Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Parkgebühren
In den vergangenen Jahren sind im Haushalt
der Stadt Burgdorf Parkgebührenerträge mit einem Ansatz i.H.v. 220.000 €
hinterlegt worden. Die Gebühren können mit Bargeld (Münzen), NFC Kartenzahlung
oder per App auf dem Smartphone beglichen werden.
Im Folgenden werden die Haushaltsansätze und
die Einnahmen der Parkgebühren aus den Jahren 2023 und 2024, inkl. prozentualer
Abweichungen, gegenübergestellt:
|
2023 |
2024 |
Ansatz
gem. Haushaltsplan |
220.000,00€ |
220.000,00€ |
Parkgebühren
pro Jahr |
235.396,59€ |
204.270,41€ |
prozentuale
Abweichung |
+7,00% |
-7,15% |
Von den insgesamt 22 Parkscheinautomaten im
Stadtgebiet Burgdorf waren im Jahr 2024 vier über einen längeren Zeitraum außer
Betrieb.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs
obliegt dem Außendienst der Abteilung Ordnung. Neben diesen Tätigkeiten werden
auch die Erhebungen von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Überwachung von
Ausnahmegenehmigungen nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz, Erfassung
nicht zugelassener im öffentlichen Straßenraum abgestellter Fahrzeuge oder
Überwachung der Straßenreinigungspflicht) sowie örtliche Ermittlungen in
eigener Zuständigkeit und im Auftrag anderer Abteilungen (z.B. illegale
Müllentsorgung) wahrgenommen. Hierfür stehen der Ordnungsabteilung 3,5
Vollzeitäquivalente zur Verfügung sowie 1 Stelle im Innendienst als
„Backoffice“.
Der überwiegende Anteil stellt die
Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) unter Einsatz von vier
mobilen Endgeräten im gesamten Gebiet der Stadt Burgdorf dar. Bei Parkverstößen
werden Verwarngelder bzw. Bußgelder festgesetzt. Der Haushalt sieht hierfür
einen Ansatz i.H.v. 180.000,- € vor.
Verwarngelder
Im Folgenden werden die Haushaltsansätze und
die Erträge aus Verwarnungsgeldern aus den Jahren 2023 und 2024, inkl.
prozentualer Abweichungen, gegenübergestellt:
|
2023 |
2024 |
Ansatz
gem. Haushaltsplan |
180.000,00€ |
180.000,00€ |
Erträge
aus Verwarngeldern |
138.625,00€ |
120.115,00€ |
prozentuale
Abweichung |
-22,99% |
-33,27% |
Anzahl
der Verwarnungen |
6377 |
5588 |
Ø
Verwarnungen pro Arbeitstag |
25,41 |
22,35 |
Der Rückgang der Erträge durch Verwarngelder ist mit unvorhergesehenen Personalausfällen zu begründen. Darüber hinaus steigt die Anzahl der Nutzer vom Handyparken jedes Jahr an, sodass weniger Verwarnungen erteilt werden.
Beleidigungen
und Drohungen von Bürgern gegenüber dem Außendienst der Abteilung Ordnung
Seit dem Jahr 2020 haben die Mitarbeitenden
des Außendienstes der Abteilung Ordnung eine Dokumentation der verbalen und
nonverbalen Drohungen vorgenommen.
In den vergangenen beiden Jahren sind wieder Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber unseren Mitarbeitenden festzustellen. Es gab einige Vorfälle, bei denen Bürgerinnen und Bürger handgreiflich wurden und eine Mitarbeiterin bespuckt wurde. Diese Vorfälle werden weiterhin konsequent zur Anzeige gebracht.
(Pollehn)