Betreff
Zuwendungen/ Spenden
Vorlage
BV 2024 0846
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende Zuwendung wird angenommen:

 

  • Geldzuwendung in Höhe von 1.600,00 € an die Kita Sorgensen von der Niedersächsischen Bingostiftung,

 

  • Geldzuwendung in Höhe von 5.000,00 € an die Freiwillige Feuerwehr Heeßel vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ortsfeuerwehr Heeßel e.V.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat der Rat über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 bis zu höchstens 2.000,00 €. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,00 € entscheidet der Rat. 

 

(Pollehn)