Beschlussvorschlag:
Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2025/2026 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Auf die Ursprungsvorlage BV 2024 0881/1 wird Bezug genommen. Die in der Vorlage enthaltenen Stellenplanempfehlungen sind zu ergänzen bzw. zu ändern.
I Änderung im
Stellenumfang - Beamtenstellen
Lfd.-Nr. I.02 Personal Stadtoberinspektorin /
Stadtamtsfrau
Die Stellenbewertung für die beiden Teilzeitstellen befindet sich gegenwärtig in der Bearbeitung. Das Bewertungsergebnis wird bis zur Ratssitzung am 12.12.2024 nicht vorliegen. Da Beamte nur befördert werden können, wenn im Stellenplan eine entsprechende Stelle vorhanden ist, wird empfohlen zwei A 11 Stellen zu hinterlegen. Die Beförderung wird in Abhängigkeit des Bewertungsergebnisses stehen.
Sollten keine Stellen der entsprechenden Wertigkeit hinterlegt werden, wäre –vorausgesetzt die beiden Stellen werden über den Nachtragsstellenplan 2026 geändert - eine Beförderung frühestens im Verlauf des Jahres 2026 möglich.
Für den Stellenplan 2025 wird empfohlen, die Besoldungsgruppe der vorhandenen Beamtenstellen von A 10 auf A 11 anzuheben. Sollten die Stellen mit A 10 bewertet werden, sind die beiden Stellen über den Nachtragsstellenplan 2026 von A 11 auf A 10 herabzusetzen.
II Änderungen im Stellenumfang – Beschäftigtenstellen Kita /
Schule / Jugendhilfe
Lfd.-Nr. II.08 – Gebäudewirtschaft – Hausmeister RBG – EG7
Die Berechnung des ggf. erforderlichen zusätzlichen Stellenbedarfs war zum Zeitpunkt der Erstellung der Ursprungsvorlage noch nicht abgeschlossen. In die Berechnung sind die gegenwärtigen Erfahrungen, die sich insbesondere auf den Bedarf der Hausmeisterdienste am Wochenende beziehen, eingeflossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die vorhandenen Stellenanteile auskömmlich sind. Es ist keine zusätzliche Stelle einzustellen.
Lfd.-Nr. II.11 – Jugendhilfe – Erzieher*in – S8a
Laut Kinderschutzkonzept dürfen pädagogische Fachkräfte nicht mehr mit Kindern alleine arbeiten. Dies gilt insbesondere auch für die Arbeit mit Kindern in der Sozialen Gruppe „Die Wölfe“. In der Folge bedeutet dies, wenn eine der beiden vorhandenen Fachkräfte krankheitsbedingt und/oder urlaubsbedingt ihren Dienst nicht antreten kann, dass „Die Wölfe“ an diesen Tagen nicht geöffnet werden können.
Verlässlichkeit und klare Strukturen sind aber für die dort zu betreuenden Kinder in ihrer Entwicklung elementar. Ein Ausfall der Gruppe, und hier reicht meist schon nur ein Tag, wirft die Kinder in ihrer Entwicklung zurück und die bislang erreichten Ziele durch die pädagogische Ansprache an Kinder muss von Neuem begonnen werden.
Aus diesem Grund ist es fachlich und pädagogisch notwendig für die Soziale Gruppe „Die Wölfe“, eine Springerstelle zu etablieren.
Für den Stellenplan 2025 wird empfohlen, eine Stelle der Entgeltgruppe S8a TVöD-SuE einzustellen. Die Stellenbesetzung erfolgt in Abhängigkeit des Bedarfs.
III Änderungen im Stellenumfang – Beschäftigtenstellen
Einrichtungen / Verwaltung
Lfd.-Nr. III.11 -
Gebäudewirtschaft – Ingenieur/in (Energiemanagement) – EG 11
Die Gruppe
SPD-B‘90/Die Grünen hat mit ihrem Haushaltsbegleitantrag vom 27.11.2022
angeregt, eine Stelle für das kommunale Energiemanagement zu berücksichtigen.
Zur Begründung führt die Gruppe SPD-B‘90/Die Grünen folgendes aus:
„Es sind erhebliche Anstrengungen für das
Erreichen der Klimaschutzziele notwendig. Über die Fördermittel aus der
Kommunalrichtlinie werden bis 70% der Personalkosten und erhebliche Sachkosten
gefördert. Ggf. können Überschneidungen mit den Aufgaben zur Umsetzung des
Klimaschutzantrags gefunden werden.“
Aus der Fördermittelrichtlinie war zu entnehmen, dass finanzschwache Kommunen 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten können. Die Stelle wurde über den Stellenplan 2023 zur Verfügung gestellt.
Rund 1,5 Jahre nach
Antragstellung hat der Fördermittelgeber mitgeteilt, dass die Stelle der/des
Energiemanagers*in nur befristet für die Dauer von 3 Jahren besetzt werden
darf. Das Einstellen einer unbefristeten Planstelle sei förderschädlich. Die
Einstellung dient lediglich der Implementierung des Energiemanagements. In
seiner Entscheidung beruft sich der Fördermittelgeber auf die Grundsätze der
Bundeshaushaltsordnung und dem darin verankerten Subsidiaritätsprinzip. Eine
auf Dauer angelegte Stelle suggeriert, dass die erforderlichen Haushaltsmittel
durch die Kommune bereitgestellt werden können und eine Förderung seitens des
Bundes nicht erforderlich ist. Ausschließlich eine neue und für den
Fördermittelzeitraum befristete Stelle ist fördermittelfähig. Dass die Stadt
Burgdorf eine Bedarfskommune ist, findet keine Berücksichtigung.
Um einer Ablehnung
des Förderantrags entgegenzuwirken, ist die Stelle mit einem k.w.-Vermerk
(künftig wegfallend) zu versehen und auf die Dauer des Fördermittelzeitraumes
zu befristen.
Für den Stellenplan 2025 wird empfohlen, die Stelle mit
einem k.w. Vermerk zu versehen. Rechtzeitig vor Ablauf des
Fördermittelzeitraumes ist über die Stellenplanberatungen über eine Fortführung
der Stelle zu entscheiden.
Folgende Anlage ist dieser Vorlage beigefügt:
Anlage 1 Übersicht Anmeldungen Stellenplan 2025
(Pollehn)