Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Am 28.06.2024 hat der Rat der Stadt Burgdorf beschlossen, den laufenden Verkehrsversuch vorzeitig zu beenden. Obwohl die Einbahnstraßenregelung das Verkehrsaufkommen auf der Marktstraße auf 4.800 Fahrzeuge pro Tag senkte, verursachte sie eine massive Verkehrszunahme in den umliegenden Straßen. Daher zeigt sich, dass diese Regelung nicht das ideale Mittel zur Verkehrsberuhigung der Marktstraße ist. Eine umfassende Betrachtung der gesamten Innenstadt ist notwendig.
Die zuständige Verkehrsbehörde (Region Hannover) wurde aufgefordert, die Anordnung für den Verkehrsversuch zurückzunehmen.
Die Anordnung der Region Hannover zur vorzeitigen Beendigung wurde am 09.08.2024 erteilt, was zur Wiederherstellung des Zweirichtungsverkehrs in der Marktstraße führt.
Die Ergebnisse der Verkehrszählung vom 23.05.2024 zeigen, dass das Verkehrsaufkommen in der Marktstraße im Zweirichtungsverkehr mit 10.800 Fahrzeugen pro Tag nicht der vorgesehenen verkehrsberuhigten Nutzung (Tempo 20 Zone) entspricht und erfüllt daher auch nicht den Anforderungen verkehrsberuhigter Bereiche. Dieser Sachverhalt erlaubt es nicht, die ursprüngliche Verkehrssituation wiederherzustellen. Um die Voraussetzungen für eine Tempo-20-Zone zu erfüllen, ist es notwendig, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu treffen, die die Verkehrsbelastung senken.
In Übereinstimmung mit der Stadt Burgdorf hat die Region Hannover aus Gründen der Verkehrssicherheit und Ordnung die folgenden verkehrsregelnden Maßnahmen zur Erprobung angeordnet:
· Die Einbahnstraßenregelung in der Poststraße bleibt bestehen, um den Verkehr weiter zu beruhigen. Wie in einer Tempo 20 vorgesehen, gilt nun die Rechts-vor-links-Regelung.
· Die Einbahnstraßenregelungen in der Louisen- und Schloßstraße bleiben ebenfalls bestehen.
· Die Fahrbahneinengungen in der Marktstraße bleiben bestehen und die gelbe Baustellenmarkierung wird durch bauliche Elemente ersetzt.
· Das kostenlose Parken (Parkdauer bis zu 3 Stunden) im Bereich Finanzamt und Rathaus II ist weiterhin möglich.
· Die Parkplätze in der Marktstraße werden wieder bewirtschaftet. Dieses beinhaltet auch den Rückbau von Fahrradständern auf den Parkflächen. Soweit möglich, werden diese auf anderen Verkehrsflächen wieder hergestellt.
· Die städtischen Parklets und die Fahrradpiktogramme bleiben erhalten.
Für den Erprobungszeitraum vom 15.08.2024 bis zum 28.02.2025 hat die Region Hannover die Maßnahme befristet angeordnet.
Am 14.08.2024 wurde mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen, darunter die Wiederherstellung des Zweirichtungsverkehrs in der Marktstraße, die Einführung der neuen Verkehrsregelung an der Poststraße (rechts vor links), Änderungen bei den Parkplätzen, der Abbau der Fahrradständer auf den Parkplätzen und die Inbetriebnahme des Parkscheinautomaten.
Weiterhin ist vorgesehen, neben jedem städtischen Parklet einen Abfallbehälter aufzustellen.
Zur Bewertung der Auswirkungen der verkehrslenkenden Maßnahmen werden während des Erprobungszeitraums Unfallauswertungen und Verkehrszählungen durchgeführt. Geplant ist eine erste Datenauswertung etwa 3 Monate nach Beginn der Maßnahmen (Ende November/Anfang Dezember), um rechtzeitig vor Ablauf der Anordnung über weitere Maßnahmen entscheiden zu können.
(Pollehn)