Betreff
Burgdorf - 1. urkundliche Erwähnung
Vorlage
BV 2024 0816
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

Dem Ergebnis des Experten-Hearings vom 17.06.2024 folgend, wird zukünftig 1279 als das Jahr der ersten urkundlichen Erwähnung Burgdorfs angenommen und entsprechend kommuniziert. 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

1979 wurde in Burgdorf das 700. Stadt-Jubiläum gefeiert. Belegt wurde dieses Jahr mit der vermeintlich ersten urkundlichen Erwähnung Burgdorfs in der Lebensbeschreibung Bischof Ottos I. (reg. 1260-1279).

Schon damals war diese Jahreszuordnung umstritten, da mehrere Heimatforscher die erste urkundliche Erwähnung bereits auf das Jahr 1277 datierten. Als Quelle, aus der die erste urkundliche Erwähnung Burgdorfs im Jahre 1277 hervorgehen soll, nannten sie das Dokument Nr. 484 (Titel: "Einnahme-, Ausgabe- und Zinsregister des Domdechanten Johann 1277-1286") aus dem "Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" (erschienen im Jahre 1900, dritter Teil, 1260-1310 – bearbeitet von Dr. H. Hoogeweg).

Lt. Urkundenbuch befand sich ein im 15. Jahrhundert angefertigtes Kopiar (oder: Kopialbuch) im damaligen Staatsarchiv Hannover. Die Abschrift daraus hatte Dr. Hoogeweg im 19. Jahrhundert transkribiert. Das Kopialbuch ist im Rahmen eines Bombenangriffs 1943 verbrannt. Weder das Original des Einnahme-, Ausgabe- und Zinsregisters aus dem 13. Jahrhundert noch das Kopialbuch aus dem 15. Jahrhundert existieren noch – somit dürfte es sich bei der Abschrift im "Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" um die einzige noch vorhandene Wiedergabe dieser Quelle handeln.

Am 17.06.2024 fand ein Experten-Hearing statt, zu dem mit Dr. Nathalie Kruppa von der Niedersächsischen Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Mitarbeiterin an der Germania Sacra, einem langfristigen Projekt zur Erforschung der Kirche des Alten Reiches auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einem digitalen Register zu geistlichen und weltlichen Personen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit) und Dr. Nicolas Rügge (Leiter der Abteilung Hannover des Niedersächsischen Landesarchivs, Nachfolgeeinrichtung des früher verwahrenden Staatsarchivs Hannover) zwei Kapazitäten in der Beurteilung alter Schriften eingeladen waren.

Ziel war es, die über Jahrzehnte bestehenden unterschiedlichen Ansichten extern wissenschaftlich verifizieren zu lassen – einerseits aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung für die zukünftige Geschichtsschreibung unserer Stadt, kurzfristig und im Besonderen jedoch auch im Umgang mit der Frage, wann das nächste größere Stadtjubiläum gefeiert werden sollte (also 2029 und somit 50 Jahre nach der 700-Jahr-Feier, oder bereits 2027).

Das grundlegende Interesse lag darin bewerten zu lassen, ob der Eintrag im "Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" vertrauenswürdig genug ist, um ihn zur zuverlässigen Quelle erklären zu können, aus der die erste urkundliche Erwähnung Burgdorfs bereits im Jahr 1277 abgeleitet werden kann.

Übereinstimmend gelangten Dr. Kruppa und Dr. Rügge zu folgender Einschätzung:

Die Überlieferung des "Einnahme-, Ausgabe- und Zinsregisters des Domdechanten (richtig: Dompropstes) Johann 1277-1286" aus dem "Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" ist zeitlich nicht ausreichend gesichert, da in dieser lediglich ein Zeitraum und keine eindeutige Zuweisung der einzelnen Einträge nach Jahren angegeben ist. Der fragliche Eintrag ist zwar dem ersten Amtsjahr ("anno primo") zugeordnet, also dem Jahr 1276/77, die Zeitangaben in dem Dokument sind aber so inkonsistent, dass Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass 1277 als Datierung korrekt sei, bestehe, lasse sich jedoch weder beweisen noch belastbar darstellen. Diesbezügliche Zweifel habe selbst Dr. Hoogeweg, der Herausgeber des "Urkundenbuchs des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe", in seinem Vorwort (S. VII) eingestehen müssen: Zu Nr. 484 möchte ich noch besonders bemerken, dass trotz eingehender Beschäftigung mit diesem Stücke es mir nicht gelungen ist, die verschiedenen Abschnitte, aus denen das Ganze zweifellos zusammengesetzt ist, zu trennen und genau nach Zeit und Provenienz festzustellen. Die durchaus gleichartigen Abschnitte, die S. 431 und S. 450 mit Anno primo beginnen, lassen wesentliche Abweichungen in den Angaben erkennen und beweisen, dass die beiden Stücke zeitlich zu trennen sind, oder vielleicht richtiger, dass die vorliegende Abschrift aus dem Ende des 15. Jahrhunderts sehr fehlerhaft ist.

Ebenfalls sei der im Register angeführte Name "Bortorpe" in der Schreibweise ungewöhnlich und daher nicht zweifelsfrei "unserem" Burgdorf zuzuordnen, deswegen sei diese Erwähnung im Artikel "Burgdorf" des als maßgeblich geltenden "Ortsnamenbuches des Landkreises und der Stadt Hannover" (bearb. von Uwe Ohainski und Jürgen Udolph, Bielefeld 1998) nicht verzeichnet. Dort sei vielmehr der Zeitraum 1260-1279, also die Vita Bischof Ottos aus der Hildesheimer Chronik, als erste Erwähnung angegeben.

Fazit:
Hinsichtlich der genannten Zweifel sowie der im Gegenzug gesicherten Erwähnung Burgdorfs in der Lebensbeschreibung Bischof Ottos I. ist das Jahr 1279 die vertretbarere Datierung.

 


(Pollehn)