Betreff
Nachnutzung der alten IGS - Beurteilung des Mietvertrages mit der Region Hannover, Antrag der SPD-Fraktion vom 01.09.2024- Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Vorlage
BV 2024 0858/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

100.000€

11102.787145 

51100.427102

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Zur Entwicklung eines Gesamtnutzungskonzeptes wird eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der alten Realschule am Celler Tor beauftragt, die Varianten auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans wie Grundschule, Wohnprojekte und Verwaltungsnutzung prüft. Der zeitliche und finanzielle Rahmen wird dabei ermittelt.



Sachverhalt und Begründung:

Die Stadt Burgdorf ist im November 2022 dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ beigetreten. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungskonzepte und vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Rahmenplan erarbeitet. Dieser Rahmenplan verfolgt das Ziel, neben allgemeinen Maßnahmen zur Erreichung der Sanierungsziele auch räumliche Maßnahmen zu entwickeln, die neue Zusammenhänge in der thematischen und räumlichen Verknüpfung der „Fokusräume“ schaffen. Diese Fokusräume sollen als Katalysatoren für städtebauliche Entwicklungen fungieren, die sich positiv auf umliegende Bereiche auswirken.

Um dies zu erreichen, wird unter anderem eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung der alten Realschule am Celler Tor durchgeführt. Diese Untersuchung soll die konkret ausgearbeiteten Nutzungskonzepte auf ihre Umsetzbarkeit prüfen sowie die erforderlichen Anforderungen analysieren und darstellen.

Basierend auf den ersten Überlegungen aus dem städtebaulichen Rahmenplan sollen in der Machbarkeitsstudie folgende konkrete Nutzungsmöglichkeiten untersucht werden:

1.         Nutzung durch die Grundschule Burgdorf (Ingo-Siegner-Grundschule): Die Eignung der Altgebäude für schulische Zwecke, insbesondere als Ganztagsschule mit Mensa, wird geprüft.

2.         Wohnprojekt mit vielfältigen Wohnformen: Es wird analysiert, ob das Gebäude als Wohnraum für unterschiedliche Wohnungstypen und Gemeinschaftsflächen genutzt werden kann.

3.         Verwaltungsstandort: Ein weiterer Ansatz ist die Eignung der Räumlichkeiten als moderner Arbeitsplatz für Verwaltungszwecke sowie als Co-Working-Spaces.

Die Machbarkeitsstudie wird wesentliche Aspekte wie die organisatorische und wirtschaftliche Machbarkeit, rechtliche Rahmenbedingungen sowie spezifische Anforderungen wie Denkmalschutz, Brandschutz und Barrierefreiheit berücksichtigen. Darüber hinaus werden auch Klimaschutzmaßnahmen und die Optimierung der Stellplatzsituation sowie Erschließung in die Bewertung einfließen.

Das Ergebnis der Studie wird im zweiten Quartal 2025 erwartet. Dies ermöglicht es der Stadt, auf Basis der Ergebnisse Entscheidungen über die zukünftige Nutzung des Gebäudes zu treffen.


(Pollehn)