Betreff
Privatisierung Wochenmarkt
Vorlage
2012 0098
Aktenzeichen
72.022.000
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, den von der Stadt Burgdorf als öffentliche Einrichtung betriebenen Wochenmarkt nach der Marktsatzung der Stadt Burgdorf an Dritte zu übertragen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf betreibt den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung.

 

Im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit haben die Kommunen nach § 4 Satz 2 NKomVG die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen. Damit bleibt jeder Kommune aus ihrem Selbstverwaltungsrecht heraus ein großer Entscheidungsspielraum darüber, welche Einrichtungen und in welcher Form sie diese anbieten will.

 

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich der kommunale Träger seiner bestehenden Aufgabenverantwortung nicht durch eine sachliche Privatisierung entziehen darf (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - 8 C 10.08 – GewArch 2009, 424).

 

Daher darf die Stadt Burgdorf es nicht der Zufälligkeit überlassen, ob und wie am vorgesehenen Platz der Wochenmarkt stattfindet. Es muss über die Auswahl des Veranstalters gesteuert werden, dass die Veranstaltung nicht nur dessen privaten Interessen und denjenigen der Marktbeschicker, sondern auch den kommunalen Interessen gerecht wird. Ein solches Veranstaltungsmodell steht nicht in Widerspruch zu höherrangigem Recht, insbesondere zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG.

 

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass es im Gemeininteresse liegen kann, die Veranstaltung von Märkten Privaten zu überlassen, wenn sie diese besser und wirtschaftlicher als die Gemeinde durchführen können, zumal die Gemeinde dadurch entlastet und die Aufgabe der Marktveranstaltung selbst besser und wirtschaftlicher erfüllt wird (vgl. Beschluss vom 2. Januar 2006 - 6 B 55.05 - GewArch 2006, 164).

 

Die Durchführung von Märkten ist heute keine kommunale Aufgabe mehr, da die Grundversorgung der Bevölkerung durch die Privatwirtschaft gesichert ist. Da andererseits Märkte aber Teil der Lebensqualität einer lebendigen Stadt sind und es deren Attraktivität zu steigern gilt, sollten Angebote der Privatwirtschaft geprüft und ggf. angenommen werden. Ziel ist es, einen Wochenmarkt anzubieten, der attraktiv und der eine Bereicherung für die Stadt Burgdorf ist.

 

Für den städtischen Wochenmarkt wird jährlich eine Betriebsabrechnung erstellt. Auf deren Grundlage werden die Gebühren jährlich angepasst. Gebühren sollen grundsätzlich kostendeckend bemessen sein.

 

Eine Privatisierung muss deshalb für die Stadt Burgdorf mindestens kostenneutral erfolgen.

 

Wie folgt sollte weiter verfahren werden:

1.      Entscheidung über die künftige Betriebsform - Grundsatzbeschluss zur Privatisierung (diese Vorlage)

2.      Konzepterarbeitung der möglichen Standorte (Spittaplatz/Marktstraße oder Schützenplatz) durch die Verwaltung

3.      Einladung der Geschäftsanlieger sowie SMB und AKEB zu einem „Runden Tisch“

4.      Vorlage zur Standortentscheidung in den WuF am 21.05.2012 (als Fachausschuss für die Beratungen)

5.      Juni/Juli 2012 Einwohnerversammlung

6.      Durchführung des Vergabeverfahrens

7.      Vergabeentscheidung durch den VA (Dezember 2012)

8.      Umsetzung des Neuen Konzeptes Mai 2013

 

Nach § 76 Abs. 2 NKomVG hat der Hauptausschuss/Verwaltungsausschuss über eine Privatisierung der öffentlichen Einrichtung „Wochenmarkt“ zu entscheiden.

Wegen der grundsätzlichen/herausragenden Bedeutung sollte die Angelegenheit (gem. § 58 Abs. 3 NKomVG) der Vertretung/dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.