Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Einführung und Anlass der
Balkonsolarförderung:
Der
Rat der Stadt Burgdorf hat am
29. Juni 2023 ein Programm zur
Förderung von Stecker-Photovoltaikanlagen (sog. Balkonsolaranlagen) beschlossen
(BV 2023 0541/2). Gefördert werden sollen damit steckerfertige
Photovoltaikanlagen (Stecker-PV) für private Haushalte ab 0,25 kWp.
Die Fördersumme wurde auf insgesamt
25.000 Euro festgesetzt, die einmalige Höchstfördersumme pro Haushalt auf 25%
der Anschaffungskosten und maximal 200,- € begrenzt. Außerdem wurde der
Bürgermeister beauftragt, die Förderung nach dem sogenannten Windhund-Prinzip
durchzuführen und ein möglichst unbürokratisches Verfahren zu gewährleisten.
Nach Abfluss der Fördermittel soll gemäß Beschluss eine Evaluation durchgeführt
werden, über die der Rat zu unterrichten ist.
Zur Gewährleistung eines einheitlichen Verfahrens wurde ein Fördermerkblatt erarbeitet und noch im Juli 2023 veröffentlicht. Das derzeit gültige Fördermerkblatt vom Juli 2024 ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Interesse an der Förderung von Stecker-Photovoltaikanlagen war anfangs sehr hoch: Bis zum 07.08.2023 wurden bereits 110 Anträge und damit rund die Hälfte der bis Ende September 2024 vorliegenden Anträge gestellt. Anzumerken ist, dass rund 10% davon seit Juni 2024 eingegangen sind.
Bis
zum 25.09.2024 sind 20.442,60 € ausgezahlt worden und damit über 80% der
Fördermittel abgeflossen. Durchschnittlich wurden pro Förderantrag bisher rund
175,- € ausbezahlt.
Konkrete Betrachtung der Antragssituation:
Seit dem o.g. Ratsbeschluss von Mitte 2023 sind bis zum 25.09.2024 insgesamt 218 Anträge eingegangen.
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
|
Stand der Anträge |
Anzahl Vorgänge |
Anmerkung |
|
Positiv beschieden: |
117 |
|
|
Antrag zurückgezogen und/oder nicht positiv bescheidbar: |
34 |
Gründe sind z.B.: - Wegzug aus Burgdorf (und Mitnahme der PV-Anlage) - Anlage vor dem Stichtag (Datum Ratsbeschluss) errichtet - Verzicht auf Installation, da keine Erlaubnis des Vermieters oder der Eigentümerversammlung - Nordbalkon und damit nicht genügend (Solar-)Erträge - stattdessen Bau einer großen Solaranlage (> als 5 kWp) - keine Reaktion trotz mehrfacher Aufforderung zum Nachreichen von Unterlagen |
|
in Bearbeitung: |
20 |
fast immer fehlen noch Unterlagen |
|
auf der Warteliste: |
47 |
davon seit Juni 2024: 24 Neuanträge |
|
Summe: |
218 |
|
Aufwand der
Verwaltung:
Insgesamt beträgt der durchschnittliche Arbeitszeitaufwand der Verwaltung pro Antrag rund 2 h und somit bisher in Summe rund 450 h. Dieser Aufwand entspricht auch den Erfahrungen aus anderen Kommunen, die eine Balkonsolarförderungen eingeführt haben.
Insgesamt sind für die bisher rund 450 h für die Antragsbearbeitung verwaltungsinterne Kosten in der Höhe von rund 29.400 Euro angefallen. Diese Abschätzung basiert auf der Berechnungsgrundlage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zum Arbeitgeber-Brutto mit Sachkosten- und Gemeinkostenzuschlag.
Kurze Evaluationsbetrachtung:
Es wurden vor allem telefonische Rückmeldungen von einer zweistelligen Zahl an Antragstellern eingeholt.
Rund zweidrittel der befragten Antragsteller*innen teilten der Stadtverwaltung mit, dass sie die Balkonsolaranlagen auch ohne Förderung durch die Stadt Burgdorf angeschafft hätten. Allerdings äußerte auch ein relevanter Anteil (ca. 15% der Befragten), dass die Förderung sie dazu motivierte, die schon ins Auge gefasste Anschaffung kurzfristig umzusetzen. Eine kleine Minderheit teilte mit, dass sie nur wegen der Förderung die Anlage angeschafft habe oder dieses erst nach (vorheriger) Auszahlung der Förderung beabsichtige.
Zu den Gründen für die Anschaffung wurde neben den hohen Stromkosten die deutlichen Preissenkungen bei Balkonsolaranlagen sowie der Verkauf über Discounter genannt. Daneben spielte bei vielen auch der eigene Beitrag zur Energiewende bei der Investition eine Rolle.
Anlage: - Fördermerkblatt mit Stand Juli 2024
In Vertretung
(Kugel)
