Betreff
Überwachung des ruhenden Verkehrs; Entwicklung der Parkgebühren und Verwarngelder in den Jahren 2023 und 2024
Vorlage
M 2025 0985
Aktenzeichen
32.088.000
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


Parkgebühren

 

In den vergangenen Jahren sind im Haushalt der Stadt Burgdorf Parkgebührenerträge mit einem Ansatz i.H.v. 220.000 € hinterlegt worden. Die Gebühren können mit Bargeld (Münzen), NFC Kartenzahlung oder per App auf dem Smartphone beglichen werden.

 

Im Folgenden werden die Haushaltsansätze und die Einnahmen der Parkgebühren aus den Jahren 2023 und 2024, inkl. prozentualer Abweichungen, gegenübergestellt:

2023

2024

Ansatz gem. Haushaltsplan

220.000,00€

220.000,00€

Parkgebühren pro Jahr

235.396,59€

204.270,41€

prozentuale Abweichung

+7,00%

-7,15%

Von den insgesamt 22 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Burgdorf waren im Jahr 2024 vier über einen längeren Zeitraum außer Betrieb.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Außendienst der Abteilung Ordnung. Neben diesen Tätigkeiten werden auch die Erhebungen von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Überwachung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz, Erfassung nicht zugelassener im öffentlichen Straßenraum abgestellter Fahrzeuge oder Überwachung der Straßenreinigungspflicht) sowie örtliche Ermittlungen in eigener Zuständigkeit und im Auftrag anderer Abteilungen (z.B. illegale Müllentsorgung) wahrgenommen. Hierfür stehen der Ordnungsabteilung 3,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung sowie 1 Stelle im Innendienst als „Backoffice“.

Der überwiegende Anteil stellt die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) unter Einsatz von vier mobilen Endgeräten im gesamten Gebiet der Stadt Burgdorf dar. Bei Parkverstößen werden Verwarngelder bzw. Bußgelder festgesetzt. Der Haushalt sieht hierfür einen Ansatz i.H.v. 180.000,- € vor.

Verwarngelder

Im Folgenden werden die Haushaltsansätze und die Erträge aus Verwarnungsgeldern aus den Jahren 2023 und 2024, inkl. prozentualer Abweichungen, gegenübergestellt:

 

2023

2024

Ansatz gem. Haushaltsplan

180.000,00€

180.000,00€

Erträge aus Verwarngeldern

138.625,00€

120.115,00€

prozentuale Abweichung

-22,99%

-33,27%

Anzahl der Verwarnungen

6377

5588

Ø Verwarnungen pro Arbeitstag

25,41

22,35

Der Rückgang der Erträge durch Verwarngelder ist mit unvorhergesehenen Personalausfällen zu begründen. Darüber hinaus steigt die Anzahl der Nutzer vom Handyparken jedes Jahr an, sodass weniger Verwarnungen erteilt werden.

Beleidigungen und Drohungen von Bürgern gegenüber dem Außendienst der Abteilung Ordnung

Seit dem Jahr 2020 haben die Mitarbeitenden des Außendienstes der Abteilung Ordnung eine Dokumentation der verbalen und nonverbalen Drohungen vorgenommen.

In den vergangenen beiden Jahren sind wieder Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber unseren Mitarbeitenden festzustellen. Es gab einige Vorfälle, bei denen Bürgerinnen und Bürger handgreiflich wurden und eine Mitarbeiterin bespuckt wurde. Diese Vorfälle werden weiterhin konsequent zur Anzeige gebracht.


(Pollehn)