Betreff
Stellenplan 2025/2026
Vorlage
BV 2024 0881
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2025/2026 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.



Sachverhalt und Begründung:

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:

Jahr

2023

2024

2025

2026

+/- 2024/25

+/- 2025/26

Planstellen Beamte

49,00

50,00

49,00

49,00

-1,00

+/-0,00

Planstellen
Beschäftigte

515,25

521,75

532,75

532,75

+11,00

+/-0,00

Planstellen
gesamt

564,25

571,50

581,75

581,75

+10,00

+/-0,00

davon
Kindertageseinrichtungen

184,00

184,00

187,00

187,00

+/-0,00

+/-0,00

Entwicklung der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss

Jahr

2021

2022

vorl. 2023

Personalkosten

28.537.597,94

29.408.627,19

31.628.202,74

Veränderung

+ 1.942.102,61

+ 871.029,25

+ 2.219.575,55

Entwicklung der Personalkosten in den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss

 

Jahr

2021

2022

vorl. 2023

Personalkosten

7.224.847,52

7.437.043,42

8.754.334,76

Veränderung

+ 315.961,86

+ 212.195,90

+ 1.317.291,34

 

Anmerkungen:

Nach wie vor gilt: Burgdorf ist eine wachsende Stadt mit wachsenden Aufgaben und Herausforderungen.

Der Stellenplan 2025 weist eine Vielzahl von Stellenveränderungen auf. Insgesamt ist ein Stellenzuwachs in Höhe von 10 Stellen zu verzeichnen. Der Ausbildungsbereich soll mit einer weiteren Stelle gestärkt werden.

Die bereits in den Vorjahren zu beobachtene Stellenentwicklung setzt sich fort. Der Bedarf besteht insbesondere in den Bildungsbereichen Kita und Schule und im Jugendbereich. Zu beobachten ist aber auch, dass sich die Wertigkeiten der Stellen aufgrund der wachsenden Anforderungen erhöht haben. Im Stellenplan ist auch hierauf zu reagieren.

Zusammenfassend lässt sich der Bedarf wie folgt darstellen:


I Übersicht Änderungen in der Stellenanzahl / jährliche Personalkosten

Stellen

Zugang

Abgang

Differenz

jährliche

Personalkosten

Kita/Schule/Jugend

10,5

3,75

6,75

+403.100 €

Allgemeine Verwaltung / Einrichtungen

7

3,75

3,25

-81.900 €*

Gesamt

17,5

7,5

10,00

+321.200 €

* Erklärung: 5 der 7 Stellen für den Bereich Allgemeine Verwaltung sind Planstellen ohne Entgeltzahlung (Sonderurlaub/Elternzeit). Von daher sinken die jährlichen Personalkosten.

II Übersicht Stellenumwandlungen

Stellen

höhere Entgeltstufe

niedrigere Entgeltstufe

Differenz

jährliche

Personalkosten

Kita/Schule/Jugend

12,75

Stellen

0,25

Stellen

12,50

Stellen

+48.000 €

Allgemeine Verwaltung / Einrichtungen

7 Stellen

7 Stellen

+51.100 €

Gesamt

19,75

0,25

19,50

+99.100 €

III Übersicht Änderungen Dienstkräfte in der Ausbildungszeit

Stellen

Zugang

Abgang

Differenz

jährliche

Personalkosten

Kita/Schule/Jugend

1

1

-

-8.200 €

Allgemeine Verwaltung / Einrichtungen

1

-

1

+22.000 €

Gesamt

2

1

1

+13.800 €

Detaillierte Erläuterungen zum Stellenplan sind den Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

Allgemeine Hinweise:

·         Als Berechnungsgrundlage für die Jahrespersonalkosten der beantragten Stellen für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „Stufe 5, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt. Die Personalkosten sind grds. für den beantragten Stellenumfang berücksichtigt, auch wenn die tatsächliche Besetzung unter dem Stellenanteil bleibt. Rückstellungen sind in den Personalkosten berücksichtigt.

 

·         Die Beschäftigtenstellen sind in 0,25 Schritte eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden. Für Beamte ist grundsätzlich eine 1,0 Stelle einzurichten.

·         Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach der Tätigkeit, die auf Dauer auszuüben ist (sog. Tarifautomatik). Entsprechend ist die Eingruppierung der Beschäftigten nicht von dem Beschluss zum Stellenplan abhängig. Der Stellenplan der Stadt Burgdorf wird seit 2017 über eine Fachanwendung, die Teil des Personalverwaltungsprogramms ist, abgebildet. Seitdem werden die tarifrechtlichen Änderungen zum Änderungszeitpunkt eingepflegt.

Bei Beamtinnen und Beamten ist hingegen eine Beförderung erst möglich, wenn eine entsprechende Stelle im Stellenplan ausgewiesen ist.

·         Die Tabelle zum Entwurf des Stellenplanes 2025 wird entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.

 

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

Anlage 1               Übersicht Anmeldungen Stellenplan 2025

Anlage 2               Erläuterungen zu den Stellenplananmeldungen 2025


(Pollehn)