Beschlussvorschlag:
Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2025/2026 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG). Entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (KomHKVO) gliedert sich der Stellenplan in einen Teil A (Beamte) und in einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen entwickeln sich die Planstellen wie folgt:
Jahr |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
+/- 2024/25 |
+/- 2025/26 |
Planstellen Beamte |
49,00 |
50,00 |
49,00 |
49,00 |
-1,00 |
+/-0,00 |
Planstellen |
515,25 |
521,75 |
532,75 |
532,75 |
+11,00 |
+/-0,00 |
Planstellen |
564,25 |
571,50 |
581,75 |
581,75 |
+10,00 |
+/-0,00 |
davon |
184,00 |
184,00 |
187,00 |
187,00 |
+/-0,00 |
+/-0,00 |
Entwicklung
der Personalkosten gesamt lt. Jahresabschluss
Jahr |
2021 |
2022 |
vorl. 2023 |
Personalkosten |
28.537.597,94 |
29.408.627,19 |
31.628.202,74 |
Veränderung |
+ 1.942.102,61 |
+ 871.029,25 |
+ 2.219.575,55 |
Entwicklung
der Personalkosten in den Kindertagesstätten lt. Jahresabschluss
Jahr |
2021 |
2022 |
vorl.
2023 |
Personalkosten |
7.224.847,52 |
7.437.043,42 |
8.754.334,76 |
Veränderung |
+ 315.961,86 |
+ 212.195,90 |
+ 1.317.291,34 |
Anmerkungen:
Nach wie vor gilt: Burgdorf ist eine wachsende Stadt mit wachsenden Aufgaben und Herausforderungen.
Der Stellenplan 2025 weist eine Vielzahl von Stellenveränderungen auf. Insgesamt ist ein Stellenzuwachs in Höhe von 10 Stellen zu verzeichnen. Der Ausbildungsbereich soll mit einer weiteren Stelle gestärkt werden.
Die bereits in den Vorjahren zu beobachtene Stellenentwicklung setzt sich fort. Der Bedarf besteht insbesondere in den Bildungsbereichen Kita und Schule und im Jugendbereich. Zu beobachten ist aber auch, dass sich die Wertigkeiten der Stellen aufgrund der wachsenden Anforderungen erhöht haben. Im Stellenplan ist auch hierauf zu reagieren.
Zusammenfassend lässt sich der Bedarf wie folgt darstellen:
I Übersicht Änderungen in der Stellenanzahl / jährliche
Personalkosten
Stellen |
Zugang |
Abgang |
Differenz |
jährliche Personalkosten |
Kita/Schule/Jugend |
10,5 |
3,75 |
6,75 |
+403.100 € |
Allgemeine Verwaltung / Einrichtungen |
7 |
3,75 |
3,25 |
-81.900 €* |
Gesamt |
17,5 |
7,5 |
10,00 |
+321.200 € |
* Erklärung: 5 der 7 Stellen für den Bereich Allgemeine Verwaltung sind Planstellen ohne Entgeltzahlung (Sonderurlaub/Elternzeit). Von daher sinken die jährlichen Personalkosten.
II Übersicht Stellenumwandlungen
Stellen |
höhere Entgeltstufe |
niedrigere Entgeltstufe |
Differenz |
jährliche Personalkosten |
Kita/Schule/Jugend |
12,75 Stellen |
0,25 Stellen |
12,50 Stellen |
+48.000 € |
Allgemeine Verwaltung / Einrichtungen |
7 Stellen |
7 Stellen |
+51.100 € |
|
Gesamt |
19,75 |
0,25 |
19,50 |
+99.100 € |
III Übersicht Änderungen Dienstkräfte in der
Ausbildungszeit
Stellen |
Zugang |
Abgang |
Differenz |
jährliche Personalkosten |
Kita/Schule/Jugend |
1 |
1 |
- |
-8.200 € |
Allgemeine Verwaltung / Einrichtungen |
1 |
- |
1 |
+22.000 € |
Gesamt |
2 |
1 |
1 |
+13.800 € |
Detaillierte Erläuterungen zum Stellenplan sind den Anlage 1 und 2 zu entnehmen.
Allgemeine Hinweise:
· Als Berechnungsgrundlage für die Jahrespersonalkosten der beantragten Stellen für den Bereich der Beschäftigten wurden die Werte der Stufe 3 der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)). Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde der Status „Stufe 5, verh., 1 Kind“ zugrunde gelegt. Die Personalkosten sind grds. für den beantragten Stellenumfang berücksichtigt, auch wenn die tatsächliche Besetzung unter dem Stellenanteil bleibt. Rückstellungen sind in den Personalkosten berücksichtigt.
· Die Beschäftigtenstellen sind in 0,25 Schritte eingeteilt. Der Stellenumfang gibt die maximale Besetzung vor. Eine 0,25 Stelle kann im Beschäftigtenbereich (39 Wochenstunden) mit max. 9,25 Wochenstunden, eine 0,5 Stelle mit 19,5 Wochenstunden, eine 0,75 Stelle mit max. 29,25 Wochenstunden besetzt werden. Für Beamte ist grundsätzlich eine 1,0 Stelle einzurichten.
· Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach der Tätigkeit, die auf Dauer auszuüben ist (sog. Tarifautomatik). Entsprechend ist die Eingruppierung der Beschäftigten nicht von dem Beschluss zum Stellenplan abhängig. Der Stellenplan der Stadt Burgdorf wird seit 2017 über eine Fachanwendung, die Teil des Personalverwaltungsprogramms ist, abgebildet. Seitdem werden die tarifrechtlichen Änderungen zum Änderungszeitpunkt eingepflegt.
Bei Beamtinnen und Beamten ist hingegen eine Beförderung erst möglich, wenn eine entsprechende Stelle im Stellenplan ausgewiesen ist.
· Die Tabelle zum Entwurf des Stellenplanes 2025 wird entsprechend den Beratungen zum Ratsbeschluss vorbereitet und zur Verfügung gestellt.
Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:
Anlage 1 Übersicht Anmeldungen Stellenplan 2025
Anlage 2 Erläuterungen zu den Stellenplananmeldungen 2025
(Pollehn)