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Beschlussvorschlag:
Im Ausschuss für Jugendhilfe,
Familie und Kinder wird
Herr Andreas Stein (vorher: N.N.)
als stellv. beratender
Vertreter mit interkultureller Kompetenz benannt.
Die Besetzung des Ausschusses für Jugendhilfe, Familie und Kinder wird, wie in der Anlage dargestellt, festgestellt (Anlage zum Protokoll).
Sachverhalt und Begründung:
Für die Vertreterin mit interkultureller Kompetenz, Frau Ursula Wieker, war bislang kein Stellvertreter benannt. Frau Wieker hat nun Herrn Andreas Stein als ihren Vertreter vorgeschlagen.
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
(Pollehn)
