Beschlussvorschlag:
Dem Ergebnis des Experten-Hearings vom 17.06.2024 folgend, wird zukünftig
1279 als das Jahr der ersten urkundlichen Erwähnung Burgdorfs angenommen und
entsprechend kommuniziert.
Sachverhalt und Begründung:
1979 wurde in Burgdorf das 700.
Stadt-Jubiläum gefeiert. Belegt wurde dieses Jahr mit der vermeintlich ersten
urkundlichen Erwähnung Burgdorfs in der Lebensbeschreibung Bischof Ottos I.
(reg. 1260-1279).
Schon damals war diese Jahreszuordnung
umstritten, da mehrere Heimatforscher die erste urkundliche Erwähnung bereits
auf das Jahr 1277 datierten. Als Quelle, aus der die erste urkundliche
Erwähnung Burgdorfs im Jahre 1277 hervorgehen soll, nannten sie das Dokument
Nr. 484 (Titel: "Einnahme-, Ausgabe- und Zinsregister des Domdechanten
Johann 1277-1286") aus dem "Urkundenbuch
des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" (erschienen im Jahre
1900, dritter Teil, 1260-1310 – bearbeitet von Dr. H. Hoogeweg).
Lt. Urkundenbuch befand sich ein im 15.
Jahrhundert angefertigtes Kopiar (oder: Kopialbuch) im damaligen Staatsarchiv
Hannover. Die Abschrift daraus hatte Dr. Hoogeweg im 19. Jahrhundert
transkribiert. Das Kopialbuch ist im Rahmen eines Bombenangriffs 1943 verbrannt.
Weder das Original des Einnahme-, Ausgabe- und Zinsregisters aus dem 13.
Jahrhundert noch das Kopialbuch aus dem 15. Jahrhundert existieren noch – somit
dürfte es sich bei der Abschrift im "Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" um
die einzige noch vorhandene Wiedergabe dieser Quelle handeln.
Am 17.06.2024 fand ein Experten-Hearing
statt, zu dem mit Dr. Nathalie Kruppa von der Niedersächsischen Akademie
der Wissenschaften zu Göttingen (Mitarbeiterin an der Germania Sacra, einem langfristigen
Projekt zur Erforschung der Kirche des Alten Reiches auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland mit einem digitalen Register zu geistlichen und
weltlichen Personen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit) und Dr. Nicolas
Rügge (Leiter der Abteilung Hannover des Niedersächsischen Landesarchivs,
Nachfolgeeinrichtung des früher verwahrenden Staatsarchivs Hannover) zwei
Kapazitäten in der Beurteilung alter Schriften eingeladen waren.
Ziel war es, die über Jahrzehnte
bestehenden unterschiedlichen Ansichten extern wissenschaftlich verifizieren zu
lassen – einerseits aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung für die zukünftige
Geschichtsschreibung unserer Stadt, kurzfristig und im Besonderen jedoch auch
im Umgang mit der Frage, wann das nächste größere Stadtjubiläum gefeiert werden
sollte (also 2029 und somit 50 Jahre nach der 700-Jahr-Feier, oder bereits
2027).
Das grundlegende Interesse lag darin
bewerten zu lassen, ob der Eintrag im "Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" vertrauenswürdig
genug ist, um ihn zur zuverlässigen Quelle erklären zu können, aus der die
erste urkundliche Erwähnung Burgdorfs bereits im Jahr 1277 abgeleitet werden
kann.
Übereinstimmend gelangten Dr. Kruppa
und Dr. Rügge zu folgender Einschätzung:
Die Überlieferung des "Einnahme-,
Ausgabe- und Zinsregisters des Domdechanten (richtig: Dompropstes) Johann
1277-1286" aus dem "Urkundenbuch
des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe" ist zeitlich nicht
ausreichend gesichert, da in dieser lediglich ein Zeitraum und keine eindeutige
Zuweisung der einzelnen Einträge nach Jahren angegeben ist. Der fragliche
Eintrag ist zwar dem ersten Amtsjahr ("anno primo") zugeordnet, also
dem Jahr 1276/77, die Zeitangaben in dem Dokument sind aber so inkonsistent,
dass Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass
1277 als Datierung korrekt sei, bestehe, lasse sich jedoch weder beweisen noch
belastbar darstellen. Diesbezügliche Zweifel habe selbst Dr. Hoogeweg, der
Herausgeber des "Urkundenbuchs des
Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe", in seinem Vorwort (S.
VII) eingestehen müssen: Zu Nr. 484
möchte ich noch besonders bemerken, dass trotz eingehender Beschäftigung mit
diesem Stücke es mir nicht gelungen ist, die verschiedenen Abschnitte, aus
denen das Ganze zweifellos zusammengesetzt ist, zu trennen und genau nach Zeit
und Provenienz festzustellen. Die durchaus gleichartigen Abschnitte, die S. 431
und S. 450 mit Anno primo beginnen,
lassen wesentliche Abweichungen in den Angaben erkennen und beweisen, dass die
beiden Stücke zeitlich zu trennen sind, oder vielleicht richtiger, dass die
vorliegende Abschrift aus dem Ende des 15. Jahrhunderts sehr fehlerhaft ist.
Ebenfalls sei der im Register
angeführte Name "Bortorpe" in der Schreibweise ungewöhnlich und daher
nicht zweifelsfrei "unserem" Burgdorf zuzuordnen, deswegen sei diese
Erwähnung im Artikel "Burgdorf" des als maßgeblich geltenden
"Ortsnamenbuches des Landkreises und der Stadt Hannover" (bearb. von
Uwe Ohainski und Jürgen Udolph, Bielefeld 1998) nicht verzeichnet. Dort sei
vielmehr der Zeitraum 1260-1279, also die Vita Bischof Ottos aus der
Hildesheimer Chronik, als erste Erwähnung angegeben.
Fazit:
Hinsichtlich der genannten Zweifel sowie der im Gegenzug gesicherten Erwähnung
Burgdorfs in der Lebensbeschreibung Bischof Ottos I. ist das Jahr 1279 die
vertretbarere Datierung.
(Pollehn)
