Bezugsvorlage BV 2022 0270
|
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
|
Einmalige Kosten: |
840.000 € |
54100.787227 |
|||
|
Laufende Kosten: |
€ |
||||
|
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
teilweise |
nein |
|||
Beschlussvorschlag:
Die Planungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur in der Baulast der
Region Hannover zwischen Ortsausgang Heeßel und der B 443 werden zur Kenntnis
genommen.
Der Ausbau des Radweges in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf von der
B 443 (Knotenpunkt K 112 / B 443, Grenze Flurstück 1/24 zu 93/7) bis zum
Finanzamttunnel, bzw. Lehrter Straße, einschließlich der Tunnelein- und
ausfahrten (Magdalenentunnel unter der B 443 und Finanzamttunnel Westseite)
werden wie dargestellt umgestaltet. Der Magdalenentunnel wird barrierefrei
ausgebaut.
Die Auffahrt zur Lehrter Straße wird für den Radverkehr, sofern
ausreichend Grunderwerb getätigt werden kann, soweit wie möglich optimiert.
Darüber hinaus erfolgt der barrierefreie Umbau der Kreuzung
Mönkeburgstraße/An der Mösch/Dorfstraße (K 112) im Rahmen Baumaßnahme.
Es wird dem Rat empfohlen, die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von
300.000 € im Haushalt 2026 für den Ausbau des Radweges zur Verfügung zu
stellen. Die Umsetzung erfolgt bei entsprechenden Förderzusagen.
Der Beschluss zum Ausbau des Radweges erfolgt unter dem Vorbehalt, dass
die Planungen zur Radschnellverbindung nach Hannover die vorgestellte
Ausbauplanung nicht beeinflussen.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Im Gebiet der Stadt Burgdorf innerhalb der Region Hannover soll der vorhandene Weg zwischen dem östlichen Ortseingang von Heeßel (K 112) bis zum Finanzamttunnel (Unterführung Lehrter Straße und Bahn) im Stadtgebiet Burgdorf saniert bzw. ausgebaut werden. Der Finanzamttunnel selbst ist nicht Bestandteil der Planung, dieser wird in einem separaten Projekt durch die Stadt Burgdorf beplant. Die Planungen für den Finanzamttunnel werden in einer gesonderten Vorlage in einem späteren Ausschusstermin vorgestellt.
Der Streckenabschnitt ist insgesamt 1,22 km lang und teilt sich in mehrere Ausbauquerschnitte auf.
Die Straßenbaulast für den Weg liegt bis zum Knotenpunkt K 112 / B 443 (ca. Bau-km 10+740) bei der Region Hannover, anschließend liegt die Baulast stadteinwärts bei der Stadt Burgdorf. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine gemeinschaftliche Planung der Stadt Burgdorf und der Region Hannover.
Mit der Vorlage BV 2022 0270 wurden bereits in 2022 die ersten Überlegungen zum Ausbau der Radwegverbindung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr (A-WALV) vorgestellt und am 13.09.2022 der Ausbau des Radweges grundsätzlich vom Verwaltungsausschuss beschlossen.
Die Vorplanung zum Ausbau des Radweges wurde im März 2024 den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme geschickt. Auf dieses Weise konnten Hinweise und Anregungen frühzeitig in die Planungen aufgenommen werden. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die Stellungnahmen von der Region Hannover und der Stadt Burgdorf sind im Anhang 1 aufgeführt. Beteiligt wurden
- ADFC
- Behindertenbeauftragter Region
Polizei
- Straßenverkehrsbehörde
- Seniorenrat Burgdorf
- Bündnis für Familien
- BI-Sicherschulweg in Hülptingsen
- Feuerwehr Burgdorf
- Familienservicebüro der Stadt Burgdorf
- Ortsvorsteher Heeßel
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover
- ADAC
- Regiobus
- Familienservicebüro
- Abteilung Stadtplanung und Umwelt
- Schulelternrat
- Stadtelternrat
- Astrid-Lindgren-Grundschule, Schulleitung
Am 25.04.2024 wurde im A-WALV der derzeitige Stand der Vorplanung vorgestellt und erörtert. Vom Seniorenrat wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere die Tunnelrampen barrierefrei ausgebaut werden sollten. Die Anregung wurde in den weiteren Planungen geprüft.
2 Übergeordnetes Radwegenetz
2.1 Region Hannover
Im Gebiet der Stadt Burgdorf soll entlang der Kreisstraße 112 der vorhandene Radweg zwischen Heeßel und der Marktstraße in Burgdorf ausgebaut werden. Der Radweg ist sanierungsbedürftig und weist in großen Teilen keine ausreichende Breite für das vorhandene Radverkehrsaufkommen auf. Die Strecke ist im Vorrangnetz für den Alltagsradverkehr der Region Hannover als Prio-1-Strecke bewertet, die Planungsparameter sind dementsprechend komfortabel zu wählen. Gleichzeitig soll gewürdigt werden, dass beidseitig der Strecke Grünflächen mit Baumbestand anschließen, der Eingriff in den Naturhaushalt soll möglichst verträglich erfolgen.
Region Hannover
Planungsraum = Prio-1-Strecke
2.2 Stadt Burgdorf
Im Mobilitätskonzept der Stadt Burgdorf ist der Radweg entlang der K 112 als Vorrangroute ausgewiesen.
2.2 Radschnellverbindung
zwischen Burgdorf und Hannover
Zurzeit wird die Trassenwahl für eine Radschnellverbindung zwischen Burgdorf und Hannover von der Region Hannover geprüft. Das Ergebnis steht noch nicht fest. Falls die Trassenwahl auf eine Verbindung entlang der K 112 über Altwarmbüchen fällt, könnte das ggf. Auswirkungen auf die vorgestellte Planung haben, da dann der Querschnitt des Radweges ggf. auf 5 m verbreitert werden müsste und die Kurvenradien deutlich zu vergrößern wären.
Die Entscheidung über die Vorzugsvariante wird möglicherweise bis Ende August getroffen. Über das Ergebnis werde ich ggfs. in der Sitzung berichten.
Die jetzige Variante im Bereich der K 112 verläuft vom Bahnhof aus über den Magdalenenweg sowie den Magdalenentunnel (unter B 443). Der weitere Verlauf ist in diesem Bereich noch unklar.
Es sind jedoch weitere Trassenvarianten, auch weiter südlich, in der Diskussion.
3 Beschreibung der einzelnen Ausbauabschnitte
3.1 Teilstrecke 1 zwischen
Ortsausgang Heeßel und Mönkeburgstraße
Querungshilfe
Am Ortsausgang soll eine Querungshilfe für Radfahrende und zu Fuß Gehende entstehen. Die angrenzenden Fahrstreifen sind 3,50 m breit. Die Querungsstellen für den Fuß- und Radverkehr sind getrennt, für den Fußverkehr ist eine 4,00 m breite Aufstellfläche berücksichtigt, die Aufstellfläche für den Radverkehr ist 8,00 m lang. Der südliche Gehweg in der Ortsdurchfahrt (OD) Heeßel wird bis zur Mittelinsel verlängert. Der Schutzstreifen für die Radfahrenden in Fahrtrichtung Burgdorf endet ca. 13 m vor der Mittelinsel, eine Markierung bis auf Höhe der Insel ist aufgrund der vorgesehenen Fahrstreifenbreite von 3,50 m nicht möglich, da die Mindestbreiten von 1,50 m für den Schutzstreifen und 2,25 m für den Fahrstreifen nicht möglich sind (vgl. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), Kapitel 6.1.7.3 und E-Klima Steckbrief zur RASt).
Die Mittelinsel wird schräg zur Straßenachse ausgerichtet und sorgt für eine ausreichende Ablenkung des Kfz-Verkehrs, so dass die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge deutlich reduziert wird. Die Querungshilfe hat eine Breite von 3,00 m. Für die Herstellung der Querung ist die Fällung von mind. 5 Bäumen erforderlich, zwei weitere Bäume sind gefährdet, bei diesen Bäumen ist eine Fällung während des Bauablaufs nicht ausgeschlossen.
Radweg
Zwischen der Querungshilfe und
dem Knotenpunkt Mönkeburgstraße/An der Mösch/Dorfstraße soll der Radweg in der
Bestandsbreite von 2,40 m saniert werden.
Die vorhandenen Tiefborde werden erhalten, lediglich die vorhandene Pflasterbefestigung wird durch einen Aufbau in Asphalt ersetzt. Baumfällungen sind nicht vorgesehen. Bei einer Verbreitung des Radweges um lediglich 10 cm müssten unter Umständen bis zu 71 Bäume gefällt werden.
3.2 Knotenpunkt Mönkeburgstraße/An
der Mösch/Dorfstraße (K 112)
Für den Knotenpunkt wurde im Juli
2024 eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis ist festgestellt, dass
im Planungsbereich eine Oberflächensanierung ausreichend ist. Eine umfängliche
Umgestaltung des Knotenpunktes ist daher nicht vorgesehen, der vorhandene
Knotenpunkt wird im Hinblick auf die Barrierefreiheit (Querungen und
Bushaltestellen) ertüchtigt und hinsichtlich der Verkehrssicherheit optimiert.
Im Hinblick auf die Barrierefreiheit werden die am Knotenpunkt vorhandenen
Bushaltestellen in Bestandslage als Buchten barrierefrei entsprechend aktuellem
Standard der Region Hannover ertüchtigt. Die Buchten werden in Beton
ausgeführt, der Bord mit 16 cm Ansicht hergestellt und die Warteflächen in
einer Tiefe von 3,10 m gepflastert. Taktile Elemente ermöglichen zukünftig
auch sehbehinderten Personen die Nutzung. Innerhalb der Warteflächen werden
neue Wetterschutzdächer installiert und beidseitig sind Fahrradbügel (drei im
Norden, vier im Süden) im Nahbereich der Warteflächen vorgesehen. Die Querungen
an allen vier Knotenpunktarmen werden barrierefrei mit differenzierten
Bordhöhen erneuert. Im Verlauf des Weges nördlich der K 112 werden die
Aufstellflächen und Querungen vom Rad- und Fußverkehr getrennt und erst vor
bzw. hinter der Querung der Mönkeburgstraße wieder als gemeinsamer Geh- und
Radweg ausgeführt.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird geprüft, ob die LSA-Steuerung
angepasst werden kann, so dass zukünftig die Querungen für den Rad- und
Fußverkehr nicht gleichzeitig mit dem abbiegenden Kfz-Verkehr aus der
K 112 freigegeben sind.
Für die barrierefreie Umgestaltung ist voraussichtlich die Fällung von zwei
Bäume erforderlich, zwei Bäume befinden sich im Gefährdungsbereich.
3.2 Teilstrecke 2 zwischen Knotenpunkt Mönkeburgstraße/An der Mösch/Dorfstraße
und Magdalenentunnel
Radweg
Der Radweg wird von 1,90 m auf 3,00 m verbreitert. Baumfällungen sind nicht erforderlich. Es sind jedoch 40 Bäume gefährdet, von denen während des Bauablaufs ggfs. welche gefällt werden müssten. Der Radweg wird in Asphaltbauweise hergestellt.
Der Aufbau des Radweges ist wie folgt.
Im Kurvenbereich (B 443 und K 112) könnte ggfs. der Ausbauradius noch vergrößert werden, wenn Grunderwerb möglich ist. Ab dem Kreuzungspunkt mit der B 443 liegt die Straßenbaulast des Radweges bei der Stadt Burgdorf.
Magdalenentunnel gem. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)
nicht barrierefrei
Um eine bessere Sichtbarkeit beim Ausfahren aus dem Tunnel Richtung Westen zu erzielen, sollte der Radweg entlang der B 443 weiter als bisher von der Rampe des Tunnels abgesetzt werden.
Im Westen werden Rad- und Fußverkehr vom Bonhoefferweg kommend etwa 20 m vor dem Tunnel getrennt. Der Radweg wird in Richtung Westen vom Tunneleingang abgerückt. Dadurch kann der Abbiegeradius in die Unterführung auf 8,00 m vergrößert werden. Der in diesem Bereich östlich anschließende Gehweg ist mit einer Breite von 2,50 m geplant. Der Weg nach Norden ist ebenfalls von der B 443 abgerückt, so dass eine Vergrößerung der Abbiegeradien möglich ist. Die Kreuzung soll mit einer Vorfahrtregelung für die Fahrbeziehung Geschwister-Scholl-Weg – Magdalenentunnel markiert und beschildert werden.
Vorteile:
Verbesserung der Sichtbeziehungen.
Teilweise Trennung Rad- und Fußverkehr.
Verringerung von Konflikten durch eindeutige Vorfahrtregelung
Nachteile:
Nicht barrierefrei.
West West
Auf der östlichen Seite können die Sichtbeziehungen nur
geringfügig verbessert werden, da sonst in die vorhandenen Gärten der dortigen
Anlieger eingegriffen werden müsste. Der minimale Radius beträgt 3 m, ein
größerer Radius wäre nur mit erheblichem Eingriff in Privatgrund möglich.
West
Der oben beschriebene Ausbau ist jedoch nicht barrierefrei und
wurde vom Seniorenrat kritisiert. Daraufhin wurde eine barrierefreie Variante
für beide Tunnelseiten entwickelt.
Wege mit einer Längsneigung von maximal 3 % ohne zusätzliche Querneigung sind barrierefrei. Bei der Überwindung von größeren Höhenunterschieden ist es in der Regel erforderlich Rampen vorzusehen, welche maximal 6 % über 6,00 m Länge aufweisen, anschließend folgt ein Zwischenpodest mit einer Länge von mindestens 1,50 m.
Am Magdalenentunnel kann der westliche Bereich mit maximal 3 % Längsneigung hergestellt werden. Durch die erforderliche Absenkung des Weges sind fünf zusätzliche Bäume gefährdet. Der minimale Radius vom Bonhoefferweg beträgt 7 m und nach Norden 6 m.
Der östliche Bereich kann nur mit der Berücksichtigung von Rampen barrierefrei gestaltet werden, welche aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur mit Einbau von Winkelstützwänden realisierbar sind. Im Lageplan sind Rampen für alle Weganschlüsse vorgesehen: 2,50 m breit nach Norden, 5,00 m/3,00 m breit nach Süden, und 3,00 m breit in Richtung Magdalenenweg. Die Wege treffen annähernd rechtwinklig aufeinander. Im Bereich der geplanten Rampe sind zwei Zufahrten zu Privatgrundstücken vorhanden. Die verbleibende Verkehrsraumbreite zwischen Rampenbauwerk und Grundstück von mindestens 5,00 m ist für die Zufahrt zu den Grundstücken ausreichend, Parken wird nicht mehr möglich sein.
Eine Trennung der Geh- und Radfahrbereiche ist in dieser Variante nicht vorgesehen.
Der Weg ist durchgängig als gemeinsamer Geh- und Radweg geplant.
3.3 Teilstrecke 3 zwischen
Magdalenentunnel und Finanzamttunnel
Radweg
In diesem Abschnitt ist eine Verbreiterung der Strecke von 3,00 m auf 4,00 m vorgesehen. Zu den Privatgrundstücken wird ein Abstand von 0,50 m eingehalten, welcher als Bankett ausgeführt wird. In Richtung B 443 bzw. Marktstraße ist eine Anpassung der teilweise vorhandenen Entwässerungseinrichtung (Mulde bzw. Graben) erforderlich. Im Bereich von ca. Bau-km 11+015 bis 11+115 ist ein größerer Eingriff in die vorhandene Böschung der Markstraße erforderlich, für die Gestaltung sind verschiedene Varianten (Verwendung von Gabionen oder Winkelstützen oder Böschungsmodellierung) im Hinblick auf die Minimierung des Eingriffs untersucht worden. Es hat sich herausgestellt, dass ohne eine konstruktive Lösung am wenigsten in den Baumbestand eingegriffen werden muss. Die vorhandene Böschung ist mit einer Neigung von 1:1.5 neu auszubilden. Es muss voraussichtlich ein Baum gefällt werden und 11 Bäume sind gefährdet.
Anschluss Lehrter Straße
Die bestehende Rampe zur Lehrter
Straße soll einheitlich in Asphalt ausgeführt werden und die Trennung der
Flächen für Rad- und Fußverkehr aufgehoben werden. Der Abbiegeradius zwischen
der Unterführung und der Rampe soll nach Möglichkeit vergrößert werden, dies
ist nur mit Grunderwerb möglich.
Aktuell ist in Klärung, ob Grunderwerb bei dem Flurstück 28/1 möglich ist. Die Verhandlungen für das Flurstück 34/1 waren erfolgreich. Sollte ein weiterer Teil der angrenzenden Flurstücke nutzbar sein, könnte der Weg hoch zur Lehrter Straße mit einem deutlich größeren Radius an die Rampe zur Unterführung angeschlossen werden, wodurch die Befahrbarkeit für die Radfahrenden verbessert wird.
Der vorhandene Trampelpfad wird für fußläufigen Verkehr ertüchtigt, der Weg wird in einer Breite von 1,80 m gepflastert. Die Längsneigung des Weges beträgt ca. 2,7 % und ist damit barrierefrei nutzbar. Um die Nutzung des Gehweges für Radfahrende unattraktiv zu machen, sind am Anfang und am Ende Umlaufsperren vorgesehen.
Die Rampe im Tunneleingang wird geringfügig nach H BVA angepasst. Die Trennung von Rad- und Fußverkehr im Tunneleingang bleibt erhalten. Die weitere Umgestaltung des Finanzamttunnels wird in einem separaten Projekt durch die Stadt Burgdorf beplant, wenn möglich sollen die Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden.
4 Kosten und Förderung
Die Kosten für den Ausbau des Radweges und der Tunnelrampen werden entsprechend der Zuständigkeit für die Straßenbaulast getrennt. Die Kosten für einen barrierefreien Ausbau des Magdalenentunnels wurden separat ermittelt.
Die Baukosten für die Baumaßnahmen sind wie folgt geschätzt:
Variante: Tunnel
nicht barrierefrei Tunnel
barrierefrei
Gesamt Baukosten (Brutto) 1,33 Mio. € 1,54 Mio. €
Anteil Stadt Burgdorf 0,42 Mio. € 0,65 Mio. €
Anteil Region Hannover 0,91 Mio. € 0,89 Mio. €
Planungskosten
Gesamt Planungskosten (Brutto) 0,30 Mio € 0,32 Mio €
Anteil Stadt Burgdorf 0,10 Mio € 0,16 Mio €
Anteil Region Hannover 0,20 Mio € 0,16 Mio €
Gesamtkosten (Brutto) 1,63 Mio € 1,86 Mio €
Anteil Stadt Burgdorf 0,52 Mio € 0,81 Mio €
Anteil Region Hannover 1,11 Mio € 1,05 Mio €
Für den Ausbau sollen Fördermittel generiert werden. Es wird je nach Fördergeber ein Zuschuss von 50% bis maximal 90% zu den Baukosten erwartet. Planungskosten werden nicht gefördert.
Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 54100.787227 in Höhe von 540.000 € zur Verfügung. Sollte der Magdalenentunnel barrierefrei ausgebaut werden, müssten weitere Haushaltsmittel in Höhe von 0,27 Mio € im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt werden. Falls Grunderwerb im Bereich der Lehrter Straße getätigt werden kann und die Kurvenradien dort vergrößert werden können, entstehen zusätzlich Kosten von rd. 30.000 €, die ebenfalls über den Haushalt 2026 bereitzustellen sind. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich demnach auf 840.000 € und es wären 300.000 € zusätzlich bereitzustellen.
5 Zeitlicher Ablauf
Nach Beschlussfassung für den Ausbau des Radweges soll im IV Quartal 2024 der Landschaftspflegerischer Begleitplan, die Entwurfsplanung sowie die Vorbereitung der Genehmigungsplanung bearbeitet werden. Sofern der Magdalenentunnel barrierefrei ausgebaut wird, ist zusätzlich ein Fachplanungsbüro zu beauftragen. Es wird mit einer Verlängerung des Projekts von 3-4 Monaten ausgegangen.
Anfang 2025 soll die Einleitung des Plangenehmigungsverfahrens erfolgen sowie ein gemeinsamer Förderantrag gestellt werden.
Der Baubeginn wird von der Genehmigung und der Förderzusage abhängen und soll Ende 2025/Anfang 2026 starten. Der zeitliche Beginn der Umsetzung hängt von der Dauer des Genehmigungsverfahrens und der Fördermittelzusage ab. Die Dauer des Baus beträgt voraussichtlich etwa ein Jahr.
6 Schlussbemerkungen
Für die Durchführung des gemeinsamen Projekts ist mit der Region Hannover eine Vereinbarung zu schließen. Die Vereinbarung regelt die Durchführung, die Baulast und die Verteilung der Kosten. Die Vereinbarung wird zurzeit erarbeitet und ist über eine gesonderte Vorlage zu beschließen.
Die Fachabteilung empfiehlt den Magdalenentunnel barrierefrei auszubauen. Damit eine barrierefreie Querung zwischen Weststadt und Innenstadt geschaffen wird. Die nächste barrierefreie Querungsmöglichkeit der B443 besteht ca. 200 Meter nördlich bei der Lichtsignalanlage Mönkeburgstraße. Um in die Innenstadt zu gelangen, müsste jedoch anschließend der Bahnhofstunnel genutzt werden, der ebenfalls nicht barrierefrei ist. Dem Rat wird empfohlen die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € für den barrierefreien Ausbau des Magdalenentunnels und für die Verbesserung der Auffahrt zur Lehrter Straße für das Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen.
Die Beschlussfassung zum Ausbau des Radweges kann nur unter Vorbehalt erfolgen, bis geklärt ist, ob die Planungen zur Radschnellverbindung auf die vorgestellten Planungen Einfluss haben. Möglicherweise liegt bis zur Sitzung am 05.09.2024 eine Vorzugsvariante für die Radschnellverbindung nach Hannover vor.
Anlagen:
Anlage 1: Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Lagepläne 1-5 Magdalenentunnel nicht barrierefrei
Anlage 3: Lageplan Magdalenentunnel Variante barrierefrei
Anlage 4: Querschnitte
(Pollehn)
