gezogen werden. Dieser Vorschlag wird verwaltungsseitig mitgetragen.

B Präventionsrat

In den letzten zwei Wahlperioden konnte der Präventionsrat trotz mehrmaliger Bemühungen seitens Politik und Verwaltung nicht wieder besetzt werden. In Gesprächen mit der Polizeiinspektion (PI) Burgdorf arbeitet die Verwaltung zurzeit daran, den Präventionsrat wieder einzurichten. Sowohl der Leiter der PI Burgdorf als auch die für Prävention zuständige Sachbearbeiterin in der PI stehen für eine aktive Mitarbeit in einem Präventionsrat zur Verfügung. Um die Arbeit eines Präventionsrates erfolgreich wieder installieren zu können, ist es erforderlich, eine Regelung zur Geschäftsführung mit einem festen Stundenanteil zu treffen. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Geschäftsführung des Präventionsrates künftig als weitere Aufgabe bei der Gleichstellungsbeauftragten anzusiedeln.

Stundenumfang:

In der Anlage 2 zu dieser Vorlage sind die Aufgabenfelder der Gleichstellungsarbeit mit ihren regelmäßig erforderlichen Zeitanteilen von Frau Pape dargestellt.

Es ist richtig, dass es der Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Stunden nicht möglich ist, alle Einstellungsverfahren zu begleiten. Bei aus Sicht der Gleichstellung wesentlichen Verfahren wird die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten sichergestellt.

Mit Neubesetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist neben den einzelnen Aufgaben der Aufbau des notwendigen Netzwerkes durch die Stelleninhaberin voranzutreiben. Auch mit der geplanten Neueinrichtung des Präventionsrates sind im Rahmen der Geschäftsführung weitere Wochenstunden notwendig. In Wunstorf z. B. sind der Gleichstellungsbeauftragten 12 Wochenstunden für die Geschäftsführung eines Integrationsbeirats zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Stelle mit 39 Wochenstunden auszuschreiben.

Die jährlichen Personalkosten für eine 1,0 Stelle EG 11 Stufe 3 TVöD betragen rd. 82.000 €. Für das Jahr 2024 hat das Land zum Ausgleich für die Beschäftigung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten rd. 22.000 € erstattet.

Vertretung:

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 NKomVG kann der Verwaltungsausschuss eine ständige Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten hauptberuflich bestellen. Ist eine ständige Stellvertretung nicht bestellt, so soll der Verwaltungsausschuss eine andere Beschäftigte mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen, wenn die Gleichstellungsbeauftragte voraussichtlich länger als sechs Wochen an der Ausübung ihres Amtes verhindert ist.

Bereits seit einigen Jahren steht im Stellenplan eine 0,5 Stelle der Entgeltgruppe 5 TVöD zur Verfügung. Die Stelle wurde seinerzeit geschaffen, um die Gleichstellungsbeauftragte bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Dabei war davon ausgegangen worden, dass die Gleichstellungsbeauftragte den Vorsitz im Präventionsrat übernimmt. Zu dieser Aufgabenübertragung kam es nicht und so wurde bis heute die 0,5 Stelle auch nicht besetzt.

Regionsweit gibt es unterschiedliche Regelungen zur Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten. Dort, wo ständige Stellvertretungen installiert sind, erfolgt die Eingruppierung in der Regel zwischen Entgeltgruppe 9 c bis 11 TVöD. Der Umfang bewegt sich zwischen 5 und 19,5 Wochenstunden. Festzustellen ist, dass je größer die Kommune ist, umso eher wird eine ständige Vertretung installiert, je kleiner die Kommune, umso eher wird im Bedarfsfall eine Abwesenheitsvertretung bestellt.

Die jetzige Gleichstellungsbeauftragte spricht sich für die Einrichtung einer ständigen Vertretung aus (siehe Anlage 2). Es wird vorgeschlagen, in Abstimmung mit der künftigen Gleichstellungsbeauftragten an einer Vertretungsregelung zu arbeiten.

Zum weiteren Verfahren:

Nach Beschlussfassung des Rates zum Umfang der Gleichstellungsarbeit wird die Verwaltung die Stelle zeitnah ausschreiben (Ausschreibungszeitraum Juni/Juli 2025). Die Bewerbungsgespräche sollen im August 2025 geführt werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten eine Vorauswahl trifft und sich anschließend bis zu drei Bewerberinnen im Verwaltungsausschuss am 09.09.2025 vorstellen. In der Sitzung des Rates am 11.09.2025 kann sich dann die favorisierte Bewerberin im Rahmen ihrer Berufung vorstellen.

Soweit die Fraktionen eine Vorstellungsrunde wünschen, könnte diese Anfang September terminiert werden.


(Pollehn)