Betreff
LEADER: Abwicklung der kommunalen Ko-Finanzierung
Vorlage
BV 2024 0799/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

25.000 €

51100 429100

x

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

x ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie über die Gewährung finanzieller Zuwendungen durch die Stadt Burgdorf für die öffentliche Kofinanzierung im Rahmen des Förderprogrammes LEADER der LEADER Region Aue-Wulbeck (LEADER - Kommunale Kofinanzierungsrichtlinie der Stadt Burgdorf) wird beschlossen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Bürgermeister wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.06.2024 (vgl. BV 2024 0799) beauftragt, eine Richtlinie zur Vergabe einer kommunalen Ko-Finanzierung an durch LEADER geförderte Projekte zu erarbeiten.

 

LEADER ist ein Förderprogramm für die Regionalentwicklung, das den Menschen in ländlichen Räumen die Möglichkeit bietet, ihre Region weiterzuentwickeln.

 

Gemeinsam bilden die Kommunen Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und Isernhagen die LEADER-Region Aue-Wulbeck. Insgesamt steht der LEADER-Region Aue-Wulbeck für die gesamte Förderperiode von 2023 bis 2027 ein Betrag von über 2,8 Millionen Euro zur Verfügung, um Vorhaben, Initiativen und Projektideen entsprechend der im Regionalen Entwicklungskonzept formulierten Ziele umzusetzen. Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.

 

Projektträger für LEADER-Projekte können neben der Kommune beispielsweise Vereine, private Initiativen oder Privatpersonen sein.

 

LEADER-Projekte in privater Trägerschaft müssen 20 % ihres Projektbudgets durch eine öffentliche Ko-Finanzierung jenseits der LEADER-Förderung „einwerben“. Hier sind auch die jeweiligen Kommunen gefragt, einen Beitrag zu leisten.

 

Die Stadt Burgdorf stellt aus diesem Grund (von 2023 bis 2027) jährlich 25.000 Euro im Haushalt bereit, die zur Ko-Finanzierung von privat initiierten LEADER-Projekten genutzt werden können (vgl. M 2023 0425).

 

Um das Antragsverfahren für Projektinitiativen möglichst niedrigschwellig und schlank zu gestalten, wurde die vorliegende Richtlinie erarbeitet.

 

In der Richtlinie wird geregelt:

·         welches der Zuwendungszweck ist,

·         wer antragsberechtigt ist,

·         welche Voraussetzung für die Zuwendung zu erfüllen sind und welche Fördermittel vorrangig in Anspruch zu nehmen sind,

·         welche Art, Umfang und Höhe die Zuwendung haben kann,

·         wie das Antragsverfahren abläuft,

·         wie die Bewilligung erfolgt,

·         wie die Auszahlung der Mittel erfolgt,

·         wie die Projektträger den Verwendungsnachweis zu erbringen haben, und

·         wie im Falle von Rückforderungen oder einer Erstattung der Zuwendung verfahren wird.

 

Weiteres Vorgehen und Beschlussempfehlung

 

Entsprechende Haushaltsmittel zur kommunalen Ko-Finanzierung von LEADER-Projekten wurden bereits im Haushalt 2024 berücksichtigt. Auch im Haushalt 2025 und 2026 sollen entsprechende Mittel eingestellt werden. Mit Inkrafttreten der Richtlinie kann die Verwaltung die notwendige kommunale Ko-Finanzierung für private LEADER-Projekte abwickeln.

 

 

Anlagen:

1. Zuwendungsrichtlinie LEADER - Kommunale Kofinanzierungsrichtlinie der Stadt Burgdorf

In Vertretung

 

 

(Vierke)