Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom 18.04.2024 wurde der Stadt Burgdorf die Aufnahmeverpflichtung von ausländischen Flüchtlingen von insgesamt 116 Personen mitgeteilt.
Es war davon auszugehen, dass diese Verpflichtung bis zum 30.09.2024 zu erfüllen war.
Bis einschließlich 31.08.2024 wurden von der Stadt Burgdorf bisher 65 Personen aufgenommen, es verbleibt eine Restverpflichtung für 51 Personen.
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass diese Verpflichtung bis 30.09.24 erfüllt werden muss. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass die ausgewiesene Quote länger, mindestens bis 31.12.2024 hält.
Aktuell verfügt die Stadt Burgdorf über 32 freie Plätze in der Gemeinschaftsunterkunft „Vor dem Celler Tor 51“ und 2 freie Plätze in der Gemeinschaftsunterkunft „Friederikenstraße 43“. Hinzu kommen 5 Wohnungen, die demnächst angemietet werden.
Mit den zur Verfügung stehenden Plätzen sollte die Aufnahmeverpflichtung erfüllt werden können.
Aber auch nach Erfüllung dieser Quote werden weiterhin Geflüchtete von der Stadt Burgdorf aufgenommen werden müssen. Da es nicht vorhersehbar ist, ob auch für weitere Geflüchtete Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen, muss eine Notunterbringung vorbereitet werden.
Aus diesem Grunde prüft die Stadt Burgdorf zurzeit die baurechtlichen Vorgaben für die Nutzung der Mehrzweckhalle Schillerslage als Notunterkunft für Geflüchtete. Diese Vorbereitungen sind notwendig, damit im Bedarfsfall schnell reagiert werden kann.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Nutzung als Notunterkunft für Geflüchtete nicht geplant und kann zumindest bis 31.03.2025 nahezu ausgeschlossen werden.
(Pollehn)