Beschlussvorschlag:
Die 7. Satzung zur Änderung
der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 wird in der sich aus der
Anlage der Vorlage 2024 0866 ergebenden (und der Originalniederschrift als
Anlage) beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat am 14.12.2023 beschlossenen und am 01.01.2024 in Kraft getretenen 6. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:
Reinigungsklasse 1 nachrangiger Winterdienst 0,31 €
Reinigungsklasse 2 14-tägliche Reinigung 1,18 €
Reinigungsklasse 3 vorrangiger Winterdienst 1,87 €
Reinigungsklasse 4 einmal wöchentliche Reinigung 1,92 €
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2023 weist eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt 63.141,79 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2023 eine Unterdeckung in Höhe von 49.016,64 € und im Winterdienst eine Unterdeckung in Höhe von 7.626,89 € entstanden. Die Unterdeckungen in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Unterdeckungen verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2023, die mit der entsprechenden Kalkulation der Gebühren ab 2025 (Seite 15 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage beigefügt.
Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten ist eine Änderung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2025 ergeben:
Reinigungsklasse 1 nachrangiger Winterdienst 0,33 €
Reinigungsklasse 2 14-tägliche Reinigung 1,30
€
Reinigungsklasse 3 vorrangiger Winterdienst 1,99
€
Reinigungsklasse 4 einmal wöchentliche Reinigung 2,17 €
Finanzielle
Auswirkungen
In dem als Anlage beigefügten Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Straßenrei-nigungsgebührensatzung vom 14.12.2017 sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der Einnahmen in 2025 in Höhe von ca. 45.000,00 €.
Anlage 2
Entwurf der 7. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2017
(Pollehn)
