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Beschlussvorschlag:
In Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2023 (Vorlage BV 2023 0489) werden das vorhandene Angebot an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätzen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau gem. der Anlage zu dieser Vorlage festgestellt.
Die in der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2024 / 2025 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen:
- Unter dem Gesichtspunkt der Kinderzahlenentwicklung und der Umsetzung der Maßgaben von BV 2024 0725 (Qualitätssteigerung durch Gruppenreduzierung) wird der Ausbau der bestehenden und bereits geplanten Krippenkapazitäten um zusätzliche 30 Plätze (2 Gruppen) vorangetrieben.
- Unter dem Gesichtspunkt der Kinderzahlenentwicklung und der Betreuung auswärtiger Kinder wird aktuell kein weiterer, über die bisherigen Planungen hinausgehender Ausbau der Kindergartenkapazitäten vorangetrieben. Unter dem Gesichtspunkt der Entlastung bestehender Einrichtungen sowie der Planung von baulicher Ertüchtigung bestehender Einrichtungen wird im Einzelfall ein weiterer Ausbau geprüft, sofern sich hierfür günstige Ausbaugelegenheiten ergeben.
- Der Hortausbau wird vorerst nicht weiter betrieben. Sofern sich ergibt, dass der Ganztagsanspruch im Grundschulalter in Niedersachsen vorrangig über Hortangebot zu erfüllen ist, werden die Planungen diesbezüglich vorangetrieben.
Eine Ausfertigung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2024 / 2025 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt.
Sachverhalt und Begründung:
Das vorhandene Angebot und der Bedarf an Plätzen in Krippen, in der Kindertagespflege, in Kindergärten und Horten ist nach den rechtlichen Vorgaben fortlaufend festzustellen und fortzuschreiben.
Die Bedarfsplanung ist als Anlage beigefügt.
(Pollehn)