Betreff
Wirtschaftsstandortstrategie
Vorlage
BV 2024 0790/1
Aktenzeichen
80
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 10.000€

(Softwareanschaffung)

Laufende Kosten:

170.000€

123.000€ (Personal) + 47.000€ (Marketing + lfd. Softwarekosten)

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein / sind angemeldet

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Burgdorf beauftragt den Bürgermeister, die von MODULDREI Standortstrategie GmbH erstellte „Strategie für den Wirtschaftsstandort Burgdorf“ in ihrer vorliegenden Fassung vom 24.07.2024 umzusetzen.

Der Rat verfolgt damit die in der Vision formulierten strategischen Ziele:

2030 IST BURGDORF EIN STANDORT ...

1.    ... der sich durch ein gutes wirtschaftliches Netzwerk auszeichnet, in dem viele Informationen geteilt werden.

2.    ... der gut mit Arbeits- und Fachkräften versorgt ist, eine gute Bildungsinfrastruktur aufweisen kann und dazu familienfreundlich ist.

3.    ... der Entwicklungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen bietet und resilient ist durch einen breiten Branchenmix.

4.    ... mit einer attraktiven Innenstadt, die eine ausgewogene Qualität bietet und neben dem Konsum zum Verweilen einlädt.

5.    ... an dem Gewerbeflächen strategisch entwickelt und anschließend proaktiv vermarktet werden. Gewerbeflächenentwicklung ist Ausdruck gesamtstädtischer Planungen und ist sich der ökologischen Auswirkungen bewusst.

6.    ... mit einer Wirtschaftsförderung, die ihre großen und kleinen Unternehmen kennt und bestmöglich betreut - ihr Auftreten ist dabei lösungsorientiert und sie versteht sich als Lotsin für die Unternehmen.

Die Umsetzung der Strategie für den Wirtschaftsstandort soll in den von MODULDREI empfohlenen 3 Handlungsfeldern erfolgen:

Handlungsfeld A: Gewerbeflächenentwicklung und Ansiedlungen

Handlungsfeld B: Innenstadtentwicklung

Handlungsfeld C: Bestandspflege und Vernetzung (Lokal und Regional)

In den jeweiligen Handlungsfeldern sollen folgende Ziele verfolgt werden:

Ziele Handlungsfeld A: Gewerbeflächenentwicklung und Ansiedlungen

1.    Erhöhung der Steuereinnahmen

2.    Strategische Flächenentwicklung durch Vergabekriterien

3.    Konsequente Nachverdichtung im Bestand

Ziele Handlungsfeld B: Innenstadtentwicklung

1.    Der Spittaplatz ist zentraler Ort der Begegnung mit hoher Aufenthaltsqualität

2.    Gute Erreichbarkeit der Innenstadt durch multimodale (verschiedene) Angebote

3.    Minimierung von Leerständen durch proaktives Leerstandsmanagement

Ziele Handlungsfeld C: Bestandspflege und Vernetzung (Lokal und Regional)

1.    Unternehmen und Arbeits- und Fachkräfte finden effektiv zusammen

2.    Regelmässiger Informationsfluss zwischen Unternehmen

3.    Wirtschaftsfreundliche Verwaltung durch Lotsendienst

4.    Standortprägende Unternehmen werden gehalten

Der Rat stellt dafür die erforderlichen Ressourcen im Rahmen der Haushaltsmittel und des Stellenplanes bereit.

Damit soll die Wirtschaftsförderung in die Lage versetzt werden, auf die in der Wirtschaftsstandortstrategie beschriebene Vision Burgdorf 2030 hin arbeiten zu können und die priorisierten Handlungsfelder und Projekte realisierbar zu machen.

Grundlage für die Bereitstellung der Mittel ist das Arbeitsprogramm, das die Wirtschaftsförderung in einem jährlichen Bericht zu den laufenden und geplanten Aktivitäten vorstellt. Für das Haushaltsjahr 2025/2026 gilt das in dem vorliegenden Strategiepapier vorgestellte Arbeitsprogramm (S. 63). Das Arbeitsprogramm wird durch die jeweiligen Projekte in den 3 Handlungsfeldern beschrieben.

Als ein wesentliches Projekt soll im Handlungsfeld A seitens der Verwaltung unter Beteiligung der betroffenen Fachabteilungen ein Masterplan Gewerbeflächen erstellt werden, der im Ergebnis als Leitfaden für Politik und Verwaltung zur mittel- und langfristigen Planung dienen soll. Dieser gibt an, an welchen Standorten welche Entwicklungen möglich sind und berücksichtigt dabei auch die gesamtstädtische Entwicklung.

Der Rat beschließt zudem als grundlegende Voraussetzung zur Umsetzbarkeit die von MODULDREI empfohlene Schaffung von dauerhaften 1,5 Stellen nur für die Wirtschaftsförderung im Stellenplan.


Sachverhalt und Begründung:

 

1.    Einleitung

2.    Zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEFEK)

3.    Zur Wirtschaftsstandortstrategie

4.    Zu den politischen Anträgen

1)   Einleitung

In den beiden Anträgen vom 08.01.2023

·         A 2023-0393 der FDP-Fraktion „Strategische Gewerbeentwicklung“ und

·         A 2023-0394 der Antrag der Gruppe Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion - "Strategie für eine nachhaltige und flächensparende Gewerbeflächenentwicklung für zukunftsorientierte Unternehmen"

werden mehrere Themen und Ziele für die weitere gewerbliche Entwicklung der Stadt Burgdorf formuliert. Beide Anträge wurden in den inhaltlich dafür zuständigen Fachausschüssen A-WALV und A-USB vertagt, um zunächst die Ergebnisse einer zu diesem Zeitpunkt noch zu erstellenden Wirtschaftsstandortstrategie abzuwarten.

Dabei liegt die Zuständigkeit der Flächenentwicklung in der Stadtplanung (zuständiger Fachausschuss A-USB). Die Vermarktung und Vergabe von Gewerbeflächen ist in der Wirtschaftsförderung/Liegenschaften angesiedelt mit dem zuständigen Fachausschuss A-WALV.

Zur Verdeutlichung der Sachverhalte bietet es sich an, zunächst einen Exkurs zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Stadtplanung – A-USB) zu machen und danach zur Wirtschaftsstandortstrategie (Wirtschaftsförderung – A-WALV). Abschließend wird dann schließlich die Behandlung der politischen Anträge dargestellt.

 

2)      Zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEFEK) (Stadtplanung – A-USB)

Der Beginn:

Bereits im Jahr 2017 wurde mit der Vorlage BV 2017 0436 die Diskussion um Kriterien bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ins Rollen gebracht. Die Vorlage wurde am 03.06.20218 vom VA einstimmig beschlossen. Der damalige Bürgermeister wurde seinerzeit damit beauftragt, anhand der genannten Entscheidungskriterien die in Betracht kommenden Standorte für künftige neue Gewerbegebiete zu ermitteln, einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen und zu gegebener Zeit zur weiteren politischen Diskussion vorzustellen.

Über die Vorlagen BV 2019 0941 + BV 2019 0993 + BV 2019 0993/1 wurde von der Verwaltung im Jahr 2019 ein Vorentwurf für ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEFEK) - gefördert mit REGIP-Mitteln - auf den Weg gebracht.

Bisherige Kriterienauswahl:

Kriterien für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung waren bisher (vgl. BV 2019 0993):

Nutzerspezifische Kriterien

·         Grundstücksspezifische Kriterien

·         Infrastrukturelle Kriterien

·         Sonstige Kriterien aus Nutzersicht („Adressbildung“)

Stadtstrategische Kriterien

·         Gebietsspezifische Kriterien

·         Wettbewerbliche Kriterien

Städtebauliche und stadtplanerische Kriterien

·         Raumordnungsspezifische Kriterien

·         Stadtplanerische Kriterien

·         Erschließungsbezogene Kriterien

·         Naturfachliche Kriterien

Diese wurden entsprechend gewichtet (sehr wichtig/ wichtig/ wünschenswert). Zu den „sehr wichtigen“ Faktoren zählten die Verkehrsanbindung, die Anbindung an die Kernstadt/ positive Wechselwirkungen mit dem Stadtgebiet und der ÖPNV.

Standorte identifiziert und untersucht

Auf der Grundlage der v. g. Kriterien wurden dann Standorte benannt (vgl. nachfolgende Abbildung) von denen 4 weiter untersucht wurden (2a Burgdorf-Nordwest, 2c Sorgensen, 1a Beinhorn und 1d Ehlershausen).


Auszug aus dem Entwurf zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept
(Stand 16.07.2019)
:

Weitere Fachgutachten:

Anschließend erteilte die Stadtverwaltung erste Aufträge für entsprechende Fachgutachten zum Thema Verkehr, Artenschutz und Boden, deren Ergebnisse mittlerweile vorliegen. Diese sollten nach damaligem Plan in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept eingearbeitet und zusammen mit einer ergänzten Prüfung des entsprechenden Erschließungsaufwandes der Politik sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden, um auf dieser Grundlage eine Handreichung für die künftige Entwicklung neuer Gewerbegebiete zu haben.

Eine Präsentation der Ergebnisse erfolgte aber bisher nicht. 

Aufstellungsbeschluss Standort 1d (Ehlershausen):

Von den favorisierten Standorten ist mittlerweile aus aktuellem Anlass für den Standort 1d ein Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines B-Planes und Änderung des FNP erwirkt worden, um einem ortsansässigen Unternehmen in Ehlershausen eine Entwicklungsperspektive am Standort Burgdorf zu ermöglichen. Für die anderen Standorte gibt es derzeit keine weiterführenden Planungsperspektiven und -beschlüsse.

Status Quo:

Die Bekanntgabe der Erarbeitung einer Wirtschaftsstandortstrategie seitens der Wirtschaftsförderung, die laufenden Verhandlungen zur Gründung der Burgdorf GmbH und die inhaltliche Auseinandersetzung mit den zur Abstimmung stehenden politischen Anträge (s. o.) führten dazu, dass die Arbeiten zum GEFEK bisher nicht abgeschlossen werden konnten.

 

 

3)    Zur Wirtschaftsstandortstrategie (Wirtschaftsförderung – A-WALV):

Der Beginn:

Im Haushalt 2023 wurden auf Vorschlag der Verwaltung Haushaltsmittel für die Erstellung einer Wirtschaftsstandortstrategie eingestellt. Die Haushaltssatzung 2023 ist am 1.6.2023 in Kraft getreten. Im November 2023 wurde die Entwicklung einer Wirtschaftsstandortstrategie für Burgdorf mit folgendem Ziel ausgeschrieben:

„Auf Grundlage einer aktuellen aussagekräftigen Bestandsanalyse und deren Bewertung sollen die zukünftigen Handlungsbedarfe für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Burgdorf erkannt und priorisiert werden, um daraus eine umsetzbare Strategie für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Burgdorf zu formulieren.“

Der Auftragsgegenstand war

·         „die Durchführung einer aussagekräftigen Bestandsanalyse des Wirtschaftsstandortes Burgdorf und deren Bewertung

·         die Entwicklung einer Strategie unter Beteiligung relevanter Akteure zur weiteren Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Burgdorf mit der größtmöglichen Aussicht auf Konsens im Rat der Stadt Burgdorf

·         die Durchführung von zielführendem/r Strategie-Workshop(s) vor Ort

·         eine Abschlusspräsentation“

Die Vergabe der Leistungen erfolgte als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Von 5 angeschriebenen Agenturen haben 3 ein Angebot abgegeben. Im Ergebnis wurde der Auftrag im Dezember 2023 an die MODULDREI GmbH aus Dortmund vergeben.

Zeitliche Vorgabe war, den Prozess im 1. Quartal 2024 zu starten und vor der Sommerpause das Ergebnis zu präsentieren. Die Abschlusspräsentation fand am 4. Juni 2024 im zuständigen Fachausschuss A-WALV durch Prof. Dr. Stefan Lennardt statt. Die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Punkte (Auswertung von 2 noch fehlenden Experteninterviews) wurden in den in der Anlage vorliegenden Abschlussbericht vom 24.07.2024 zwischenzeitlich eingearbeitet.

Das Konzept:

Das vollständige Konzept ist in der Anlage 1 beigefügt.

Die Inhalte des Konzeptes sind:

1.    Auftrag und Prozess (S. 3-7)

2.    Die strategischen Grundlagen (S. 8-50)

3.    Arbeitsprogramm für die Wirtschaftsförderung (S.51-91)

4.    Empfehlungen und Ausblick (S.92-100)

5.    Anhang (Standortdaten, Unternehmensbefragung) S.101-151)

Die Umsetzung des Konzeptes wird im Arbeitsprogramm (Kapitel 3) und in den Empfehlungen und Ausblick (Kapitel 4) erläutert.

               

Ressourcenfrage zur Umsetzung des Arbeitsprogrammes:

Zur Umsetzung des Konzeptes sind die Ressourcen zu klären. Die Ressourcen betreffen zum einen Personal als auch Budget:


è  Personal

In dem vorliegenden Strategie-Konzept wird empfohlen (vgl. S. 90), die Frage der verfügbaren Ressourcen zu klären:

„Die priorisierten Handlungsfelder und Projekte für die Wirtschaftsförderung stellen ein Arbeitsprogramm dar, das zum einen auf die genannte Vision hinarbeitet und zum anderen mit den verfügbaren Ressourcen (so gerade eben) machbar ist. Dazu muss hart priorisiert werden: Gewerbeflächen gehen dann bspw. vor Bestandspflege – vielleicht keine gute Idee…. Die Pflege des Bestands und die Vermarktung des Standortes sind wichtige Aufgaben für die Wirtschaftsförderung heute. Damit sie u.a. in die konkrete Gewerbeflächenvermarktung und die Entwicklung einsteigen kann, empfehlen wir mindestens 1 besser 1,5 zusätzliche Stellen, die allein für die Wirtschaftsförderung eingesetzt werden“.

è   Budget

Für die Umsetzung des Arbeitsprogrammes mit den dargestellten Handlungsfeldern

A: Gewerbeflächen und Ansiedlung

B: Innenstadtentwicklung

C: Bestandspflege und Vernetzung

und den damit verbundenen Projekten werden ebenfalls zusätzliche Haushaltsmittel benötigt.

Folgende Haushaltsmittel wurden in dem noch zu beschließenden Doppelhaushalt 2025/2026 im ersten Schritt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bereits durch die Wirtschaftsförderung angemeldet: Software 17.000€, Marketingaktivitäten insg. 40.000€

Diese Kosten beziehen sich im Einzelnen auf folgende Projekte der Handlungsfelder A und C und beruhen auf ersten vorsichtigen Schätzungen:

·         A: Gewerbeflächenmanagement und -vermarktung

o    Vermarktungs-Software

o    Landing Page für Key-Account-Management, Standortvideo/Fotos, Label/Logo

o    laufendes Marketingbudget etc.

·         C: Bestandspflege- und Vernetzung:

o    Softwarekosten (CRM)

o    Kosten zur Durchführung von Wissenstransfer- und Netzwerkveranstaltungen (Marketing, Raumkosten, Catering etc.)

o    laufende Marketingaktivitäten

 

Im Handlungsfeld B: Innenstadtentwicklung ist als Projekt die Implementierung eins Citymanagements vorgesehen. Hierfür sind Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm anzuwenden.

Weitere Kosten später:

Weitere Kosten wie beispielsweise für die Entwicklung eines touristischen Entwicklungskonzeptes (vgl. S. 98), einer Standortmarketingkonzeption oder die Teilnahme an Messen im Rahmen des Key-Account-Management (vgl. Projekt A3) sind bislang noch nicht berücksichtigt und könnten entweder über einen Nachtragshaushalt oder zu einem späteren Zeitpunkt in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.

4)      Zu den Politischen Anträgen:

 

 „Masterplan Gewerbeflächen“ greift Themen der politischen Anträge auf:

Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der politischen Anträge spielt das Handlungsfeld A: Gewerbeflächenentwicklung und Ansiedlungen aus dem Arbeitsprogramm zur Wirtschaftsstandortstrategie eine besondere Rolle: Hier wird als ein wesentliches Projekt die Erstellung eines „Masterplans Gewerbeflächen“ mit Vergabekriterien definiert. (vgl. Strategie für den Wirtschaftsstandort S. 65-76). An der Entwicklung des Masterplanes sind folgende Partner innerhalb der Verwaltung von der Wirtschaftsförderung/Liegenschaften zu beteiligen: Finanzen und Steuern, Bauordnung, Tiefbau, Stabstelle Klimaschutz sowie Stadtplanung und Umwelt.

Der Masterplan Gewerbeflächen soll der Wirtschaftsförderung als Argumentations- und Planungsgrundlage dienen. Zudem dient er als Leitfaden für Politik und Verwaltung zur mittel- bis langfristigen Planung. Er gibt an, an welchen Standorten welche Entwicklungen möglich sind und berücksichtigt dabei auch die gesamtstädtische Entwicklung.

Inhalte des Masterplans:

Als sog. „lebendiges Werkzeug“ beinhaltet der Masterplan neben einer

·         aktualisierten Version des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEFEK) und

·         dem aktuellen Stand der Flächenbelegung

·         auch standortbezogene Vergabekriterien.

Er soll die Entscheidungsgrundlage für kommunale Ansiedlungen und perspektivische Ausweisungen neuer Flächen sein, indem die kostbaren Gewerbeflächen nach ökonomischen, ökologischen und sozialen, also somit nachhaltigen Kriterien entwickelt und vergeben werden.

Grundsätzlich empfiehlt MODULDREI, dass die Stadt Burgdorf eine konsistente Strategie bei der nachhaltigen Entwicklung, Vergabe und Nutzung kostbarer Gewerbeflächen verfolgt.

In Abstimmung zwischen den Abteilungen Stadtplanung und Umwelt sowie Wirtschaftsförderung/Liegenschaften, den weiteren Verwaltungsabteilungen und der Politik ist im ersten Schritt dieser „Masterplan Gewerbeflächen“ zu erstellen und unter nachhaltigen Gesichtspunkten stetig weiter zu entwickeln.

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ umfasst dabei laut Definition alle 3 Dimensionen, nämlich die der Ökonomie, der Ökologie, als auch Soziales. Alle Aspekte sind idealerweise aufeinander abgestimmt oder ergänzen sich gegenseitig:

Ökonomische Aspekte:

-      Langfristige Sicherung von Steuereinnahmen

-      Langfristige Sicherung von (zukunftsfähigen) Arbeitsplätzen

-      Sicherung bestehender Betriebe (Bestandspflege, Zukunftsperspektive)

Ökologische Aspekte:

-      Klimafreundliche Energieversorgung

-      Klimafreundliches Bauen

-      Klimafreundliche Verkehrsanbindung

-      Minimierung des Flächenverbrauchs bzw. bessere Ausnutzung bestehender Flächen (Revitalisierung / Flächenrecycling)

-      Anpassen an Klimafolgen (z.B. Vermeidung Überwärmung)

Soziale und weitere übergreifende Aspekte:

-      Ermöglichen von Synergien

-      Ggf. interkommunale Zusammenarbeit, um Standortqualitäten optimal auszunutzen

-      Berücksichtigung moderner Arbeits- und Lebenswelten

-      Ggf. Entwicklung von Standorten mit inhaltlichem Schwerpunkt / Motto


Folgende Aspekte aus den politischen Anträgen sind im “Masterplan Gewerbeflächen“ zu thematisieren und auf ihre Umsetzung zu prüfen:

·         Entwicklung neuer Gewerbestandorte mit dem vorrangigen Ziel der nachhaltigen Schaffung neuer Arbeitsplätze und Erhöhung kommunaler Einnahmen aus der Gewerbesteuer – bspw. über entsprechende Vergabekriterien

·         Strategische Entwicklung und Neuordnung innerstädtischer Flächen mit attraktiven Nutzungskonzepten – ggf. als Gewerbeparks mit zukunftsfähiger Infrastruktur und sog. Shared Services; Betreuung und Vermarktung durch die städt. Wirtschaftsförderung oder eine (stadteigene) Entwicklungsgesellschaft

·         Revitalisierung von Flächen mit Einrichtung eines Katasters sowie qualitative und nachhaltige Aufwertung bestehender Gewerbegebiete mit Defiziten (Innen- vor Außenentwicklung)

·         (gewerbliche) Positionierung der Stadt Burgdorf in der Region unter einem bestimmten Motto – Sanfter Tourismus/ Naherholung/ Standort für zukunftsweisende, mittelständische (Handwerks-)Unternehmen

·         Schaffung qualitativ hochwertiger und nachhaltig ausgestalteter Flächen für Unternehmen und Betriebe mit Berücksichtigung der Bedürfnisse der zukünftigen Arbeitswelt

·         Planung zukünftiger Gewerbeflächen in Kombination mit Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung des Flächenverbrauches und städtebaulicher Auswirkungen (integrierte Planung)

·         Ausweisung von Gewerbegebieten unter Berücksichtigung der klimatischen Auswirkungen mit dem Ziel der Klimaneutralität und Anpassung an den Klimawandel, soweit es hierfür nicht bereits gesetzliche Vorgaben gibt

·         Interkommunale Gewerbegebiete

·         Ansiedlung von Unternehmen der Green Economy in „Grünen Gewerbegebieten“ nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit

 

Behandlung der weiteren Punkte aus den politischen Anträgen:

Die Entwicklung nachhaltiger Vergabekriterien, die die Vergabe der knappen Gewerbeflächen hinsichtlich der Branchen sollte sich strategisch an dem Branchencluster und Wertschöpfungsketten des Wirtschaftsraumes der Region Hannover orientieren (s. Wirtschaftsstandortstrategie S. 75 “Knappe Flächen – Für wen“?)

Die Entwicklung des Wirtschaftsfaktors Tourismus sollte laut Strategieempfehlung ebenfalls angegangen werden. Hierzu wäre nach Ansicht der Verwaltung ein separates touristisches Entwicklungskonzept zu erstellen, mit Berücksichtigung von Naherholungsaspekten. Die Mittel hierfür müssten separat beraten und beschlossen werden.

Ein positiver Imagegewinn als Wirtschaftsstandort ist langfristig durch entsprechend begleitende Standortmarketingmaßnahmen zu erreichen. Hierfür müsste ein zusammenhängendes Standortmarketingkonzept aufgestellt werden, wofür derzeit jedoch Kapazitäten und Budget fehlen (siehe Wirtschaftsstandortstrategie S. 99 „abschließende Einschätzung und Empfehlungen“).


(Pollehn)